Doping-Opferhilfe, getrübte Erinnerungen, bösartige Unterstellungen, Heuchelei und Staatsversagen

Albrecht Hummel / Helmut Digel

 

Vorbemerkungen

Durch mehrere Buchpublikationen (R.Eckert 2022; I.Geipel 2022; I.-S. Kowalczuk 2019; D. Oschmann 2023), durch eine Preisverleihung in Leipzig (Erich-Loest-Preis 2023) und nicht zuletzt durch die TV-Dokumentationen (MDR: Dichtung und Doping 2023) ist eine erstaunliche Bewegung in die bislang einseitige und zum Teil hypermoralisierende eintönige Diskurslandschaft zur deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte mit den doppelten Standards ihrer Bewertung gekommen. Diese gesteigerte Dynamik überrascht nicht, jedoch ihre ausgeprägte Polarisierung und unversöhnliche Lagerbildung.

Es wird diesbezüglich sogar von tektonischen Verschiebungen und von Neubewertungen aber auch von historischem Revisionismus und einer Restauration der DDR gesprochen. Das alles ist, so der übliche Jargon, natürlich heftig „umstritten“. Die einen verbinden damit Hoffnungen auf realistische, ausgewogene Neubetrachtungen der deutschen Nachkriegsgeschichte und andere sehen darin eher eine Bedrohung des bisher Erreichten und das Wirken „finsterer Mächte“.
Für Durs Grünbein (2023), den Laudator anlässlich der Verleihung des Erich-Loest-Preises-im Februar 2023 in Leipzig, beginnt bereits eine Restauration Ost und ein erkennbarer Revisionismus mit Relativierungen („mit Relativierung fängt es an“, FAZ vom 04.03.2023). Aber genau solche „Relativierungen“ werden von anderen gefordert, sind notwendig um zu ausgewogeneren, differenzierteren Betrachtungen zu gelangen. Das gilt auch für die Betrachtungen des globalen Dopingproblems, das ja gewiss nicht nur ein Problem der DDR gewesen war und dem Grünbein aus gutem Grund in seiner Laudatio ausgewichen ist.

Das „Dopingproblem Ost“ resultiert nicht aus abstrusen ideologischen Phantastereien zur Heranzüchtung des neuen sozialistischen Menschen (vgl. Geipel 2022: „Schöner Neuer Himmel“). Das Dopingproblem hat historische, gut nachweisbare, weit zurückreichende und international verbreitete Wurzeln. Die Geschichte einiger Sportarten und Wettbewerbsformate (Radsport; Tour de France) lässt sich auch als eine Geschichte von Sportbetrügereien mittels Dopings auf eine sehr erschreckende Weise erzählen. In Deutschland resultiert diese Form von Sportbetrug vor allem aus machtpolitischen Auseinandersetzungen im Kalten Krieg und dem ausgeprägten Ost-West-Konflikt auf dem Gebiet des Sports im geteilten Deutschland. Gerät dieser historische Kontext mit seinen dialektischen Bezügen aus dem Blick, sind Fehldeutungen geradezu programmiert.

Die frühe DDR (1949-1957) hatte mit Leistungssport nicht viel im Sinn, sie setzte eher auf Volkssport, anfangs einmal später mehrmals in der Woche, so jedenfalls Walter Ulbricht. Der Volkssport wurde getragen durch die Einheitsgewerkschaft (FDGB) und die Kinder-und Jugendorganisationen (JP; FDJ). Die Sportorganisation der DDR, der Deutsche Turn-und Sportbund (DTSB) wurde mit „historischer“ Verspätung erst 1957, als letzte Massenorganisation der DDR gegründet. Da gab es den Deutschen Sportbund (DSB) im Westen schon lange. Ein wichtiger Auslöser für die Hinwendung zum (olympischen) Spitzensport waren die deutsch-deutschen Wettbewerbe zur Zusammensetzung der gesamtdeutschen Olympiamannschaften (1956;1960;1964). In diesem Kontext wurde der Leistungssport als „preiswerte“ und medial außerordentlich wirksame Profilierungschance gegenüber der BRD und bezüglich des Strebens nach internationaler, politischer Anerkennung erkannt und systematisch ausgebaut

Wir versuchen im Folgenden zumindest graduell zwischen zeitgeistigen, schnelllebigen, interessengeleiteten, zum Teil parteipolitisch eingefärbten, geschichtspolitischen Aufarbeitungen und geschichtswissenschaftlichen Analysen und Diskursen über die DDR zu unterscheiden, die der aufklärenden, quellenbasierten Generierung wissenschaftlichen Wissens dienen und sich an Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens halten. Größere zeitliche Distanz zu den Ereignissen und Sachverhalten aber auch das erkennbare Wirken einer jüngeren, unbefangeneren Generation scheinen dabei zur Versachlichung aber auch zur ungeduldigen Zuspitzung beizutragen (vgl. D. Oschmann 2023).

Glanz und Elend einer zeitgeschichtlichen Person

In diesen vielschichtigen Auseinandersetzungen nimmt eine ehemalige Leichtathletin vom SC-Jena, die vielfach ausgezeichnete, schreibfreudige Schriftstellerin, die frühere Vorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende, des 1999 gegründeten Dopingopferhilfevereins (DOH e.V.) und berufene Professorin für „Deutsche Versdichtung“ an der Berliner Hochschule „Ernst Busch“, eine viel zitierte und zugleich außerordentlich umstrittene Position ein (vgl. zuletzt J. Weinreich in der Berliner Zeitung vom 02. 03. 2023 oder H. Digel in seiner Recherche zu den Dopingopferhilfegesetzen in „sport-nachgedacht“ vom 08. 03. 2023). An der Causa von Frau I. Geipel scheiden sich die Geister und führen zu ausgesprochenen Lagerbildungen. Sie ist zwischenzeitlich so etwas wie der „Stachel im Fleische“ in der durch Eitelkeiten verblendeten und durch Konkurrenzneid zerfressenen ostdeutschen Aufarbeitungs-Gemeinde. Die Debatte um das gedruckte und nicht ausgelieferte Buch „Getrübte Erinnerrungen“ von Rainer Eckert gibt darüber Auskunft.

Für Außenstehende, insbesondere in Westdeutschland, ist dieser Hype um Frau Geipel schwer nachvollziehbar. Man sollte daher gründlich ihre Bücher lesen und ihre zahlreichen Auftritte erleben. Es drängt sich dabei der Verdacht auf, dass hier medial über eine Person verfügt wird und eine geschichtspolitische Instrumentalisierung einer Person stattfindet, die dieser Person in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht wird. Frau Geipel bedient politische Interessen und ein bestimmtes, tief verwurzeltes Narrativ gegenüber dem „Osten“, nicht nur gegenüber Ostdeutschland. Sie passt in das zeitgeistige Schema einseitiger medialer Inszenierungen.

Ob Frau Geipel tatsächlich ein „Opfer“ des DDR-Leistungssports war und sich zu Recht mit dem Titel „staatlich anerkanntes Dopingopfer“ inszeniert, ist dabei ein wesentlicher Punkt, der grundsätzlich in Frage gestellt wird (vgl. R. Nickel in „sport-nachgedacht.de“). Ein derartiger Status und Titel ist einerseits ungewöhnlich, andererseits wäre es ein bedauerliches Massenphänomen, wenn man an die Personen denkt, die Entschädigungsleistungen gemäß den verschiedenen gesetzlichen Regelungen erhalten und sich als Opfer verstehen. Im Rahmen der gegenwärtigen Identitätsdiskurse (vgl. Ahrbeck 2020) erhält der Opferbegriff starken Auftrieb: „Die Opferrolle wurde zur wichtigen kulturellen Quelle für Identitätskonstruktionen“ (Ahrbeck 2020, S.33).

In den aufgeregten Betrachtungen zu den Täter-Opfer-Beziehungen beim Dopen im Sport wird leider völlige vernachlässigt, dass die eigentlichen Opfer der Doping-Betrügereien in erster Linie die Sportler sind, die sich an diesen Betrügereien nicht beteiligt haben bzw. beteiligen.
Frau Geipel meint, sie sei ein Opfer des Zwangsdopings in der DDR und sie glaubt mit einem gewissen Opferstolz auch fest daran, dass sie ein entschädigungsbedürftiges Opfer ist. Die öffentlich zugänglichen Belege, resultierend aus unterschiedlichen Quellen, sprechen jedoch eine ganz andere Sprache (vgl. Berendonk 1991; Eisenberg 2019; Franke et al 2018/2019). Sie hat demgemäß aktiv, wissentlich und willentlich als erwachsene, ausreichend intelligente Athletin im Leistungsportsystem der DDR mitgemacht, einschließlich der regelmäßigen Einnahme von Mitteln ,die das Training und die Leistungen bei Wettkämpfen unterstützen (TuM/ Dopingsubstanzen). Erwachsene DDR-Hochleistungssportler der 80er Jahre wussten sehr genau was sie taten. Sie tauschten sich darüber aus, auch über die Folgen und sie wussten, dass sie Risiken eingingen. Bis hin zum Risiko, bei entsprechenden Kontrollen „erwischt“ zu werden. Diese Mentalität war vorhanden – auch ohne explizite Aufklärung über Nebenwirkungen und Folgen. Das taten sie wie so viele andere Hochleistungssportler im „Osten“ und im „Westen“, deshalb war ein Unrechtsbewusstsein kaum ausgeprägt. Die klubinterne Konkurrenz in Jena und der staatliche Manipulationsdruck mögen erheblich gewesen sein, der persönliche Ehrgeiz ebenso, aber das setzt die Kriterien des „Wissentlichen“ und „Willentlichen“ nicht außer Kraft. Ein bedauernswertes Opfer von Zwangsdoping war die erwachsene und clevere Ines Geipel mit Gewissheit nicht, es sei denn man geht von selbstauferlegten Zwängen aus.

Aus der Sicht von vielen aktiv sporttreibenden und sportinteressierten Personen in der DDR, war sie ohnehin eine privilegierte Leistungssportlerin eines Sportclubs, verschont von den nickeligen Alltäglichkeiten des Sporttreibens in einer der vielen Betriebssportgemeinschaften (BSG) der DDR.

Der Anwalt J. Eisenberg gelangt nach Auswertung aller vorliegenden Belege aus unterschiedlichen Aktenbeständen, auch von für jedermann einsehbaren Dokumenten zu ihrer leistungssportlichen Entwicklung, in seiner Erwiderung vor einem Berliner Gericht zu der harten Einschätzung:

„Die Klägerin ist eine echte Hochstaplerin. Sie setzt nach der Wende in der Bundesrepublik fort, was sie zu DDR-Zeiten getan hat: Lügen, betrügen, täuschen, massiv den eigenen Vorteil suchen.“ (Eisenberg, 2021 S.1)

Weniger umstritten scheint es zu sein, dass sie zunehmend durch mediale Inszenierungen zum „Opfer“ einer einseitigen geschichtspolitischen Aufarbeitung wird. In der Causa Geipel zeigt sich in aller Deutlichkeit das jahrzehntelange groteske Versagen deutscher Medien, insbesondere des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und der wichtigsten Leitmedien der Presse, hier vor allem der FAZ. Elementare Grundsätze journalistischer Recherche wurden dabei missachtet. So entstanden Dichtungen und Erzählungen über ein angebliches Opfer, das keines war.

Ob der Opferbegriff hierfür überhaupt angemessen ist, ist dabei mehr als fraglich. Immerhin kannte das deutsche Strafprozessrecht bis 1999 den Begriff des Opfers nicht, zwischenzeitlich gibt es differenzierte Einteilungen von Opfergruppen und wissenschaftliche Fundierungen für Opfer-Typologien (vgl. Krimlex 2023). Im Rahmen der Identitätsdiskurse findet eine inflationäre Verwendung des Opfer-Begriffs statt (vgl. Ahrbeck 2019).Eine Erklärung für diese besorgniserregende Entwicklung ist unseres Erachtens nur durch Beachtung des zeitgeschichtlichen Kontextes möglich.

Das Ende der Erinnerungskultur als bloße „Kontrastgeschichte“

Es mehren sich gegenwärtig die Anzeichen und Belege dafür, dass in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen die Phase einer vordergründigen Instrumentalisierung von DDR-Geschichte als Kontrastgeschichte, sich als nicht tragfähig erweist. Die bisher gepflegte geschichtspolitische Erinnerungskultur bekommt jedenfalls tiefe Risse. Schwarz-Weiß-Schemata zum Verhältnis von Norm und Abweichung, von Täter-Opfer-Beziehungen, von Modernität und Rückständigkeit werden abgelöst durch wesentlich differenziertere, historisierende Betrachtungen in einem gesamtdeutschen Entwicklungskontext (vgl. Oschmann 2023; Kowalczuk 2019).

Noch bzw. bereits 1991 beschrieb der Historiker A. Baring (1991) in aller Offenheit und unverblümt die Abweichung des Ostens von der deutschen Normalgeschichte folgendermaßen:

„Das Regime hat fast ein halbes Jahrhundert die Menschen verzwergt, ihre Erziehung, ihre Ausbildung verhunzt. Jeder sollte nur noch ein hirnloses Rädchen im Getriebe sein, ein willenloser Gehilfe. Ob sich heute einer dort heute Jurist nennt oder Ökonom, Pädagoge, Psychologe, Soziologe, selbst Arzt oder Ingenieur, das ist völlig egal. Sein Wissen ist auf weite Strecken völlig unbrauchbar. (…) viele Menschen sind wegen ihrer fehlenden Fachkenntnisse nicht weiter verwendbar.“ (Baring 1991, S.91).

Derartig falsche, beleidigende, diskriminierende und letztlich volksverhetzenden Äußerungen sind keinesfalls nur einzelne individuelle Entgleisungen. In den Fußnoten und Anmerkungen zu den Büchern von Oschmann (2023) und Kowalczuk (2019) finden sich dazu viele weitere Hinweise. Bezogen auf das Bildungswesen der DDR finden sich die diffamierendsten Äußerungen bei dem Kölner Pädagogik-Professor J. Niermann (1940-1998), der sogar den alten Morgenthau-Plan aus dem Jahre 1945 als Blaupause für einen Umgang mit der DDR und ihrer Bevölkerung für geeignet hielt (vgl. hierzu Kowalczuk 2019, S. 98 ff.).

Das damit korrespondierende, tiefersitzende Problem besteht unseres Erachtens im weit verbreiteten „Schweigen“ der bundesdeutschen, intellektuellen Eliten gegenüber derartigen Äußerungen in jener Zeit. Es wiederholten sich zu Beginn der 90er Jahre bedrückende Phänomene, wie sie nach 1933 im Umgang mit Minderheiten belegbar waren. Das Schweigen der westdeutschen Eliten, bis auf wenige Ausnahmen, war nicht selten mit der Hoffnung auf Karrierevorteile verknüpft. Der Versuch der Schaffung angeblich „unbelasteter“ Strukturen schuf freie Stellen. Auffälliges Schweigen im Westen, westdeutsche „Aufbauhelfer“ in den gesäuberten öffentlichen Institutionen, insbesondere in den Universitäten der sog. „Neuen Bundesländer“, teilweise mit Manieren wie Kolonialherren und sich anbiedernde, verängstigte Hilfskräfte aus dem Osten gingen eine unheilvolle Allianz ein.

Die neuen „Erzählungen“ jüngerer Autoren über den Osten (z.B. D.Oschmann 2023) wirken objektiver, sachlicher, differenzierender, relativierender, vermittelnder und vorurteilsfreier. Eine neue Qualität von historischer Aufarbeitung, eingeordnet in einen gesamtdeutschen und europäischen Kontext wird erkennbar und angestrebt.

Der Satz „Die Zukunft der DDR-Geschichte ist offen“ (Kowalczuk2019, S.213) ist diesbezüglich gleichermaßen ernst als auch provokant gemeint. Für einige in Ost und West muss er irritierend wirken. Dementsprechend kritisch bis aggressiv fallen auch die Reaktionen auf die neueren Betrachtungen von Oschmann (2023), Kowalczuk (2019) und Eckert (2022) aus. Hier ist dann von einer gezielten Vergiftung der Erinnerungskultur oder von gesteuerten Kampagnen durch alte Seilschaften die Rede. Der Laudator der letzten Preisverleihung an Frau Geipel in Leipzig, D. Grünbein äußert sich wie folgt: „Lange gehörte den Opfern das Mikrofon, nun sollen auch die Täter endlich Erinnerung steuern dürfen.“ (vgl. Weinreich 2023, S.3). Eine angebliche neue „Steuerung“ von Erinnerungen und eine großangelegte „Desinformationskampagne“ alter Seilschaften und Täter werden hier ins Feld geführt. Sind auf einmal I.S. Kowalczuk, D. Oschmann, R. Eckert, H. Misersky, W. Franke, G. Treutlein und C. Lepping mit ihren Betrachtungen oder mit ihren angeblichen „Pamphleten“ die neuen Täter und Steuerleute einer Desinformationskampagne? Selbst wenn es so wäre müsste man D. Grünbein entgegnen, dass bei der Suche nach der Wahrheit es wohl auch möglich ist, dass einige Opfer lügen und dass Täter auch die Wahrheit sagen können.

Die „vorstoßenden Vernichter“ der bisherigen geschichtspolitischen Aufarbeitung sind bereits ausgemacht: „Eine seltsame Koalition aus früheren Stasi-Kadern, linken Historikern und Betroffenen opponiert.“ (Die Welt vom 20.02.2023). So ist aus der Sicht des Politikwissenschaftlers Staadt (FU-Berlin) der Historiker I.S. Kowalczuk, Projektleiter im Stasiunterlagen Archiv, eine treibende Kraft des Vorstoßes. Ähnlich wird mit dem Leipziger Literaturwissenschaftler D. Oschmann umgegangen, nachdem sein Beitrag in der FAZ und sein Buch, „Der Osten: Eine Westdeutsche Erfindung“ (2023) erschienen ist. Auch hier stehen personenbezogene Diffamierungen, Diskreditierungen und der Vorwurf fehlender Undankbarkeit im Vordergrund (vgl. 2023, S.139 ff.). Und in besonders radikaler Form geht es bis zur Einschüchterung eines Verlages, der ein bereits gedrucktes Buch von R. Eckert (2022) nicht ausliefert.

Es geht anscheinend schon lange nicht mehr um die wissenschaftliche Klärung von historischen und zeitgeschichtlichen Sachverhalten, sondern um medial inszenierte öffentliche Bloßstellungen, eitle Selbstinszenierungen, akademischen Konkurrenzneid und das Begleichen alter Rechnungen.

Diese Sicht auf „böse Mächte“ im Hintergrund läuft jedoch ins Leere, wenn man sich beispielsweise die biografische Zusammensetzung der Akteure des DOH e.V., die thematischen Schwerpunkte gemäß Satzung und die gesamtgesellschaftliche Relevanz genauer ansieht. Eine einseitige geografische Verortung ist hier ebenso fehl am Platze wie eine einseitige, personifizierte Feindbildmarkierung. Frau Geipel mag sogar Recht haben, wenn sie sagt, „das politische Projekt DDR-Sportopfer ist heute praktisch tot.“ (vgl. FAZ vom 23.02.2023). Das sportwissenschaftliche und sportpraktische Projekt der Aufklärung von Gefährdungen durch Sport und der Prävention von Schädigungen ist es mit Gewissheit nicht.

Auf den ersten Blick besteht scheinbar kein Zusammenhang zwischen den verschiedenen diskursiven Argumentationssträngen, wie sie in erschienen Büchern, in einem „verbotenen“ Buch, in einer TV-Sendung des MDR, in Gerichtsprozessen vor dem Berliner Kammergericht, in mehreren Kleinen Anfragen an die Bundesregierung und in einer Vielzahl von Kommentaren in überregionalen Zeitungen ihren Niederschlag gefunden haben.

Dieser Eindruck ändert sich schnell, wenn man etwas intensiver in die fachlichen Gegenstände, in die personellen Strukturen und die tieferliegenden diskursiven Verwerfungen der Sachverhalte eindringt. In allen Fällen handelt es sich um zeitgeschichtliche und geschichtspolitische Aufarbeitungen von ambitionierten Arbeitsgruppen zur jüngeren deutsch-deutschen Geschichte. Es geht um Deutungshoheit, um Macht und auch um viel Geld.
Das mediale Interesse ist anhaltend hoch und wird vermutlich noch an Fahrt gewinnen, wie die Diskussionen anlässlich der Vergabe des Erich-Loest-Preises an Ines Geipel im Februar 2023 erahnen lassen (vgl. Hecker 2023). Ähnliches lassen die angekündigten Überarbeitungen des Buches von Reiner Eckart erwarten. In beiden Fällen wird nicht nur heftig gestritten, was wissenschaftlich völlig normal wäre, man bekämpft sich mit juristischen Mitteln und geht ebenso kompromisslos wie rücksichtslos im Kampf um Deutungshoheiten miteinander um. Anscheinend zeichnet sich auch hier eine Zeitenwende der besonderen Art ab.

Für einen interessierten Außenstehenden ist es gegenüber diesen Diskursen außerordentlich schwer, einen geordneten und distanzierten Blick auf die komplexe Gemengelage von Faktischem und Fiktionalem und den sachlichen Kern der wissenschaftlichen und sozialen Tatsachen zu erhalten. Zu vielschichtig, zu verworren, ideologisch aufgeladen, feindbildfixiert und juristisch verklausuliert wirken die Zusammenhänge.

Geht es um einen Aufbruch zu einer neuen, quellenbasierten DDR-Erzählung mit einer anderen kontextuellen Einbindung der Sicht auf den „Osten“ oder handelt es sich um schlichten DDR-Revisionismus oder sogar um eine schönfärberische DDR-Restauration? Das sind Befürchtungen, die einer kritischen Reflexion bedürfen. Für den Historiker Kowalczuk (2019) ist auf jeden Fall ein Ende der „Kontrastgeschichte“ angezeigt:
“Die DDR-Aufarbeitung könnte nun, dreißig Jahre nach dem Mauerfall beginnen (…). Nicht als platte Kontrastgeschichte, sondern als miteinander verzahnte Geschichte, sollte die deutsch-deutsche Geschichte erzählt werden.“ (Kowalczuk 2019, S.213 f.).

Die strapazierten Schemata von Norm (der „Westen“) und Abweichung (der „Osten“) oder die holzschnittartig vereinfachte Täter-Opfer-Beziehungen helfen hier nur bedingt weiter. Letztlich geht es um mehr als um neue DDR-Erzählungen, die aus veränderten Einsichten einzelner Historiker resultieren. Es geht ganz fundamental um den Schutz der Demokratie, um die Sicherung gesellschaftlicher Stabilität und um die Zukunftsfähigkeit von Deutschland.

„Wenn in Deutschland über Westen und Osten nicht grundlegend anders geredet wird, vor allem aber wenn die seit über 30 Jahren bestehenden systematischen Ächtungen und radikalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Benachteiligungen des Ostens nicht aufhören, hat dieses Land keine Aussicht auf längerfristige gesellschaftliche Stabilität.“ (Oschmann 2023, S12).

Zu den Abwehrreflexen und Verdrängungsmechanismen gehört auch die in der westdeutschen Öffentlichkeit anzutreffende Neigung, diese offensichtlich aus dem Ruder gelaufenen, nervigen Diskurse als eine interne, ostdeutsche Angelegenheit zu verstehen, die man wegschieben, auslagern und entsorgen kann.

„Uns Beteiligten erscheinen die Themen zentral und gesellschaftsrelevant – der Rest der Gesellschaften reagierte eher mit Desinteresse, Ablehnung und Hohn. So dokumentiert Eckerts Buch auch das Scheitern der DDR-Aufarbeitung.“ (Kowalczuk 2022, S.9)

Ostdeutsche Entwicklungen gelten vor dem Hintergrund des stets stillschweigend hinterlegten Schemas „Norm und Abweichung“ per se als „Abweichungen von der Norm“. Das führt teilweise zu grotesken Situationen und Irritationen.

Als westdeutsche Erziehungswissenschaftler die „Ganztagsschule“ im internationalen Vergleich analysieren wollten, mussten sie feststellen, dass in anderen Sprachen überhaupt kein Begriff für „Ganztagsschule“ existiert. Das lag nicht an den vermeintlich innovativen (westdeutschen) Überlegungen, sondern an dem Umstand, dass ganztägiger Schulbetrieb die international verbreitete Norm darstellt und es dafür keiner eigenständige Bezeichnung bedurfte. Lediglich die eigenwillige westdeutsche Tradition der politisch gewollten „Halbtagsschule“ war hier die Abweichung von der Norm. Gegenwärtig erfolgen aufwendige Anpassungsprozesse an (selbstverständliche) internationale Normen, die seit langem im Osten ihren Niederschlag gefunden hatten.

Die Analyse der Ost-West-Differenzen vor dem Hintergrund des Schemas Norm-Abweichung ist ein sehr ergiebiges Untersuchungsfeld. Die Vorstellung, dass in einigen Bereichen (Bildungswesen; Gesundheitswesen; Sport) sogar Modernisierungsvorsprünge im Osten bestanden, gilt im Westen nach wie vor als abwegig und inakzeptabel.

Gleichzeitig, und vor dem skizzierten Hintergrund nicht verwunderlich, nehmen emotionsbeladene Konflikte und juristische Auseinandersetzungen in der historisierenden Aufarbeitungslandschaft erheblich zu.
Das soll im Folgenden an fünf ausgewählten Beispielen nachgezeichnet und belegt werden:

Beispiel 1: Der Umgang mit dem Buch „Getrübte Erinnerungen“ von Reiner Eckert

Hier geht es um ein bereits gedrucktes, jedoch (noch) nicht erschienenes und in dieser Form vermutlich auch nicht erscheinendes Buch des renommierten Historikers Eckert (geb.1950 in Potsdam) mit dem Titel: „Getrübte Erinnerungen? Die SED-Diktatur in der aktuellen Geschichtspolitik der Bundesrepublik“ (647 S.).

Der Mitteldeutsche Verlag stoppte die Auslieferungen, nachdem mehrere Personen aus der ostdeutschen Aufarbeitungsszene Einsprüche gegen die Veröffentlichung eingelegt haben. Auch hier hat sich I.Geipel besonders hervorgetan. Seitdem kursieren sehr gefragte PDF-Versionen des (noch) nicht erschienenen Buches von R. Eckert durchs Land und wecken seltsame Erinnerungen, zumindest für ehemalige DDR-Bürger. Für den Historiker und Projektleiter im Stasiunterlagenarchiv, I.S. Kowalczuk ist es ein „einmaliger Fall von cancel culture in der DDR-Aufarbeitungslandschaft.“ (2022, S.4), ein Vorgang der ihn „fassungslos“ macht. Das macht den Historiker Kowalczuk wiederum zur Zielscheibe für persönliche Diffamierungen. Er wird als „treibende Kraft“ des beginnenden Revisionismus von J.Staadt markiert, als verantwortlich für „Aktenmissbrauch“ in der Stasiunterlagenbehörde bezeichnet (A. Hecker) und als Verfasser eines „denunziatorischen Schreibens“ an die Jury des Lessing-Preises und eines offenen Briefes an den Leipziger Oberbürgermeister zwecks Verschiebung der Verleihung des Erich-Loest-Preises an I.Geipel vorgestellt (A.Hecker).

Das ambitionierte Vorgehen Kowalczuks wird wiederum in eine ursächliche Verbindung zur Kritik von Geipel an seinem Buch „Die Übernahme“ (2019) gebracht. Ihr zentraler Kritikpunkt lautet: In dieser Darstellung wird die DDR zum Opfer einer feindlichen westlichen Übernahme stilisiert. Diese Deutung passe zur Auffassung der Bewunderer des DDR-Sportwunders, die von der Vernichtung des DDR-Sports faseln (vgl. A. Hecker 2023). Diese Einblicke belegen das Ausmaß der vergifteten Atmosphäre in der zerstrittenen ostdeutschen Aufarbeitungsgemeinde.

Mit einem wissenschaftlichen Diskurs hat das Ganze nichts zu tun. Hier ist vielmehr etwas völlig aus dem Ruder gelaufen. Die besonders strittigen Punkte werden in der Kapitelgliederung des Buches von Eckert sofort erkennbar. Die Kapitel des nichterschienenen Buches von R. Eckert „Getrübte Erinnerungen?“ lauten folgendermaßen

  1. Kampffeld Bundesbeauftragter für die Unterlagen des MfS
  2. Campus der Demokratie
  3. Kampf um Hohenschönhausen
  4. Leipzig in der deutschen Geschichtspolitik nach 2015
  5. Sächsische Gedenkstätten und Hanna – Arendt Institut
  6. Die Landesbeauftragten
  7. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  8. Kampf um Historische Kommission beim Parteivorstand der SPD
  9. WhatsApp-Gruppe und Auseinandersetzung mit den Rechtspopulisten der AfD
  10. Neue Besitzer der Berliner Zeitung in der Kritik
  11. Ines Geipel und das Doping
  12. Denkmal zur Erinnerung und Mahnung an die Opfer der kommunistischen Diktatur
  13. Aufbau Garnisonkirche Potsdam
  14. Paulskirche und Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
  15. Diskussion um Wolframs Revolutionsinterpretation
  16. Kowalczuk-Pollack-Kontroverse
  17. Neue Generationen – neue Ansätze und Interpretationen?
  18. Diskussion um die ostdeutschen Eliten
  19. Kommission 30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit

Der Historiker Kowalczuk (2022) bewertet das Vorgehen gegen die Auslieferung des bereits gedruckten Buches in den Handel wie folgt:

Eckerts Sichten mögen manchmal unbequem, nicht richtig, verzerrend, vielleicht sogar an der einen oder anderen Stelle verletzend sein. Na und? Wenn das allein dazu berechtigte, ein Buch in den Verlagsschubladen verschwinden zu lassen, wären die Bibliotheken halbleer, die Buchläden bekämen noch mehr Existenzprobleme und Bücher würden nur noch mit anwaltlicher Hilfe geschrieben. Wer wollte das? Offenbar mehr Menschen, als mir bislang bewusst war. (…) Ein Journalist übergab, wie erwähnt, das Druck-PDF an eine Frau, die in dem Buch mit einem eigenen Kapitel gewürdigt wird: die ehemalige DDR-Leistungssportlerin Ines Geipel, die sich nach dem Mauerfall intensiv des Themas Doping im Staatssport der DDR angenommen hat. Eckert hat in seinem Buch nachgezeichnet, wie die Debatte um Geipels Biographie und ihre Thesen in den vergangenen Jahren verlaufen ist. Er fügt, soweit ich sehe, keinen einzigen neuen Punkt hinzu, fasst pointiert zusammen, aber stellt sich auf die Seite der Geipel-Kritiker wie dem ehemaligen Skilanglauftrainer Henner Misersky, gegen den die einstige Leichtathletin einen Prozess verloren hat, in dem es um sieben Behauptungen Miserskys ging. Geipel wollte ihm untersagen, einzelne Punkte ihrer Biographie anzuzweifeln. Sie unterlag vor Gericht, einige Medien berichteten ausführlich. Schließlich erschien im Spiegel unter der Überschrift „Lügen, betrügen, täuschen“. Ines Geipel kämpfte für Geschädigte des DDR-Dopingsystems, erhielt das Bundesverdienstkreuz. Kritiker nennen sie nun eine ‚Hochstaplerin‘. Zu Recht?“ (Der Spiegel 21/2022) ein ausführliches Porträt. Bis zum heutigen Tage sind dort die meisten Vorwürfe gegen sie nachzulesen – kein Gericht hat deren Verbreitung untersagt. Rainer Eckert ist mit seiner Darstellung nicht weitergegangen als der Spiegel oder andere Medien. Und doch scheint der „Mitteldeutsche Verlag“ Geipels Protest gegen das noch nicht erschienene Buch zum Anlass genommen zu haben, das Projekt unverzüglich zu stoppen.“ (Kowalczuk 2022, S.10 f.). Die Analysen und Kommentare von J. Weinreich (2023) in der Berliner Zeitung bestätigen die Bewertung von I.S. Kowalczuk.

Beispiel 2: Die TV-Sendung im MDR „Dichtung und Doping“

Als zweites Beispiel soll eine TV-Sendung des MDR ausgewählt werden. Es ging dabei um die geschichtspolitischen, sportpolitischen und personenbezogenen Aufarbeitungen von sozialen Praxen des Dopens in den Leistungssportsystemen des geteilten Deutschlands, insbesondere im Rahmen des staatlich gesteuerten und kontrollierten Dopings im Leistungssportsystem der DDR („Staatsdoping“) und um das ambitionierte Wirken des Doping-Opfer-Hilfe Vereins (DOH e.V.) und der damit verbundenen Aktivitäten von Frau Prof. Ines Geipel (geb. 1960 in Dresden). Einen medialen Höhepunkt und eine Zuspitzung bildete in diesem Kontext die Dokumentationssendung im MDR „Doping-Dichtung“ vom 31. Januar 2023 von Uwe Karte unter Einbeziehung der Zeitzeugen Henner Misersky und Uwe Trömer. Gegen die Sendung wurde von Geipel gegenüber dem MDR umgehend Beschwerde mit einer umfassenden Begründung eingelegt. Mittlerweile ist dieser Beschwerde eine weitere gefolgt.

Eine Steigerung erfuhr diese Entwicklung durch die umstrittene, zeitnahe Vergabe des Erich-Loest-Preises am 24. Februar 2023 in Leipzig an I. Geipel. In der Causa I. Geipel spiegelt sich ganz offensichtlich die Zerrissenheit aber auch die ganze Verlogenheit in den Ost-West-Diskursen der politisch instrumentalisierten Aufarbeitung. Das meiste gleicht reinen „Agit-Prop-Veranstaltungen“, die zwischenzeitlich sogar das Niveau des „Schwarzen Kanals“ von Karl-Eduard von Schnitzler im DDR-TV deutlich unterbieten. Tiefpunkte medialer Berichterstattung bieten die argumentationsfreien Kommentare von A. Hecker (FAZ) und J. Staadt (Die Welt) und nahezu recherchelose Beiträge, wie jener von S. Tewes in der NZZ. Ausgewogen bilanzierende, quellenbasierte Betrachtungen wie die von J. Weinreich (Berliner Zeitung) findet man hingegen selten.

Die vorgebrachten Bedenken und Kritiken im Vorfeld der Preisverleihung in Leipzig, werden als „Vernichtungsvorstoß gegen die geleistete Aufarbeitung“ bewertet. (A. Seibel & J. Staadt, Die Welt“ 20.02.2023). Die gewählte militante Semantik in dem fast argumentationsfreien Interview mit dem Politikwissenschaftler J.Staadt ist erschreckend und völlig unangemessen. Sie entspricht weder realen Sachverhalten noch den Beweggründen der tatsächlichen Kritik an der Arbeitsweise des DOH e.V.

Uns ist niemand bekannt, der die bisherigen, berechtigten, notwendigen Aufarbeitungsleistungen dieses Vereins „vernichten“ will, uns sind jedoch viele bekannt, die die bisherigen Aufarbeitungsleistungen korrigieren, ergänzen, neu ausrichten und zum Teil neu bewerten wollen. Zurück zu den Wurzeln der Vereinsgründung in den 90er Jahren und zugleich zurück zur Wahrheit wäre hier die vermittelnde Botschaft.

Der „Vernichtungsmythos“ wird gezielt aufgebaut und Kritiken am Umgang mit Fakten durch Frau Geipel werden von ihr als Pauschalkritik an der Doping-Aufarbeitung bewertet. Dazu J. Weinreich (2023): „Ihre Hybris scheint grenzenlos. In der Leipziger Volkszeitung erklärte sie allen Ernstes: Fakten, Tatsachen, Realitäten werden zu einer Frage der Auslegung, Meinungen zu Wahrheiten umgetopft. Das ist ein alarmierender Vorgang, weil er die Gefahr der Opfer-Täter-Umkehr in sich birgt, den Osten weiter destabilisiert. Man muss den Satz wiederholen, ganz Langsam: Kritik an Geipels Wahrheitsbeugungen destabilisiert also den Osten. Darunter macht sie es nicht, die Dichterin.“ (Weinreich 2023, S.6)

Die Vereinsgründung des DOH (1999) basiert bemerkenswerter Weise auf einer Initiative von Privatleuten aus Westdeutschland, die bezüglich der Aufarbeitung von Doping-Praktiken in Deutschland seitens der Sportorganisationen (DSB; NOK) und auch der staatlichen Behörden enttäuscht waren (vgl. Reinsch 1999, FAZ). Diese Gründung war nachvollziehbar, überfällig, notwendig, wirkte aufklärend und beruhte auf einem breiten Konsens innerhalb und außerhalb der Sportszene. Der DOH e.V. gab sich unter §2 seiner Satzung folgende Zwecksetzung:

Nach Wesen und Ziel ist der Verein eine Institution, die in seinem zentralen Anliegen zuerst den Opfern des organisierten Zwangsdopings der ehemaligen DDR, aber auch des systemischen Dopings in der Bundesrepublik vor und nach 1989 jede nur erdenkliche ideelle, informelle sowie in Akutfällen finanzielle Hilfe zukommen lässt. Besondere Unterstützung erhalten auch diejenigen Betroffenen, die durch die Einnahme von Doping-Substanzen ihrer Eltern kausal geschädigt wurden.

Der Verein ist Anlaufstelle für juristische, medizinische wie psychologische Beratung von Doping-Geschädigten, unabhängig davon, ob sich die Schädigung in der Vergangenheit ereignet hat oder einen aktuellen Bezug aufweist.

Der Verein unterstützt die Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, bietet fachgerechte Auskunft und konkrete Information und stellt notwendige Kontakte zu ausgewiesenen Experten her. Die in Berlin ansässige Beratungsstelle des DOH e.V. bietet Athleten, Eltern sowie Betreuern umfassende Hilfe bei Notsituationen im Zusammenhang mit Doping, Depression, Gewalt- und Abhängigkeitssituationen sowie Manipulation und Leistungsüberforderung.

Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, durch präventive Aufklärung über die Gefährlichkeit und die gravierenden gesundheitlichen Folgen von Doping-Substanzen zu informieren. Schwerpunkt der Präventionsarbeit des DOH e.V. liegt in der Arbeit mit Jugendlichen in Schulen und Sporteinrichtungen.

Aufgrund der besonderen Erfahrungen seiner Mitglieder versteht sich der DOH e.V. außerdem als eine Instanz, die über das enorme Risikopotential im Hinblick auf den Konsum von Doping im Sport aber auch in der Gesellschaft glaubwürdig aufklären kann. Der DOH ist ausdrücklicher Ansprechpartner, wenn es darum geht, auf die gravierenden Gefahren im Hinblick auf das Chemisieren im Sport und in der Gesellschaft hinzuweisen. Deshalb kooperiert der DOH und DJK“. (Berlin, den 26.11.2019)

Das Versagen der eigentlich zuständigen organisationalen Strukturen (DSB/DOSB; BMI) beförderte indirekt diesen Verein auf die Ebene einer „Quasi Behörde“, die große mediale Aufmerksamkeit erhielt. Dieser Status wurde durch die Wahrnehmung von Vollzugspraktiken bezüglich des Doping-Opfer-Hilfe-Gesetzes (DOHG) gefestigt.

Im Zuge der Regelung legitimer Ansprüche zur Entschädigung von Doping-Opfern füllte er eine Zuständigkeits- und Regelungslücke aus, die zwischen den allgemeinen Regelungen zur Opfer-Entschädigung (gemäß OEG) und der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (gemäß VwRehaG) einerseits und der Doping-Opfer-Entschädigung (DOHG) andererseits, bestanden.

Doch der DOH e. V. nahm es mit seiner Satzung und auch mit der Umsetzung von Paragrafen des Doping-Ofer-Hilfe-Gesetzes (2016) in zunehmenden Maßen nicht mehr so genau (vgl. Gastbeiträge von R.Nickel in “sport-nachgedacht.de“).

Die im Entschädigungsgesetz (DOHG 2016, § § 3, Absatz 2) vorgeschriebenen Kriterien zum Nachweis der kausalen Verursachung von Gesundheitsschädigungen durch Doping und zum Ausschluss wissentlich oder willentlich beteiligter Athleten beim Dopen (DOHG 2016, § 2), wurden, freundlich formuliert, sehr kulant ausgelegt. Das schuf Zugänge für Trittbrettfahrer, Missbrauch und Mitnahmeeffekte (vgl. Beitrag von R. Nickel zum Vorgang Schenk in „sport-nachgedacht.de“).

Als schweres Versäumnis muss in diesem Zusammenhang die Nichteinrichtung, bzw. die Nichtaktivierung des vom Gesetzgeber verbindlich geforderten Beirates beim Bundesinnenministerium bewertet werden (vgl. Beitrag von H. Digel, „Die Dopingopferhilfegesetze – Dokumentation einer Recherche“ in „sport-nachgedacht.de“).

Gemäß DOHG, § 5 soll der sechsköpfige und in seiner Struktur eindeutig definierte Beirat schriftliche Stellungnahmen abgeben. Den Vorsitz des Beirates soll eine Person mit Befähigung zum Richteramt ausüben. Die Einrichtung, bzw. die Aktivierung des Beirates erfolgte vorsätzlich nicht. Die Ausrede, dieser Beirat wäre nur in Zweifelsfällen erforderlich und da es angeblich keine Zweifelsfälle gegeben hätte, wäre seine Einrichtung nicht erforderlich gewesen, ist sachlich unzutreffend. Der Beirat dient grundsätzlich der fachlichen und juristischen Qualitätssicherung in den komplexen Entscheidungsprozessen. Ein aktiver Beirat wurde ganz offensichtlich nicht gewollt.

Der DOH e.V. nutzte dieses Versäumnis des BMI für eigenmächtiges Handeln und „freihändige“ Entschädigungsvorschläge. Dieses Versäumnis ist umso unverständlicher, da in seiner ersten Satzung von 1999 unter § 9 die Einrichtung eines Beirates vorgesehen war:

„1. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. Er trifft im Rahmen des vom Vorstand aufgestellten und von der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplans über die Verwendung der Mittel des Vereins eine Vorauswahl der gem. § 2 der Satzung zu unterstützenden Doping-Opfer. Diese Vorschläge unterbreitet er dem Vorstand, welcher dann endgültig über die Verwendung der Mittel entscheidet. 2. Der Beirat besteht aus vom Vorstand ausgewählten, sachkundigen Beratern. Diese können sowohl Mitglieder oder auch Nichtmitglieder des Vereins sein Der Beirat setzt sich aus nicht mehr als sieben Personen zusammen.“ (DOH e.V. Satzung 1999).

Zum Zeitpunkt der Gründungsveranstaltung am 09.05.1999 in Leipzig wurden sowohl die Vorstandsmitglieder als auch die Mitglieder des Beirates namentlich vorgestellt. Für den Beirat waren es folgende Persönlichkeiten: Prof. Dr. Jens Reich; Dieter Baumann (angefragt); Hansjörg Kofink, Prof. Dr. Klaus Müller; Henner Misersky; Cris-Carol Bremer und eine noch zu findende Athletin) (vgl. Anlage zur DOH-Gründung vom 10.05.1999).

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, warum der Beirat gemäß § 9 der Satzung von 1999 nicht dauerhaft eingerichtet wurde und entsprechend aktiv war. Die Konditionierung mit dem Kriterium „Zweifelhaftigkeit“ war in der ursprünglichen Fassung nicht angezeigt.

Der DOH e.V. entwickelte sich schrittweise zu einem „Trojanischen Pferd“ und zu einer medialen Bühne hybrisgeplagter Selbstinszenierer. Er übernahm Funktionen, für die er weder befugt noch befähigt war. Damit waren zugleich Soll-Bruch-Stellen markiert, die spätestens 2018/2019 offen zu Tage traten (vgl. Franke et al.: Blackbox-Doping). Vorstandsmitglieder, die sich der Wahrheit, der Satzung des Vereins und den Vorgaben des Entschädigungsgesetzes verpflichtet fühlten, gingen diesen Weg nicht mehr mit. Differenzen wurden vor einem Berliner Kammergericht in zwei Instanzen ausgetragen (vgl. Eisenberg 2019).

Wie jeder aktive Verein, dessen ursprüngliche Aufgaben durch zeitliche Endlichkeit auslaufen, bemühte sich auch der DOH e.V. um Existenzsicherung durch weitere Aufgabenfindung. Die verantwortlichen hatten zwischenzeitlich erkannt, welche „Knöpfe“ man drücken muss und welche Phrasen zu formulieren sind, um an öffentliche Gelder heranzukommen. Unterstützung erhielt der Verein vor allem von der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag und von einigen Opferbeauftragten in den neuen Bundesländern.

Dabei sind mehrere Expansionsrichtungen erkennbar: Erstens, durch die Strategie einer Maximierung der Opfer-Zahlen bei gleichzeitiger kulanter Auslegung und Minimierung der kriterialen Ansprüche („ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen“; „erhebliche Gesundheitsschäden“), zweitens durch die fragwürdige Beanspruchung des transgenerativen Ansatzes bei der Identifizierung von weiteren „Doping-Opfern“ und drittens, die neuerdings selbstzugeschriebene Zuständigkeit für „Sport-Opfer“ im Rahmen des Vereinsprojektes „Sport in Not“, also für Personen, die im Sport Opfer von unterschiedlichen Formen von struktureller Gewalt geworden sind. Der DOH e.V. stellt sich somit derzeit neu auf, er sucht, findet und erfindet neue Aufgaben und Zugänge für seine projektbezogene finanzielle Förderung durch das BMI. Eine Förderung, die zwischenzeitlich in Höhe von 90.000 Euro bereits erfolgt und wo seitens der Bundesregierung diesem Verein, der nach wie vor keinen wissenschaftlichen Beirat besitzt, ausdrücklich „Forschungskompetenz“ zugeschrieben wird (vgl. DB, Drucksache20/1359)

Dieser erweiterte Ansatz geht deutlich über die bisherige Doping-Opfer-Problematik im Leistungssport hinaus und betrifft letztlich alle Bereiche und Formen des Sports. Daraus resultieren erneut Fragen nach der formalen Zuständigkeit (dem Befugtsein) und der fachlichen Expertise (dem Befähigtsein) des DOH e.V., zumal der im Doping-Opfer-Hilfe-Gesetz (DOHG 2016) geforderte sachkundige und qualitätssichernde „Beirat“ nach wie vor nicht eingerichtet ist. Die gesamte Vorgehensweise zeichnet sich nur durch äußerlich formal korrekte, aber letztlich intransparente Machenschaften aus. Die Bedeutsamkeit des unbestritten wichtigen Vorhabens zur Aufklärung und Prävention von struktureller Gewalt im Sport wird dadurch bereits im Ansatz beschädigt.

In der Kleinen Anfrage der CDU/CSU -Fraktion vom Februar 2023 zu den Vollzugspraxen und zur Finanzierung des DOH e.V. (2023) wurde danach gefragt, ob die finanzielle Unterstützung des DOH e.V. auch nach Auslaufen des zweiten Doping-Opfer-Hilfe-Gesetzes (2016) auf Dauer angelegt sei. Die Antwort der Bundesregierung lautet:

„Durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird nicht der DOH e.V. selbst, sondern das Projekt „Sport in Not“ des DOH e.V. gefördert. Über die Zuwendung für dieses Projekt wird daher periodisch bedarfsgerecht nach Vorliegen entsprechender Anträge entschieden.“ (DB, Drucksache 20/5671, S.4).

Die zahlreichen „Notlagen“ des deutschen Sports sind gegenwärtig nicht zu übersehen und werden auch öffentlich thematisiert. Die Qualitätssicherung in den Sportvereinen und die Wahrnehmung der fachlichen und dienstlichen Aufsicht in den Sportverbänden liegen im Argen. Über die tatsächliche Prozess-Qualität im Übungs-, Trainings-und Wettkampfbetrieb weiß in den Sportverbänden niemand Bescheid. Das ist eine „terra inkognita“. Ein Monitoring zur Prozessqualität in den Übungs-und Trainingseinheiten ist gegenwärtig nicht in Sicht. Bestenfalls wird ausgehend von den sportlichen Resultaten über die Qualität der Prozesse gemutmaßt. Umso mehr geraten spektakuläre Vorfälle in den Fokus der Aufmerksamkeit (zuletzt im Gerätturnen der Frauen, im Wasserspringen der Männer und im Tennis) und legen weitergehende Vermutungen über die „dunkle Seite“ und die „Opfer“ des Sports nahe. Die Fachaufsicht, die Dienstaufsicht und die regelmäßige Qualitätskontrolle müssen im Sport dringend verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Einbeziehung geeigneter professioneller Strukturen und ausgewiesener Institutionen des Sports und der Sportwissenschaft dringend angezeigt, um entsprechende Aufklärung und Prävention zu betreiben und um ein Monitoring-System in den Sportverbänden des DOSB zu installieren. An der Erziehung und Bildung aufgeklärter, mündiger Athleten führt kein Weg vorbei. Das ist und bleibt eine ständige Herausforderung.

Die existenzsichernden Häutungen des DOH e.V. von der Doping-Opfer-Perspektive zur generellen Sport-Opfer-Perspektive sowie der flexible Umgang des Vereins mit seiner Satzung und mit den gesetzlichen Vorgaben, lassen diesbezüglich nichts Gutes erwarten.

Als bedenklich erweist sich auch die Tendenz zur Beanspruchung von Mehrfachentschädigungen, wenn nicht in jedem Einzelfall die Erfüllung der Kriterien des DOHG nachgewiesen wird. Die Anreize der Mehrfachentschädigung können auch Anreize für einen Mehrfachbetrug sein.

Die ohnehin bestehenden Probleme bei den Vollzugspraktiken der Doping-Opferentschädigung erfahren eine Steigerung durch das belegbare Bemühen, „doppelte und dreifache“ finanzielle Entschädigungsleistungen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen zu erhalten. Einmal auf der Grundlage des Dopingopfer-Entschädigungsgesetz (2016) und zum anderen auf der Grundlage des allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG, 1997/2019) oder des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) vom 19.06.2006.

Klärend aber auch problematisierend lesen sich dazu die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes (WD 7) des Deutschen Bundestages:

„Die Bundesregierung vertrat 2018 die Auffassung, dass VwRehaG scheide grundsätzlich als Anspruchsgrundlage für Entschädigungsleistungen an Dopingopfer der DDR aus: „Nach dem VwRehaG … muss die hoheitliche Maßnahme, die zu einer auszugleichenden gesundheitlichen Schädigung geführt hat, der politischen Verfolgung gedient haben oder ein Akt der Willkür im Einzelfall gewesen sein. Keine der beiden Voraussetzungen dürfte bei den meisten Opfern des Zwangsdopings in der DDR erfüllt sein. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollten mit der Regelung in § 1 Absatz 2 VwRehaG in erster Linie politische Verfolgungsmaßnahmen erfasst werden. Daneben sollte solches Verwaltungshandeln einbezogen werden, das als gravierender Willkürakt Ausdruck eines Systems war, das seine Bürgerinnen und Bürger schutzlos der Willkür von Amtsträgern aussetzte (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 12/499, Seite 25, Nummer 18). Diese Fallgruppe erfasst eine Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung, die jedoch nicht Ausdruck einer politischen Verfolgung war, sondern auf Willkür beruhte. Dies entspricht der Systematik der Regelung in § 1 Absatz 2 VwRehaG, die den Willkürakt im Einzelfall und die politische Verfolgung in ihrer Bedeutung gleichsetzt. Die von der Dopingpraxis in der DDR Betroffenen wurden jedoch nicht ausgegrenzt, sondern vielmehr aufgrund ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit als besonders förderungsfähig angesehen. Das Doping dürfte daher grundsätzlich weder als zu rehabilitierender Willkürakt im Einzelfall noch als politische Verfolgung i. S. d. § 1 Absatz 2 VwRehaG gewertet werden können.“ (WD 7-3000-026/22, S.9).

Das rechtsstaatswidrige, hoheitliche Staatsdoping ist demnach weder ein Willkürakt im Einzelfall noch ein Akt politischer Verfolgung. Ein Entschädigungsanspruch ließe sich nach dieser Rechtsauffassung nicht aus dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ableiten.

Eine deutlich andere Rechtsauffassung in dieser Angelegenheit vertritt das Verwaltungsgericht Greifswald mit seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 28.12.2020. Das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern orientiert sich an der letztgenannten Rechtsprechung und mit Einschränkungen ebenfalls der Freistaat Sachsen. Die Anbindung von Projektvorhaben des DOH e.V. an die Universität Rostock und die enge Kooperation mit der SED-Opfer Beauftragten für das Land Mecklenburg-Vorpommern, lässt sich auch vor diesem Hintergrund erklären.

Bezüglich der Inanspruchnahme des allgemeinen OEG vertritt der Wissenschaftliche Dienst (WD 7) des Deutschen Bundestages folgende Auffassung:

„Bei der Entscheidung über den OEG-Antrag eines Dopingopfers wird daher stets zu prüfen sein, ob die Dopingsubstanzen mit Wissen oder gar auf entsprechenden Wunsch des Geschädigten verabreicht wurden. Ist dies der Fall, sind OEG-Leistungen nach § 2 Absatz 1 OEG zu versagen.“ (WD 7-3000-026/22. S.14).

Wird die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ausgeklammert, da hier eine wissentliche und willentliche Beteiligung wegen fehlender Einsichtsfähigkeit grundsätzlich auszuschließen ist, nimmt der Sachverhalt der aktiven, wissentliche Einwilligung der erwachsenen Athleten bezüglich der Einnahme von Dopingsubstanzen die Rolle eines zentralen Bewertungskriteriums für die Gewährung oder für das Versagen von Entschädigungsleistungen ein. Das gilt vollumfänglich für die Beanspruchung weiterer gesetzlicher Regelungen der Opfer-Entschädigung.

Die Komplexität der Zusammenhänge wird erkennbar, wenn die Überschneidungsflächen von Entschädigungsregelungen gemäß (speziellem) „Dopingopferhilfegesetz“ und weiteren Regelungen, wie dem (allgemeinem) „Opferentschädigungsgesetz“ und dem (allgemeinen) verwaltungsrechtlichen „Rehabilitierungsgesetz“ juristisch erörtert werden, um daraus weitere Entschädigungsansprüche abzuleiten (vgl. Deutscher Bundestag, Ausarbeitung WD7-3000-026/22).:

„Im Folgenden soll dargelegt werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen DDR-Zwangsdoping eine der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung zugängliche hoheitliche Maßnahme im Sinne von § 1 VwRehaG2 darstellt. Weiterhin wird untersucht, ob für Opfer des Zwangsdopings grundsätzlich die Möglichkeit bestehen kann, Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz herzuleiten.“ (DB, WD7, S.4)

Irritierend aber auch auflösend in dieser Argumentation des WD 7 ist es, mit welcher Klarheit hier bei etwaigen Ansprüchen auf finanzielle Hilfen und Entschädigungsleistungen bei erwachsenen Leistungssportlern vom kriterialen Sachverhalt „Opfer des Zwangsdopings“ zu sein, gesprochen wird. Die wissentliche, willentliche oder sogar gewünschte Einnahme von Dopingsubstanzen widerspricht diesem Kriterium massiv. Gefühltes Opfersein und eingebildetes gezwungen sein reichen dafür nicht aus. Derartige Grenzauflösungen haben jedoch gegenwärtig gesellschaftliche Konjunktur. So verweist Ahrbeck (2020) kritisch auf grenzauflösende Diskurse zur angeblichen „Zwangsheterosexualität“ und zur Erzeugung von Opferrollen als „kulturelle Quelle für Identitätskonstruktionen“ (Ahrbeck 2020, S.33).

Bezüglich der Beanspruchung verwaltungsrechtlicher Rehabilitierungsmaßnahmen (VwRehaG) besitzen die Tatbestände „hoheitliche Maßnahme“ und „rechtsstaatswidriger Willkürakt“ grundlegende Bedeutung. Das Fazit in der Ausarbeitung des WD7 lautet:

„Handlungen, die als Teil des in der DDR praktizierten systematischen Zwangsdopings gegenüber einzelnen Betroffenen vorgenommen wurden, können als hoheitliche Maßnahmen im Sinne des § 1 VwRehaG zu klassifizieren sein. Ob eine solche Maßnahme gegenüber Betroffenen einen rechtsstaatswidrigen Willkürakt im Sinne des § 1 VwRehaG darstellt, kann verbindlich nur im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Stellen beurteilt – und ggf. gerichtlich überprüft – werden. Sowohl in einem neueren verwaltungsgerichtlichen Urteil als auch seitens zuständiger Verwaltungsstellen wurde das Vorliegen eines Willkürakts in den zu entscheidenden Einzelfällen unter Berücksichtigung grundsätzlicher Erwägungen zum DDR-Zwangsdoping-System bejaht. Nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung wird die Anwendbarkeit des OEG bei Zwangsdoping-Opfern der DDR bejaht und sie können im Einzelfall entsprechende Versorgungsansprüche herleiten. Danach wird die Handlung der Verabreichung der Dopingsubstanzen unter das Tatbestandsmerkmal der Beibringung von Gift gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 1 OEG subsumiert. Dieses Merkmal steht einem tätlichen Angriff im Sinne des § 1 Absatz 1 OEG gleich. Ein Versagungsgrund nach § 2 Absatz 1 OEG liegt nur vor, wenn der Geschädigte die Schädigung verursacht hat oder es aus sonstigen, insbesondere in dem eigenen Verhalten des Anspruchsstellers liegenden Gründen unbillig wäre, Entschädigung zu gewähren. Bei dieser Beurteilung sind konkret im Einzelfall alle Umstände heranzuziehen, die objektiv oder subjektiv tatfördernd gewirkt haben können“ (DB, WD7, S.17).

Die Bewertung des eigenaktiven Verhaltens des Anspruchsstellers (wissentlich, willentlich, gewünscht) nimmt in dieser Argumentation eine Schlüsselrolle ein.

Beispiel 3: „Schöner Neuer Himmel. Aus dem Militärlabor des Ostens“ (Geipel 2022)

Die Gliederung des jüngsten Buches von I.Geipel liest sich mystisch, ist reich an bedenkenswerten Wortschöpfungen und lässt Großes erwarten:

  1. Unknown soldier
  2. Der Neue Mensch
  3. Kybernetik – Lampion
  4. Kein Zutritt für Unbefugte
  5. Fehlendes Schwerelot
  6. Koppelmanöver
  7. Abrek und Bion
  8. Reliktstrahlung
  9. Adäquate Bodenmodelle
  10. Wir sind die Ersten
  11. Revolution der Affen
  12. Zurück in die Zukunft

Das gleichermaßen leidenschaftlich wie rücksichtslos geschriebene, literarische Hybrid von vermeintlich Faktischem und Fiktionalem, dient mit seiner eklektisch oberflächlichen Darstellung, letztlich weniger der inhaltlichen Aufklärung realer Sachverhalte im „Osten“, wobei hier „Osten“ zeitlich und räumlich weit über „DDR-ostdeutsch“ hinaus angelegt ist. Die Erzählungen dienen eher der Rechtfertigung und Bedeutungssteigerung des eigenen Handelns der Autorin sowie ihrer persönlichen Identitätsfindung als „Opfer“ und zur Legendenbildung in einer paranoid empfundenen Umwelt, die sich nach ihrer Wahrnehmung auch noch drehbuchartig und kampagnenhaft gegen sie verschworen hat.

Geipel ist fest davon überzeugt mit ihrem Buch „Forschungsneuland“ zu betreten (Lesung u. Gespräch, Magdeburg am 10.11.2022). Das trifft in zweifacher Hinsicht nicht zu, weder betritt sie „Neuland“ noch haben ihre literarischen Aktivitäten etwas mit Forschung zu tun. Elementare Kriterien des wissenschaftlichen Arbeitens werden nicht eingehalten. Aber darum geht es der Autorin gar nicht, sie benutzt historische und zeitgeschichtliche Ereignisse und Vorgänge als einen „Steinbruch“ für ihr Narrativ des Zusammenhangs der Erforschung des DDR-Sportkörpers und des Weltraum-Körpers. Hier wird dann von Synchronmodellen geredet und der leistungssportliche Sport-Körper als Bodenmodell verstanden. Letztlich galt es nach ihrer Deutung für das „Interkosmosprogramm“ einen Körper zu kreieren, der nicht mehr organbezogen sei. Hier wird der medizinischen Leistungssportforschung der DDR eine Bedeutung und Beitragsfähigkeit angedichtet, die sie nie hatte. Hier führten Stanislaw Lem und Rail Kurzweil die Feder von Frau Geipel.

Das fachliche Terrain, das für sie wissenschaftliches Neuland ist, ist historisch, medizinisch-leistungsphysiologisch und technikwissenschaftlich bereits recht gut erforscht.

In einer bemerkenswert sprunghaften und sprachlich „abenteuerlichen“ Geschichtsklitterung wird ein linearer Zusammenhang zwischen den abstrusen Pseudo-Forschungen im frühen Sowjet-Russland zur Züchtung des „Neuen Sowjet-Menschen“, der „Kybernetik-Euphorie“, der „Kosmosforschung- Interkosmos“ sowie der militärischen und leistungssportbezogenen „Dopingforschung “ im „bösen Osten“ konstruiert. Das ist in dieser Anlage und Ausrichtung bloße Propaganda und politisch motivierter Geschichtsdeterminismus primitiver Art.

Auf objektiv reale Zusammenhänge und Sachverhalte und auf internationale Vergleiche wird dabei ebenso wenig Rücksicht genommen, wie auf die Beachtung von Persönlichkeitsrechten und Lebensleistungen exemplarisch vorgeführter Personen aus dem „bösen Osten“ (vgl. Aussagen zu G. Machalett oder S. Israel). Alles wird auf eine maßlos überzogene Dämonisierungs- und Delegitimationsstrategie ausgerichtet, die bereits L. Fritze (2016) zu Recht kritisierte. Die historischen Wurzeln des DDR-Staatsdopings werden bereits im vorrevolutionären Russland und in den biopolitischen und biowissenschaftlichen Narrativen zum Neuen Menschen im frühen Sowjetrussland ausgemacht. Sie waren bereits dort angelegt und es musste so kommen, wie es gekommen ist.

Von dort aus ging der Entwicklungspfad des „Bösen“ bis zum Forschungsinstitut Körperkultur und Sport (FKS) in Leipzig.

Die zu den Forschungen im frühen Sowjetrussland seit Jahren vorliegenden, historisch ausgewogenen Arbeiten von D. Beyrau (2000), G. Küenzlen (2018) und T. Rüting (2002) werden von Frau Geipel nur selektiv, einseitig und meist unbegriffen herangezogen.

„Studiert man etwa Texte aus den Revolutionsjahren der russischen Oktoberrevolution von 1917 und die frühsowjetische Literatur, stößt man auf vielfältige Spuren und Belege eines unbedingten Glaubens an den kommenden Neuen Menschen, dem die Revolution schon den Weg bereitet hat.“ (Küenzlen 2018, S. 19). Bis zu welcher Hoffnung und Intensität dieser Glaube führt, zeigt ein Text Leo Trotzkis von 1924 eindringlich: »Der Mensch wird sich zum Ziel setzen, seiner eigenen Gefühle Herr zu werden, seine Instinkte auf die Höhe des Bewusstseins zu heben, sie durchsichtig klar zu machen, mit seinem Willen bis in die letzten Tiefen seines Unbewussten vorzudringen und sich so auf eine Stufe zu erheben – einen höheren gesellschaftlich-biologischen Typus und wenn man will – den Übermenschen zu schaffen. (…) Der Mensch wird unvergleichlich viel stärker, klüger und feiner; sein Körper wird harmonischer, seine Bewegungen werden rhythmischer und seine Stimme wird musikalischer werden. Die Formen des Alltagslebens werden dynamische Theatralität annehmen. Der durchschnittliche Menschentyp wird sich bis zum Niveau des Aristoteles, Goethe und Marx erheben. Und über dieser Gebirgskette werden neue Gipfel aufragen.“ (Trotzki 1968, S.214)

Aber nahezu zeitgleich wurde ähnlicher Unsinn von Ernst Jünger zu Papier gebracht. Ernst Jünger schrieb 1922: „Das glühende Abendrot einer versinkenden Zeit ist zugleich ein Morgenrot, in dem man zu neuen, härteren Kämpfen rüstet. Weit hinten erwarten die riesigen Städte, die Heere von Maschinen, die Reiche, deren innere Bindungen im Sturm zerrissen werden, den neuen Menschen, den kühneren, den kampfgewohnten, den rücksichtslosen gegen sich selbst und andere. (…) Der Krieg ist eine große Schule und der neue Mensch wird von unserem Schlage sein.“ (Jünger 1922, S.74)

Diese Fantastereien zum alten Traum vom Neuen Menschen haben viele Wurzeln in Ost und West und lassen sich auch noch sehr gut in der westdeutschen Literatur der 1968er Bewegung belegen (vgl. Küenzlen 2018, S.20 f.)

Im Buch „Schöner Neuer Himmel“ werden zwecks Dämonisierung und totaler Diskreditierung aber auch Bezüge zu den abstrusesten biopolitischen Entgleisungen im frühen Sowjetrussland hergestellt (S.33 ff). Dazu gehören die verrückten Ideen der „Biokosmisten“ mit ihren Häusern der Unsterblichkeit oder die perversen Vorstellungen, afrikanische Frauen mit Schimpansensperma zu besamen. Zumindest der Unsterblichkeitswahn lebt in den „Cryonics Instituts“ in den USA als Geschäftsmodell weiter und Menschen lassen sich nach ihrem Tod „kryonisieren“ in der Hoffnung, irgendwann aufgetaut weiterleben zu können.

Dazu J.Ganzenmüller (2001) in seiner Rezension:

„Spektakulär und nur schwer einzuordnen ist dagegen der Fall des Genetikers Ivanov, der im Jahre 1926 auf seiner Expedition nach Französisch-Guinea versuchte, Kreuzungsversuche zwischen Menschen und Affen durchzuführen. Nachdem die Besamung von Schimpansenweibchen mit menschlichem Sperma fehlgeschlagen war, konzentrierte er sich auf die künstliche Befruchtung von Frauen. Als Verhandlungen mit dem Gouverneur Guineas und dem Arzt des örtlichen Hospitals über die Durchführung einer Insemination von afrikanischen Frauen mit Schimpansensperma scheiterten, verlegte Ivanov seine Tätigkeiten auf die Affenzuchtfarm in Suchumi. Man versuchte mindestens fünf Frauen ausfindig zu machen, die aus „ideellem Interesse“ bereit gewesen wären, sich für das Experiment zur Verfügung zu stellen und ein Jahr unter den Bedingungen strenger Isolation auf der Station in Georgien zu leben. Doch da starb „Tarzan“, das einzige geschlechtsreife Anthropoiden-Männchen in Suchumi, und noch bevor man eine neue Affengruppe ankaufen konnte, wurde Iwanow der „Schädlingstätigkeit“ angeklagt und verurteilt, allerdings nicht wegen seiner Menschenversuche, sondern aufgrund der angeblich vorsätzlichen Anwendung einer fehlerhaften Methodik und defekter Instrumente bei der künstlichen Besamung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Die Parallelen zur nationalsozialistischen Praxis von Menschenversuchen sind hier eklatant, und es ist noch auszuloten, inwieweit wir es hier mit einer Form von sowjetischem Rassismus oder einem ungezügelten Forschergeist zu tun haben, der sich ja gerade ein offenes Brechen mit bürgerlichen Moralvorstellungen auf die Fahnen geschrieben hatte.“ (Ganzenmüller 2001, S.3).

Anscheinend sind jedoch derartige Verweise auf geplante Menschenversuche notwendig, um durch groteske literarische Überzeichnungen das kriminelle, leistungssportliche Staatsdoping in der DDR als eine besondere Ausprägungsform direkt in die Kausalitätskette und Entwicklungspfade einer perversen Ideengeschichte einzuordnen und dadurch über Gebühr dramatisch aufzuwerten.

Die Leipziger FKS-Experten wollten durchaus mit ihren inhumanen Machenschaften zur Entwicklung international erfolgreicher DDR-Spitzensportler beitragen. Die dabei fehlende Verantwortungsethik und die juristischen Grenzüberschreitungen machte sie gemein mit zahlreichen anderen Forschern im Bereich Spitzensport in Ost und West, egal ob es in den Ländern dazu einen formalen Staatsplan gab oder nicht. Die Idee, dadurch einen Beitrag zum Heranzüchten des „Neuen Menschen“ zu leisten, war den pragmatisch ausgerichteten FKS-Experten völlig fremd. Diese philosophisch-geisteswissenschaftlich zumeist unbedarften Gemüter waren gewiss keine Trans- und Posthumanisten und von Trotzkis-Visionen hatten sie nicht die geringste Ahnung.

Vermutlich bestehen seitens von Frau Geipel aber noch Hoffnungen, diesbezüglich noch nicht erschlossene, „streng geheime“ Forschungsunterlagen zu Projekten des FKS in Leipzig, der ostdeutschen Militärmedizin oder zu Vorhaben der Inter-Kosmos-Forschung zu finden, die als wissenschaftliche Belege für das Heranzüchten des Neuen Menschen in der DDR gelten können. Phantasievolle literarische Ausdeutungen und ein fester politischer Wille reichen jedoch dafür nicht aus.

In den wissenschaftlich gesicherten, historischen Reflexionen zum realen Interkosmos-Projekt, veröffentlicht im Sitzungsbericht der Leibniz-Sozietät der Wissenschaften zu Berlin, Band 96 (vgl. Kautzleben 2008, S.149-164) lassen sich diesbezüglich auch keine Andeutungen finden und die fachliche Substanzlosigkeit in den literarischen Spekulationen von Frau Geipel wird erkennbar.

Gleichzeitig werden im Buch andere reale, folgenreiche sowjetwissenschaftliche (Fehl-) Entwicklungen ausgeblendet, die dann aber theoriegeschichtlich völlig unreflektiert im Kontext aktueller DOH e. V.-Vorhaben und damit verbundener Geschäftsmodelle, eine fundierende inhaltliche Wiederbelebung gefunden haben. So erfährt die Idee der Vererbung erworbener Eigenschaften eine Renaissance seitens des DOH e.V. Es handelt sich um puren Neo-Lamarckismus als theoretische Grundlage für das neue Geschäftsmodell des DOH e.V., wenn auf die genetische Vererbung erworbener Doping-Schädigungen von gedopten Leistungssportlern gesetzt wird und man auf antragsberechtigte, genetisch vorgeschädigte Kinder und Kindeskinder hofft. Der transgenerative Ansatz, der auf die biogenetische Vererbung eines Opfer-Status abzielt, ist schlicht abenteuerlich.

Resultierend aus der alten Debatte zwischen den „Darwinisten“ und den „Lamarckisten“ geht es um die Frage, ob die genetische Vererbung sozial erworbener Eigenschaften möglich ist. Diese Debatte bekam im Rahmen der vielschichtigen Diskussionen zur Erziehung und Formung des neuen Sowjetmenschen und hinsichtlich der politischen (stalinistischen) Steuerung der Biowissenschaften im sowjetischen Einflussbereich eine enorme praktische Bedeutung mit langfristigen Kollateralschäden für die Wissenschaftsentwicklung im sowjetischen Einflussbereich.

Diese folgenreichen praktischen Auswirkungen markieren auch einen deutlichen Unterschied zu den frühen abstrusen, biopolitischen Fantastereien eines L.Trotzki.

Die Ausführungen von D. Beyrau (2000,2003) und J. Ganzenmüller (2001) ermöglichen auch hier eine differenziertere Einordnung:

„Schon seit den zwanziger Jahren existierten in den verschiedensten Wissensfeldern mit je unterschiedlichem Gewicht Erziehungs- und Disziplinierungsdiskurse, denen es um den funktionstüchtigen, ordentlichen und disziplinierten Bürger und Produzenten ging. In diesem Sinne ist die Rezeption und Propagierung von Taylorismus und Fordismus, von Makarenkos Abrichtungspädagogik, aber auch der außerwissenschaftliche Diskurs um Pavlovs Physiologie oder die aggressive Durchsetzung von Lysenkos neo-lamarckistischer Agrobiologie zu verstehen. Alle diese Konzepte gingen von der Erziehbarkeit und Abrichtung als leitendem Prinzip aus, das in dieser oder jener Form auf die Transformation von Natur, Mensch und Gesellschaft setzte. Die „sozialistische Rekonstruktion“ wurde als prometheisches Unternehmen gesehen, das nur im Kampf gegen die Natur, gegen Rückständigkeit und die Böswilligkeit innerer und äußerer Feinde durchgesetzt werden konnte.“ (Beyrau 2003, S.31f.).

„Lysenko vertrat innerhalb der Genetik eine Milieutheorie, der zufolge Lebewesen angeeignete Merkmale weitervererben würden. Deshalb sei es möglich, durch eine Steuerung von Umweltfaktoren die Erbsubstanz zu verändern, beispielsweise einen Haselstrauch in eine Hainbuche umzuwandeln. Mit der Übertragung dieses gesellschaftspolitischen Axioms der Bol’ševiki auf die Biologie gewann Lysenko die Unterstützung Stalins und dominierte von 1935 bis 1956 die sowjetische Genetik, auch wenn sie sich dadurch von der internationalen Forschung abkoppelte und um Jahrzehnte zurückfiel“. (Ganzenmüller 20001, S.3).

Durch den pseudowissenschaftlichen Nachweis, dass angeeignete (erlernte, erworbene) Merkmale (Eigenschaften) biogenetisch vererbt werden können, wurde die soziale und biopolitische Utopie der Herstellbarkeit und Machbarkeit des „Neuen Menschen“ über Jahrzehnte hinweg, bis in die 60er Jahre befeuert. Die angeblichen Muttermale des (alten) bürgerlichen Menschen ließen sich dadurch ausmerzen. Dieser Ansatz lässt sich auch als ein sowjetischer Traum vom Human Enhancement unter den Bedingungen einer Erziehungs- und Zivilisationsdiktatur lesen.

Die westlichen, internationalen Diskurse zur Technikphilosophie (vgl. G. Ropohl oder R. Kurzweil), zum Trans-und Posthumanismus (vgl. T. Lemke; J. Loh) und zum Verständnis des Menschen als Biofakt (vgl. N.C. Karafyllies) in einer digitalisierten Umwelt werden in den Erläuterungen von I. Geipel grundsätzlich ausgeblendet.

Die geografische Verortung des Inhumanen und zahlloser Gefährdungen des Menschseins ist im Buch von Frau Geipel durchweg „östlich“ ausgerichtet und wird vordergründigen geschichtspolitischen Narrativen unterworfen. Daraus entstehen politische und wissenschaftliche Schieflagen.

Diese einseitige Perspektivierung ist auch im unsensiblen, politisch instinktlosen Umgang mit dem „ersten Deutschen im All“, mit Siegmund Jähn seitens der Bundesregierung feststellbar. Als 2018 anlässlich des 40. Jahrestags des Fluges von S. Jähn zur Raumstation eine gesamtdeutsche Auszeichnung für S. Jähn beim Bundespräsidenten und bei der Bundeskanzlerin beantragt wurde, wurde dem nicht entsprochen (vgl. Kowalski 2023). Das Vorgehen im Fall des Kosmonauten S. Jähn weist Parallelen zur fehlenden Wertschätzung gegenüber der Radsportlegende Gustav Adolf Schur („Täve“) auf, der bis heute nicht in die „hall of fame“ des deutschen Sports aufgenommen wurde. Der sachlichen, geschichtswissenschaftlichen und wissenschaftstheoretischen Aufklärung und Bewertung aber auch der deutsch-deutschen Versöhnung dienen beide Vorgehensweisen nicht. Anscheinend ist die Systemnähe zu den DDR-Strukturen schwerer zu verzeihen als die Systemnähe zum NS-Staat.

Beispiel 4: Die Dokumentation „Blackbox Doping“ (2018/2019)

Wesentliche Passagen des Buches „Schöner Neuer Himmel“ von Frau Geipel wurden vermutlich in einer Zeit geschrieben, als der im März 1999 gegründete Doping-Ofer-Hilfe-Verein (DOH e.V.) bereits in eine schwere Existenzkrise geriet und zunehmend durch vereinsinterne Diskurse geradezu selbstzerstörerisch auseinanderdriftete. Der entscheidende Auslöser dafür war die Veröffentlichung der Dokumentation: „Blackbox Doping-Opfer-Hilfe: Wie Politik und Öffentlichkeit mit fragwürdigen Zahlen und Verfahren getäuscht werden.“ (W. Franke; C. Lepping; H. Misersky & G. Treutlein, 2019). Dieses Dossier, verfasst von drei „Westdeutschen“ und einem „Ostdeutschen“ wird von der Autorin als eine orchestrierte Verschwörung gegen ihr Lebenswerk verstanden, die drehbuchartig als Kampagne aufgebaut ist (vgl. Geipel 2022, S.175). Als mediales Zentrum wurde die Redaktion der norddeutschen Regionalzeitung „Nordkurier“ in Neubrandenburg ausgemacht. Die Thematisierung der Dokumentation „Blackbox Doping-Opfer-Hilfe“ im Rahmen der Kleinen Anfrage an die Bundesregierung vom 3.5.2019 findet keine Beachtung (vgl. Drucksache 19/9830). Im Antwortschreiben der Bundesregierung heißt es: „Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei dem Dokument im Wesentlichen um einen öffentlich gemachten vereinsinternen Diskurs innerhalb der DOH.“ (Drucksache 19/9830, S.16). Der Verweis auf den „vereinsinternen Diskurs“ ist wesentlich und aufschlussreich.

Zum Verständnis der öffentlichkeitswirksamen Verwerfungen im DOH e.V. der juristischen Auseinandersetzungen zwischen I. Geipel und H. Misersky vor dem Berliner Kammergericht und den Aufregungen um die MDR-Sendung „Dichtung und Doping“ sind die Beweggründe der vier Autoren der „Blackbox“ Dokumentation aufschlussreich. Unter der Überschrift „ZURÜCK ZUR WAHRHEIT“ entfalten die Autoren (W. Franke; C. Lepping; H. Misersky; G. Treutlein) ihre Argumentation:

„Die politische Erzählung von bis zu 15.000 Opfern eines ,,flächendeckenden, unwissentlichen Zwangsdopings“ des DDR-Leistungssports, von einer in vermeintlicher Erbfolge per DNA geschädigten zweiten Dopingopfergeneration und neuerdings auch einer angeblichen Opfer Gruppe in Westdeutschland offenbart eine unheilvolle Schieflage in der öffentlichen Debatte.

Das Thema ist dem Sport entrückt – die Politik ist gefordert, gesetzgeberisch zu korrigieren. Daran ändert nichts der erzwungene Führungswechsel im verantwortlichen Doping-Opfer-Hilfe e.V., da die seit 2013 forcierte Neuausrichtung auf immer höhere Fallzahlen fatal fortwirkt und ,,mit den gleichen Prämissen fortgeführt werden soll“ (Zitat). Der Verein ist vom Gesetzgeber in bester Absicht und medialer Aufmerksamkeit zum politischen Akteur ernannt worden – und hat mangels Kontrolle und wissenschaftlicher Forschung zum DDR-Sport den Bogen überspannt.

Es geht um öffentliche Gelder. Darum muss der Verein der Hochstapelei abschwören und zur Wahrheit zurückfinden – dorthin, wo er bei Gründung stand. Denn 30 Jahre nach dem Ende der DDR wird mit fragwürdigen Zahlen und Methoden ,,Doping-Opfer-Politik“ gemacht.

Wir fordern, das Dopingopferhilfegesetz zu evaluieren, die Prüfverfahren für Entschädigungen strenger und transparenter zu gestalten – und somit Missbrauch durch Betrüger zu verhindern: Erst wenn die berechtigten Zweifel an Procedere und Personalien ausgeräumt und alle Regelungslücken geschlossen sind, sollte der Gesetzgeber entscheiden, ob der millionenschwere Dopingopferhilfe-Fonds bestehen bleibt

Der Gesetzgeber muss die förmliche Begutachtung hinterfragen: War bei früheren Anträgen unter Umständen ein knappes, aber fachlich kompetentes Gutachten verlangt – in Straf- oder Sozialprozessen vor Gericht sogar in ausführlicher Form – sollen heute subjektive ,,Psycho-Gefühle“ reichen. Die Verflechtungen zwischen begutachtenden Psychiatrie-Chefärzten v.a. in Mecklenburg-Vorpommern und dem Dopingopferhilfeverein müssen überprüft werden. Um je verantwortungsvoll die entscheidende Frage zu beantworten ,,Unter welchen Bedingungen wollen wir, will unsere Gesellschaft, Leistungssport?“ bedarf es einer ehrlichen Analyse vor allem der Dopinghistorie in Ost und West bis zur Deutschen Einheit 1989/90. Die intellektuellen Begründer der DDR-Dopingstrategie und ihrer Anwendungskonzeption gehörten einer vom SED-Regime installierten Funktionärs- und Ärzte-Elite an.

Deren Strukturen und Zuständigkeiten sind hinlänglich erforscht. Doch zur Wahrheit gehört, dass die Elite-Sportler selbst keineswegs nur passiv waren: Es ist eine Legende zu behaupten, gedopte DDR-Spitzenathleten könnten überhaupt nur Opfer sein und verdienten politische Unterstützung; das trifft allein auf sehr junge Sportler zu – und das ist schon schlimm genug! Weil heute, 2019, politisch einseitig und wissenschaftlich interessengeleitet ein Opfer-Status definiert und Zusammenhänge konstruiert werden, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, fragwürdige Argumente, Ableitungen und lnteressensgeflechte offenzulegen. Denn nur ein aufrichtiger Blick auf die tatsächliche Doping-Konstellation und die eigene verantwortliche Rolle schützt und stärkt auch kommende Generationen, sich auf Leistungssport einzulassen.“ (Franke; Lepping; Misersky &Treutlein 2019

Der umfassende Bericht wurde von den vier Verfassern im Kontext der Kleinen Anfrage (19/8636) an den Deutschen Bundestag gesendet. Von den Kritikern der Dokumentation werden die Argumente ignoriert und der Text als Pamphlet oder Schmähschrift eingestuft und zurückgewiesen. Aus der Sicht der Bundesregierung wird die vorgelegte Dokumentation als vereinsinterne Meinungsäußerung betrachtet, zu der sie grundsätzlich keine Stellung nimmt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage). Eine argumentative Auseinandersetzung mit den substanziellen Einwendungen der Dokumentation hat bislang nicht stattgefunden.

Beispiel 5: Kleine Anfragen und ausweichende Antworten der Bundesregierung

Bislang sind zwei „Kleine Anfragen“ an den Deutschen Bundestag zur Klärung von Arbeitsweisen und Vollzugspraxen des DOH-e.V. gerichtet worden:

  1. Die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2019 (Drucksache 19/8636)
  2. Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 31.01.2023 (Drucksache 20/5452)

Die Beantwortungen der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE liegt seit dem 03.05.2019 vor (Drucksache 19/98/30) und die Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion liegt seit dem 15.02.2023 vor (Drucksache 20/5671).

Die Vollzugspraktiken und die vorliegenden Kritiken an der Arbeitsweise des DOH e.V. waren Anlass der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion:

„Auf Grundlage der beiden Dopingopfer-Hilfegesetze wurden bis zum Jahr 2020 mehr als 15 Mio. Euro Entschädigungen an einstige DDR-Leistungssportler ausgezahlt. Hieran wurde der ehemaligen Vorsitzenden des Berliner Vereins „Doping-Opfer-Hilfe“ ein großer Anteil zugeschrieben. Einem Medienbericht zufolge wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Zweifel an der Person der ehemaligen Vorsitzenden laut: Sie habe bei den Schilderungen über das Ausmaß des DDR-Dopings „übertrieben, gelogen, sogar ihre eigene Biographie verfälscht, um interessanter zu erscheinen“ (SPIEGEL vom 20. Mai 2022, „Lügen, betrügen, täusche“). Da die erhobenen Vorwürfe geeignet sind, das gesamte System der Dopingopferhilfe zu diskreditieren, ist es nach Auffassung der Fragesteller erforderlich, die Vollzugspraxis der Gesetze in der Vergangenheit zu beleuchten.“ (Drucksache 20/5671, S.1).

Die Fragen in der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU sind identisch mit jenen Fragen, die Digel an die Bundesministerin des Innern am 17.01.2023 gerichtet hat. Mit Schreiben vom 02.3.2023 teilt das BMI mit, dass die Antworten auf seine Fragen jenen entsprechen, die die Bundesregierung der CDU/CSU zu deren Kleinen Anfrage gegeben hat. (vgl. „Die Dopingopferhilfegesetze-Dokumentation einer Recherche“, in: sport-nachgedacht.de).

Die erhobenen Vorwürfe und Bedenken der Fragesteller wurden durch die Antworten der Bundesregierung in wesentlichen Punkten nicht ausgeräumt. Klaren Antworten wird ausgewichen und es finden Verschleierungen statt. Das betrifft insbesondere den Sachverhalt „Beirat“ und die Aussagen zur Offenlegung der finanziellen Entschädigungen, bzw. der finanziellen Hilfen gegenüber der ehemaligen Vorsitzenden des DOH e.V.

Es wird seitens Bundesregierung mitgeteilt:

  • Es wurden 2062 Anträge gestellt.
  • Finanzielle Hilfen 1643 Fällen bewilligt und 419 Anträge wurden abgelehnt.

Die Ablehnung von Anträgen wurde sachlich korrekt, kriterienbezogen begründet:

„Die Antragstellerinnen und Antragsteller mussten im Antrag die Verabreichung der Dopingsubstanzen entsprechend der in § 4 des Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG) und des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (DOHG 2) festgelegten Kriterien darlegen. In den Fällen positiver Kenntnis der Verabreichung bzw. fehlender Kausalität zwischen Verabreichung und erheblichen Gesundheitsschäden wurden Anträge zum Beispiel abgelehnt.“ (Drucksache 20/5671, S.2)

In der Kleinen Anfrage wurde auch gezielt nach der Bewilligung und nach der Höhe der finanziellen Hilfen gegenüber der ehemaligen Vorsitzenden des DOH e.V., I. Geipel gefragt:

„Auf der Grundlage welcher Befunde wurde die ehemalige Vorsitzende des Dopingopfer-Hilfe-Vereins als Dopingopfer anerkannt, und wie hoch wurde sie finanziell entschädigt?“ (Drucksache 20/5671, S.4)

Nach „sorgfältiger Abwägung“ wird diese begründete und im öffentlichen Interesse gerechtfertigte Frage seitens der Bundesregierung unter Verweis auf „grundrechtliche Belange“ und „höchstpersönliche Informationen“ nicht konkret und nicht problembezogen beantwortet:

„Die Bundesregierung gelangt nach einer sorgfältigen Abwägung des parlamentarischen Informationsrechts einerseits mit den involvierten grundrechtlichen Belangen andererseits zu der Auffassung, dass die Frage nach den hier gegenständlichen „Befunden“ nicht, auch nicht in eingestufter Form, zu beantworten ist. Den Informationsansprüchen des Parlaments stehen hier Grundrechte Dritter gegenüber, die bei einer Beauskunftung durch die Bundesregierung verletzt würden (vgl. BVerfGE 124, 78 [125]). Im vorliegenden Fall würden durch eine Beantwortung sensible Daten eines Dritten veröffentlicht werden. Die Beauskunftung würde daher das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Drucksache 20/5671 – 4 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. gem. Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unverhältnismäßig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung gelangt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Frage auch nicht in eingestufter Form beantwortet werden kann. Die Frage nach „Befunden“ zielt auf höchstpersönliche Informationen ab, die besonders sensible (Gesundheits-)Daten betreffen. Diese genießen einen besonders hohen grundrechtlichen Schutz. Grundsätzlich wurden bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen nach dem DOHG je 10 438,71 Euro bzw. DOHG 2 je 10.500 Euro an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.“ (Drucksache 20/5671, S.4 f).

Die Überprüfung der öffentlich vorgetragenen Vorwürfe gegenüber der ehemaligen Vorsitzenden des DOH e.V. erfolgte nicht:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann keine Aussage über die Validität der in der Öffentlichkeit vorgetragenen Vorwürfe treffen. Bisher wurden durch das Bundesministerium keine Maßnahmen ergriffen.“ (Drucksache 20/5671, S.5).

In der Kleinen Anfrage der CDU/CSU Fraktion wurde auch explizit nach der Zusammensetzung des Beirates und nach den jetzigen Mitgliedern des Beirats gefragt:

„Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 DOHG bzw. DOHG 2 sollten die Antragsunterlagen einem beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einzurichtenden Beirat vorgelegt werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der finanziellen Hilfe zweifelhaft waren. Diese Fälle sind nicht eingetreten. Ein Beirat wurde daher nicht eingerichtet. Da das DOHG 2 zum 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten ist, sind auch keine „derzeitigen“ Mitglieder zu bestellen.“ (Drucksache 20/5671, S.4)

Angesichts der Komplexität und Kompliziertheit der Sachverhalte (Kriterien; Kausalität) sind Skepsis und Zweifel von vornherein bei allen Anträgen angebracht. Die Konditionierung der Einrichtung des Beirates mit dem Kriterium „zweifelhaft“ besitzt keine Überzeugungskraft, es handelt sich um eine bewusste Unterlassung gebotener Qualitätssicherung bezüglich der abgegebenen Befürwortungen aber auch der vollzogenen Ablehnungen.

Ähnlich irritierend wird die Frage nach der fachlichen Kompetenz der entscheidungsbefugten Personen im Bundesverwaltungsamt beantwortet:

„Das mit der Verfahrensdurchführung gesetzlich beauftragte Bundesverwaltungsamt hat diese Aufgabe mit erfahrenen Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Referentinnen und Referenten und Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wahrgenommen.“ (Drucksache 20/5671, S.3).

Die Qualität dieser Bearbeitungs- und Entscheidungsvorgänge zu den finanziellen Hilfeleistungen gemäß DOHG wird seitens Bundesregierung als ausreichend angesehen und sie stehen etwaigen Ansprüchen nach weiteren Entschädigungsgesetzen nicht entgegen (vgl. Drucksache 20/5671, S. 3).

Wie konnte es im deutschen Sport überhaupt dazu kommen?

Es kristallisiert sich abschließend die Frage heraus, wie es angesichts der hoffnungsvollen Ausgangslage von 1989/1990 überhaupt zu derartigen Störungen kommen konnte, die oft in unversöhnliche persönliche Auseinandersetzungen und hasserfüllte Feindschaften mündeten? Aber bereits die unterschiedlichen Bewertungen der Ausgangslage 1989/1990 und der nachfolgenden Vereinigungsbemühungen waren ein Indiz für spätere Disruptionen und Verwerfungen (vgl. R. Eckert 2022; L. Fritze 2016 und insbesondere die Bücher die „Übernahme“ von Kowalczuk,2019 sowie „Der Osten: Eine westdeutsche Erfindung“ von Oschmann 2023).

Die Ausgangslage 1989/1990 für die gesamtdeutsche Sportentwicklung war jedoch unseres Erachtens eine andere und hoffnungsvollere, sie war weitestgehend durch konsensuale Ziele markiert, die sich auch auf die Wiederherstellung, Stabilisierung und den Neuaufbau eines humanistischen, ethisch vertretbaren Spitzensports und eines pädagogisch verantwortbaren Nachwuchsleistungssports bezogen.

Die Jahrzehnte des Kalten Krieges und der Systemauseinandersetzungen im Ost-West-Konflikt hatten in beiden Sportbereichen Schädigungen und erhebliche deformative Entwicklungen verursacht. Bei allen graduellen und prinzipiellen Differenzen sind diese Fehlentwicklungen in Ost- und Westdeutschland belegbar. Das systematische, staatlich gesteuerte Doping in der DDR („Staatsdoping“) markiert zweifelsohne und unbestreitbar einen Tiefpunkt betrügerischer und inhumaner Sportentwicklung in Deutschland. In mehreren Punkten wurde dabei gegen die Arzneimittel- Gesetzgebung der DDR verstoßen, das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet und Gebote ärztlichen Handelns verletzt. Die ersten „Opfer“ und Benachteiligten dieses staatlich gesteuerten Sportbetrugs, waren jene DDR-Sportler, die sich an die Regeln des internationalen Sports gehalten haben, nicht gedopt haben und auch nicht dopen konnten. So stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seiner Ausarbeitung zum staatlich hoheitlichen Vorgehen eingrenzend fest: „Da in der DDR nicht flächendeckend gedopt wurde, sondern nur diejenigen Sportler, die einer gewissen Elite in bestimmten Sportarten angehörten, war der Adressatenkreis der Beschlüsse genau bestimmbar.“ (WD7-3000-026/22, S.7). Insofern wirkte die staatliche Kontrolle und Steuerung von Dopingsubstanzen in ihrer Funktion und Ausbreitung begrenzend. Dopingmittel blieben ein „knappes Gut“. Der unterstellte Sachverhalt vom flächendeckenden Doping in der DDR trifft sachlich objektiv nicht zu und noch weniger die Unterstellung eines flächendeckenden Zwangsdopings.

Das hoheitlich geregelte, rechtsstaatswidrige Staatsdoping der DDR hatte keine systemische Entsprechung in der BRD. Eine Gleichsetzung von Doping- Ost und Doping-West verbietet sich. Vergleichende Betrachtungen zum Dopen in den beiden Deutschländern sind dennoch geboten. Einen „Staatsplan Doping“ gab es im Westen nicht. Das hatte die BRD auch nicht nötig. Dort regelten der öffentliche Markt, der internationale Schwarzmarkt, kommerzielle Anbieter, das individuelle Konkurenzverhalten der Sportler, der Ehrgeiz von Sportmedizinern und Trainern sowie subtile Formen der politischen Beeinflussung, die Praxis des inhumanen Dopens. Das Dopen geschah staatlich ungesteuert und staatlich unkontrolliert, aber es geschah, jedoch in anderen organisationalen Formen. Dopingmittel waren kein „knappes Gut“ und die missbräuchlichen, betrügerischen Anwendungen erfolgten ungesteuert, unkontrolliert, gewissermaßen entgrenzt.

Im inhaltlichen Schlussbericht zum Projekt „Doping in Deutschland“ findet man dafür zahlreiche Belege (vgl. Spitzer et al.2013; Eggers et al. 2013).

An weitergehenden Diskursen und an der Offenlegung der staatlich zumindest tolerierten und zum Teil auch geförderten Doping-Praxen in der alten BRD und im wiedervereinigten Deutschland bestand und besteht kein nachhaltiges, gesteigertes Interesse. Es entstand der Eindruck, als ob diese Problematik verschleppt und entsorgt werden sollte. Die implodierte DDR bot sich hier im Rahmen einer gepflegten „Kontrastgeschichte“ hervorragend als Sündenbock und historische Endlagerstätte an. Ein gewaltiger Irrtum. Die Fokussierung auf das Dopen im Hochleistungssport verstellte auch den Blick auf den Medikamentenmissbrauch im alltäglichen Breiten-und Freizeitsport (vgl. Kläber 2010).

Der „Schlussbericht“ zum Dopingmissbrauch (Spitzer 2013) wurden seitens des Bundesinstituts Sportwissenschaft in die Kategorie „Graue Literatur“ eingeordnet. Die betroffenen Personen aus der Alt-BRD hatten aus Sorge vor einer öffentlichen Bloßstellung mit finanzbewehrten Unterlassungsklagen gedroht, falls ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden und die Humboldt-Universität hat dem zuständigen fachlichen Projektleiter der Studie daraufhin keinen von ihm erbetenen Rechts-Schutz gewährt. Diese Auskunft wurde vom Projektleiter G. Spitzer nach einem juristischen Kolloquium zu diesen Hintergründen an der Viadrina-Universität Frankfurt/Oder gegeben. Diese Probleme bestanden bei Persönlichkeiten aus der DDR offensichtlich nicht. Deren Persönlichkeitsrechte hatten einen anderen Status, deren öffentliche Bloßstellung diente ja der vordergründigen geschichtspolitischen Aufarbeitung und Abrechnung. Das großangelegte vom BMI finanzierte Forschungsprojekt „Doping in Deutschland“ litt unter einer einseitigen westdeutschen Perspektivierung, an zu geringer Einbindung in einen gesamtdeutschen, historischen Kontext und vor allem an einer Nicht-Beteiligung von ausländischen („neutralen“) Forschern. Anders verhält es sich bei dem Evaluationsprojekt zur Aufarbeitung des Dopingskandals, verursacht durch mehrere westdeutsche Sportmediziner, der an der Universität Freiburg zu beklagen war. Dieses Projekt wurde von einer italienischen Kriminologin geleitet.

Die notwendige Aufklärung der damit verbundenen politischen, medizinischen und trainingswissenschaftlichen Machenschaften, die systematischen Verstöße auch gegen die DDR-Gesetzgebung, die Erarbeitung von Kriterien für eine umfassende Entschädigung der gesundheitlich Geschädigten aber auch die erfahrungsbasierte Erarbeitung von Präventionsstrategien gegenüber neuen Herausforderungen der internationalen Dopingszene in unterschiedlichen Sportbereichen gehören in das Spektrum der Ziele. Vieles davon wurde auch in der Satzung des DOH e.V. festgehalten. Auch wollte der DOH e.V., zumindest in seiner Gründungsphase, den „Opfern im Westen“ helfen. So sagte das Gründungsmitglied und erster Vorsitzender des DOH e.V., der Heidelberger Sportmediziner Klaus Zöllig „Ich glaube es gibt Opfer im Westen“ und verwies auf die verstorbenen Athleten Birgit Dressel (Siebenkampf) und Ralf Reichenbach (Kugelstoßen) (vgl. Reinsch, 1999 FAZ).

Versuch einer Bilanz

These 1: Die bisherige, vorwiegend geschichtspolitische Aufarbeitung der DDR ist gescheitert – die geschichtswissenschaftliche Bearbeitung des Gegenstandes DDR und der damit verbundenen historischen Tatsachen steht erst am Anfang. Nach der Wiedervereinigung durch Beitritt (1990) hat sich aufgrund der West-Ost-Differenzen die Teilung der Geschichte als geteilte Geschichte fortgesetzt. Dabei gilt die Geschichte der alten Bundesländer als repräsentative Normalgeschichte und die der DDR und auch die in den „Neuen Ländern“ als Abweichung von der Norm.

These 2: Diese Entwicklungen einer hasserfüllten Selbstzerstörung in ostdeutschen Aufarbeitungsgruppen sind insbesondere dort festzustellen, wenn in komplexen zeitgeschichtlichen Debatten Institutionen und Vereine beteiligt sind, bei denen es im Kontext der strittigen Fragen nicht nur um Deutungshoheiten und intellektuelle Eitelkeiten geht, sondern um existentielle (finanzielle) Überlebensfragen von Institutionen und soziale Absicherung von Personen. Es geht um Fördergelder, um Personalstellen, um Stipendien, um Druckkostenzuschüsse und um titelbesetzte Statusfragen (vgl. Kowalczuk 2022, S.7). In der Entwicklung und an den Aktivitäten des Doping-Opfer-Hilfe-Vereins (DOH e.V.) zeigen sich exemplarisch diese Phänomene.

These 3: Die Fehlentwicklungen der letzten 30 Jahre (ökonomische, soziale, kulturelle) haben zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, dass davon essentielle Gefährdungen der Demokratie ausgehen und massive Verstärkungen gesellschaftlicher Spaltungstendenzen erfolgen. Das berührt die gesellschaftliche Stabilität und Zukunftsfähigkeit der Bunderepublik Deutschland. Durch das Land geht tatsächlich ein Riss (vgl. D. Grünbein 2023), ein Riss den zu viele gar nicht wahrnehmen. Die Sportentwicklung, die Neubewertung der deutsch-deutschen Sportgeschichte, tatsächliche gegenseitige Wertschätzungen, können beispielgebende Beiträge zur Entspannung leisten. Schönfärberei auf der Vorderbühne und Fortsetzung der West-Ost-Auseinandersetzungen mit Siegermentalität auf der Hinterbühne, leisten keinen Beitrag zur Zukunftssicherung von Deutschland.

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  • Tröger, M. (2023). Ehemalige DDR-Leichtathletin Ines Geipel: Weder Weltrekord noch Weltklasse. In: Berliner Zeitung vom 13.02.2023. htps://www.berliner-zeitung.de -TV&Medien
  • Tröger, M. (2023). Kampf um das Erbe der DDR. Kolumne. Berliner Zeitung vom23.02.2023.
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  • Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz) vom 28. Juni 2016. BGBL 2016, Teil 1, Nr.32.

Letzte Bearbeitung: 31. März 2023