Berlin im August des Jahres 2009. Es finden die Leichtathletik-Weltmeisterschaften im Olympiastadion statt. Wie so oft zuvor gibt es auch bei dieser Weltmeisterschaft eine Gerüchteküche. Eine ganz besondere Rolle spielen dabei die Vorläufe der 800-Meter-Wettbewerbe der Frauen. Unmittelbar vor deren Finale wird durch den Generalsekretär und die Medienabteilung der IAAF bekannt gegeben, dass der Weltverband einen Geschlechtstest bei der südafrikanischen Läuferin Caster Semenya angeordnet hat. Von Konkurrentinnen wurden Zweifel an ihrem Geschlecht vorgetragen, insbesondere wegen ihres männlichen Erscheinungsbildes und ihrer außergewöhnlichen Leistungen. Semenya gewinnt in Berlin das WM-Finale in einer Zeit von 1:55,45 Minuten. Zum Vergleich: Der Weltmeister im männlichen Wettbewerb lief diese Stecke in 1:45,30 Minuten.
Ich war zu diesem Zeitpunkt Mitglied des Councils der IAAF. Das Council ist die für die Weltleichtathletik entscheidende Regelinstanz, und von heute auf morgen sah ich mich deshalb mit der Frage konfrontiert, was man als Verantwortlicher für die Regeln einer Sportart tun sollte, wenn sich an den Wettbewerben der Frauen Zwitter beteiligen, die mit einem erhöhten Testosteronhaushalt angeblich oder tatsächlich Vorteile gegenüber Frauen aufweisen, die über einen Testosteronhaushalt verfügen, der für das weibliche Geschlecht normal ist. Es war naheliegend, dass ich mich mit dieser Fragestellung genauer zu beschäftigen hatte, um eine Antwort auf diese äußerst schwierige Frage zu finden. Sehr schnell wurde mir klar, dass die Frage nach der Unterscheidung von Geschlechtern einen wissenschaftlich äußerst komplexen Sachverhalt darstellt. Philosophen, Theologen, Ethiker, Soziologen, Psychologen, Kulturwissenschaftler und eine ganze Reihe von Naturwissenschaftlern haben sich an der Diskussion über diese Frage beteiligt. Mir wurde bewusst, dass diese Frage nicht einseitig z.B. nur medizinisch oder nur juristisch beantwortet werden kann.Es bedarf eines interdisziplinären Diskurses. Deshalb habe ich in mehreren Publikationen auf die Komplexität des Problems der Intersexualität im Sport hingewiesen und auch der Frage nach der Bedeutung der Sexualität im Sport im Allgemeinen eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt („Intersexualität und Hochleistungssport“, „Intersexualität im Sport“). Gibt es zwei, drei oder mehrere Geschlechter? Welche Rolle spielt Intersexualität in unserer Gesellschaft? Nimmt die Zahl der Intersexuellen zu und wenn ja, warum ist dies der Fall? Wer vertritt die Interessen der Intersexuellen? Wie wird die Gesellschaft ihrer Sonderstellung in der Familie der Geschlechter gerecht? All diese Fragen betrafen und betreffen in ganz besonderem Maße auch einen auf Chancengleichheit bedachten Sport. Deshalb hatte ich nachdrücklich versucht, diese Problematik zum Thema im IAAF-Council zu machen. Doch für den ehemaligen IAAF-Präsident Diack und die große Mehrheit der Council-Mitglieder war diese Problematik irrelevant. Er delegierte das Problem an die medizinische Kommission der IAAF und diese bediente sich wiederum medizinischer Gutachter, die dem Hochleistungssport nahestehen. Auch IOC-Präsident Rogge hatte ich auf das Problem aufmerksam gemacht. Er äußerte die Befürchtung, dass dann, wenn es ein drittes Geschlecht geben würde, man für dieses gesonderte Wettkämpfe einzurichten hätte, und dies allein sei schon aus organisatorischen Gründen z.B. bei olympischen Spielen nicht machbar. Diese Meinung war naheliegend und durchaus auch verständlich. Auch den Nachfolger von Diack, den derzeitigen IAAF-Präsidenten Coe habe ich in einem Brief auf das Problem aufmerksam gemacht und ihn gebeten, eine Lösung möglichst gemeinsam mit allen olympischen Verbänden zu suchen, da das Problem nicht nur die Leichtathletik betrifft. All meine Hinweise blieben ungehört.
Mittlerweile hat sich jedoch Entscheidendes ereignet. Das höchste deutsche Gericht hat für die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass zukünftig neben dem männlichen und dem weiblichen Geschlecht eine weitere Geschlechtskategorie „divers“ zu unterscheiden ist. Vergleichbare Entscheidungen gab es bereits in mehr als 15 Nationen, so unter anderem in Australien, Dänemark, Neuseeland, Niederlande, Österreich und Kanada. Die Frage, wie diese Entscheidung umzusetzen ist, ist in vielerlei Hinsicht offen. Manche ignorieren diese brisante Problematik ganz, und wiederum andere machen sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lustig, so z.B. ein Parteivorsitzender in einer „Stammtischrunde“. Nur wenige sind bemüht nach praktikablen Lösungen für die Umsetzung dieses wegweisenden Urteils zu finden, das seit dem 01. Januar 2019 in Kraft ist. Entscheidend ist jedoch, dass durch das Urteil eine Gruppe von Menschen mit einer unterschiedlichen genetischen Disposition eine Anerkennung gefunden hat. Vor allem werden sie vor einer erzwungenen Anpassung an das jeweils andere Geschlecht geschützt.
Die Folgen einer derartigen Problembehandlung zeigt vor allem der Fall der Athletin Semenya, mit dem die Weltöffentlichkeit in Berlin im Jahre 2009 konfrontiert wurde.Er nahm seit dieser Weltmeisterschaft seinen geradezu chaotischen Lauf. Im Januar 2010 erhält die Athletin ein Startverbot. Die IAAF gibt eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag. Am 06. Juli 2010 wird die Athletin von der IAAF wieder zu internationalen Wettkämpfen zugelassen und gewinnt auch bereits im August 2010 den 800-Meter-Lauf beim ISTAF in Berlin in einer Zeit von 1:59,90 Minuten. Dann wird vor der Weltmeisterschaft in London von der medizinischen Kommission der IAAF eine neue Regel vorgeschlagen, nach der eine Obergrenze für Testosteron nicht überschritten werden darf. Wenn ein Körper zu viel Testosteron produziert, muss er einer Hormontherapie unterzogen werden. 2015 wird diese Regel vom Sportgerichtshof CAS abgelehnt. Der Verband konnte bei dem juristischen Verfahren nicht nachweisen, dass Testosteron als Indikator ausreicht, um jemanden als Mann oder Frau zu klassifizieren. Bei den olympischen Spielen in Rio de Janeiro gewinnt Semenya mit der Weltklasse-Zeit von 1:55,28 Minuten erneut die 800-Meter und somit ihre zweite olympische Goldmedaille. Auf dem zweiten und dritten Platz landen Athletinnen, die als hyperandrogen gelten, bei welchen also ebenfalls ein erhöhter Testosteronwert vermutet wurde. Nach Beschwerden durch Konkurrentinnen versuchte die IAAF im November 2018 erneut eine Testosterongrenze einzuführen. Nach ihr dürfen Frauen, wenn sie auf bestimmten Strecken von 400-Meter bis 1500-Meter international starten wollen, einen Grenzwert von 5 Nanomol körpereigenes Testosteron pro Liter Blut nicht überschreiten. Die IAAF-Verantwortlichen denken, dass sie diesmal die geforderten Nachweise gegenüber dem CAS erbringen können. Der südafrikanische Verband und die Athletin Semenya legen Einspruch ein.
Mit der nun erfolgten Entscheidung des internationalen Schiedsgerichtes CAS wurde dieser Einspruch abgelehnt. Die neue Testosteron-Grenzregel der IAAF konnte somit in Kraft treten. Die offizielle Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bei der Bekanntgabe des Urteils selbst wurde klar, dass den Richtern diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist. Sie sprechen von einer Diskriminierung, die man im Interesse der Chancengleichheit der übrigen weiblichen Athleten in Kauf zu nehmen hat. Sie äußerten mehrere Vorbehalte, die die IAAF bei der Umsetzung der Regel zu beachten hat. Die bislang vorgelegten Begründungen deuten auf eine Vorläufigkeit hin, die wohl auch bei dem offiziellen Urteil nicht überwunden werden kann. Wie nicht anders zu erwarten, löste dieses Urteil weltweit eine Debatte aus, deren Ende nicht absehbar ist. Für die einen ist dieses Urteil ein Skandal, für die anderen werden ihm sportethische Prinzipien geschützt. Für die IAAF kommen Frauen mit normalen weiblichen Testosteronwerten zu ihrem Recht. Sie werden endlich wieder eine faire Chance auf den Mittelstrecken der Leichtathletik haben.
Grundsätzlich muss man wohl davon ausgehen, dass für sportliche Spitzenleistungen das Hormon Testosteron von entscheidender Bedeutung sein kann. Das körpereigene Hormon kann dabei von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich sein. Frauen weisen dabei einen niedrigeren Testosteron-Wert im Vergleich zu Männern auf, was in vielen Wettbewerben, bei denen es auf körperliche Leistung ankommt, zu geringeren Leistungen der Frauen im Vergleich zu Männern führt. Es war und ist deshalb geradezu naheliegend, dass Hormondoping im Hochleistungssport eine zentrale Rolle spielte und spielt, wenn Gegner versuchen mittels medikamentöser Manipulation ihre Konkurrenten zu betrügen. Beim Dopingbetrug geht es somit meist um die künstliche Erhöhung des Hormongrenzwertes, um sich damit einen unerlaubten Vorteil gegenüber seinem Gegner zu verschaffen.
Bei der neueingeführten IAAF-Regel geht es genau um das Gegenteil. Man ist bemüht, künstlich den natürlichen Hormonspiegel zu senken, um damit den Leistungsvorteil zu reduzieren, der angeblich oder tatsächlich durch den erhöhten natürlichen Testosteronwert bei DSD-Athleten (Differences/Disorders of Sex Development) besteht. Der Präsident der Weltärztekammer Montgomery spricht deshalb in diesem Zusammenhang von „inversem“ Doping. Allein diese gewählte Begrifflichkeit müsste für die Verantwortlichen Sportfunktionäre ein unüberhörbares Alarmsignal sein. Wird nicht bei der neuen IAAF-Regel ein zu Recht beklagtes Problem mit dem Beelzebub ausgetrieben? Und verstößt man mit dieser Regel nicht gegen grundlegende ethische Prinzipien und gegen Menschenrechte, die mindestens genauso hoch zu achten sind, wie die angestrebte Chancengleichheit im Sport? Wird der Antidopingkampf nicht zur bloßen Karikatur, wenn man auf der einen Seite Medikamentenmissbrauch bestraft, auf der anderen Seite Athletinnen zu einem Medikamentengebrauch nötigt? Für Montgomery ist es im Fall Caster Semenya klar, dass es sich bei der DSD-Athletin Caster Semenya um eine Frau handelt, die eindeutig primäre und sekundäre weibliche Geschlechtsmerkmale aufweist. Es ist für ihn unethisch, wenn Menschen gezwungen werden sollen „inverses“ Doping zu betreiben. Für ihn gibt es keinerlei medizinische Indikation für eine medikamentöse oder chirurgische Intervention. Frau Semenya – so weist er mit Nachdruck darauf hin – ist kerngesund. Sie produziert lediglich überdurchschnittlich viel Testosteron. Ethisch und auch medizinisch gesehen gibt es somit keinen Grund, in den Hormonhaushalt dieser Frau einzugreifen. Deshalb hat seine Organisation auch die Ärzte auf der ganzen Welt aufgefordert dieses Urteil nicht umzusetzen. Für ihn gibt es keine medizinische Indikation für die Behandlung von Frauen, welche die gleichen Geschlechtsmerkmale wie Caster Semenya aufweisen. Wäre das CAS dieser gutachterlichen Meinung gefolgt, so hätte es dem Einspruch von Semenya stattgeben müssen und die angeblich oder tatsächlich bevorzugten Athletinnen mit hohem Testosteronspiegel hätten weiterhin mehrere Laufdisziplinen in den internationalen Wettkämpfen dominiert. Hätte man die DSD-Athletinnen in die Wettkampfgruppe der männlichen Athleten verwiesen, so wäre ihnen gegenüber sicher ebenfalls ein Unrecht geschehen, denn von einer Chancengleichheit mit männlichen Athleten kann bei diesen Athletinnen nicht gesprochen werden. Sie in eine eigene Wettkampfklasse zu verweisen wirft die Frage der der Zweckdienlichkeit und der Organisierbarkeit auf. Es gibt viel zu wenige DSD-Athletinnen, um derartige Wettkämpfe möglich zu machen. Und bei all diesen Problemen stellt sich die Frage, nach welchem Untersuchungsvorgang festgestellt wird, ob jemand zu der Kategorie der DSD-Athleten angehört oder nicht. Indirekt wird damit eine Geschlechtskontrolle eingeführt, die man eigentlich für immer aus der Welt schaffen wollte, da man sie als diskriminierend für die Frauen empfunden hatte. Sollte man nicht eher an die weiblichen Athletinnen appellieren, in einer Solidaritätsaktion zugunsten des weiblichen Geschlechts, die zwischen den Frauen bestehenden Testosteron-Unterschiede zu akzeptieren und damit auch die Ungleichheit in den sportlichen Wettkämpfen hinzunehmen?
Gewiss bleibt damit die Frage nach der Chancengleichheit ungelöst. Doch stellt sich schon längst die Frage, wie ernst der Sport sich dieses Problems in seinem eigenen System annimmt. Das Prinzip der Chancengleichheit steht schon lange auf dem Prüfstand und wird nahezu täglich verletzt. Das Prinzip des Fairplays wird wohl in Grundsatzreden, Redetexten und juristischen Bewertungen propagiert und als grundlegend bezeichnet. Um seinen Schutz bemüht man sich aber nur sehr selten. Jedem und jeder Sportbegeisterten ist längst klar, dass in vielen Mannschaftssportarten das Geld die Tore schießt, dass große Verbände die kleinen dominieren, dass Ingenieurswissen über Erfolg und Misserfolg entscheidet, dass ohne das beste Material in sehr vielen olympischen Sportarten olympischen Siege nicht möglich sind, und dass es arme und reiche Sportnationen gibt und dergl. mehr. Nahezu der gesamte Wintersport wird geprägt von Materialschlachten. Gleiches gilt für den Pferdesport. Ohne die besten Pferde zu besitzen kann man im internationalen Reitsport kaum erfolgreich sein. Und es sind letztlich kommerzielle Interessen, warum man an einer Standardisierung der Wettkampfgeräte nicht interessiert ist, da sonst die führenden Leistungssportnationen ihren Wettbewerbsvorteil sehr schnell verlieren könnten, den sie durch ihren Technologievorsprung erworben haben. Im Hochleistungssport spielt geheime Forschung nach wie vor eine zentrale Rolle, um den Gegner zu überbieten. Athleten aus Entwicklungsländern haben in der Regel in technologieaffinen Sportarten keine Chance.
Von gleichen Startbedingungen kann heute im internationalen Hochleistungssport nur noch ganz selten gesprochen werden. Angesichts dieser Geringschätzung des Prinzips der Chancengleichheit und des Fairplays kann man sich mit der fragwürdigen Entscheidung des internationalen Schiedsgerichts im Fall Caster Semenya nicht zufrieden geben. Hinzu kommt, dass das Urteil und die neue Regel gerade unter dem Aspekt des Faiplays und der Chancengleichheit nahezu grotesk sind. Zudem gilt die neue Regel nur für die Strecken 400-Meter, 800-Meter und 1500-Meter. In allen übrigen IAAF-Disziplinen sind DSD-Athletinnen zugelassen. Die neue Regel gilt auch nur für internationale Wettkämpfe. Dies bedeutet, z.B., dass eine deutsche DSD-Athletin bei einer deutschen Meisterschaft über 800-Meter zugelassen ist. Wird sie deutsche Meisterin, darf sie jedoch bei internationalen Wettkämpfen nicht starten. Wie mit dieser Regel das Prinzip des Fairplays und die Chancengleichheit der nationalen Konkurrentinnen geschützt wird, bleibt bei diesem Urteil schleierhaft. Sollten die Werte des Fairplays und der Chancengleichheit nicht universell gültige Werte in der der Welt des Sports sein?
Der Caster Semenya-Fall steht zunächst für ein Regelproblem der Leichtathletik. Er steht aber auch stellvertretend für alle anderen olympischen Sportarten. Auch in diesen Sportarten gibt es DSD-Athletinnen. Auch ihnen geschieht Unrecht, wenn man sie aus dem Wettkampf ausschließt oder wenn sie genötigt werden, mittels eines medikamentösen Eingriffs ihre angeborene geschlechtliche Natur zu manipulieren. Deshalb scheint mir unter ethischer und damit integrativer Perspektive folgende Leitorientierung für das künftige Urteilen und Handeln im Rahmen dieses Problemkomplexes Gewinn bringend zu sein: Die gegebene Natur des Menschen muss erhalten und respektiert werden. Hier ist eine rote Linie zu ziehen, die man nicht überspringen darf. Wer glaubt, dass das Problem medikamentös gelöst werden kann, der ergreift Partei zugunsten einer ethisch äußerst fragwürdigen Konzeption, bei der sich letztlich der Mensch selbst als Mann oder Frau erschaffen darf. Wer im Kampf gegen das Doping-Problem die Gefahr des Gen-Dopings ernst nimmt, der darf nicht selbst das Tor öffnen, indem er auf indirekte Weise genetische Manipulation zulässt. Die Würde aller Menschen, auch die der DSD-Athleten/innen ist unantastbar.
Das DSD-Problem ist ohne Zweifel äußert komplex und nach dem nun 10 Jahre seit Berlin vergangen sind, stellt sich die Frage nach wie vor, ob es eine angemessene Lösung für das Problem gibt. Der Weg den die IAAF gegangen ist, hat sich meines Erachtens als unangemessen und hilflos erwiesen. Von Lernfähigkeit kann dabei keine Rede sein. Akzeptiert man die ethische Position der Weltärztekammer, so kann es meines Erachtens nur zwei mögliche Lösungen geben. Man organisiert zukünftig für DSD-Athletinnen eigenständige Wettkampfklassen oder man belässt die Offenheit der Frauenwettbewerbe so wie es in der jüngeren Vergangenheit praktiziert wurde. Für mich kommt nur diese zweite Möglichkeit in Frage. Wer aus welchem Grund auch immer DSD-Athletinnen klassifizieren möchte, führt erneuet eine Geschlechtskontrolle ein, die zu Recht von allen Frauen als diskriminierend empfunden wurde (ohne auch nur an die erforderliche organisatorische Bürokratie zu denken). Wer akzeptiert, dass DSD-Athletinnen bei internationalen Wettkämpfen ohne vorherige DSD-Kontrolle zugelassen sind, der weiß, dass dies gewiss keine ideale Lösung ist. Im olympischen Sport wird aber das Fairplay-Gebot nicht selten sehr viel gravierender verletzt, wie die oben aufgeführten Beispiele zeigen, als es bei der von mir vorgeschlagenen Problemlösung der Fall ist.
Verfasst: 21.05.2019