Ein Gastbeitrag von Rüdiger Nickel
Es geht um Geld, um richtig viel Geld aus der Sicht eines Normalsterblichen, eines normalen Steuerzahlers: Um mehr als 6 Millionen €, wenn man dem Bericht der Bundesregierung zum Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) folgt. Gelder, die anerkannten Dopingopfern als zusätzliche Entschädigung für erlittene erhebliche körperliche Beeinträchtigungen seit Inkrafttreten des DOHG als einmalige Zahlung gewährt worden sind.
Genau waren es bis zum 10. September 2018 6.226.500 € (nämlich für 593 von 806 gestellten und bewilligten Anträgen à 10.500 €nach dem DOHG). Bis zu diesem Zeitpunkt wurden 73,8 % der gestellten Anträge positiv beschieden, nur 4,5 % abgelehnt. Die restlichen befinden sich noch in Bearbeitung (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 24.09.2018 – Drucksache 19/4491). Weiterlesen