Kritische Anmerkungen eines „Ruheständlers“ zur Reform der Bundesjugendspiele (BJS) in der Grundschule

von

Klaus Paul

Zur historischen Einordnung der BJS

1920 fanden erstmals die von Carl Diem initiierten „Reichsjugendwettkämpfe“ statt, die Vorläufer der heutigen Bundesjugendspiele.[1] Diese Idee wurde in der Bundesrepublik Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg 1950 wieder aufgegriffen:

Auf der 78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Juli 1950 in Bonn fordert der „Abgeordnete Mende und Genossen (FDP)“ von der Bundesregierung „die Vorlage eines Jugendprogramms, eines Programms für die wirtschaftliche, staatspolitische und kulturpolitische Betreuung der deutschen Jugend.“
Danach, so Mende, „sollen zunächst im Rahmen dieses Jugendprogramms Veranstaltungen auf gesamtdeutscher Basis, und zwar auf kultureller und sportlicher Ebene, durchgeführt und einmal im Jahr ein „Tag der deutschen Jugend“ veranstaltet werden. Wir wollen in der Bundesrepublik durch gesamtdeutsche Veranstaltungen in einer ehrlichen Form das Bekenntnis der Jugend zu unserem Staat zum Ausdruck bringen.“
Dieses geforderte Programm ist auch als eine Art Gegenentwurf zu dem „Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der Demokratischen Republik und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung“ der ehemaligen DDR vom 08. Februar 1950 zu sehen.

Zum Sport führt Mende aus:

„Meine Damen und Herren, die Symbolik, die durch gesamtdeutsche Veranstaltungen zum Ausdruck kommt, soll auch schon in den Schulen eingeführt werden. Wir wollen dort nach Art der früheren Reichsjugendwettkämpfe der Weimarer Republik wieder sportliche Wettkämpfe durchführen. An einem Tag im Jahr soll die gesamte deutsche Jugend in den Schulen, in den Volksschulen, in den mittleren und in den höheren Schulen an solchen Jugendwettkämpfen teilnehmen. Der Sieger soll mit einem Diplom oder irgendwelchen anderen Auszeichnungen durch den Herrn Bundespräsidenten bedacht werden. Wir glauben, daß[2] diese sportlichen Wettkämpfe dazu dienen werden, die Jugend schon sehr früh an den Staat heranzuführen. Man sollte auch die Symbolkraft einer Auszeichnung des Siegers durch das Staatsoberhaupt nicht unterschätzen und sich die guten Erfahrungen aus den Reichsjugendwettkämpfen der Weimarer Zeit zunutze machen.“[3]

Der Bundesminister des Innern, Dr. Dr. Heinemann, unterstützt den Antrag und trägt u.a. vor:

„Das, was mir vorschwebt, möchte ich in diesem Augenblick als ein „Deutsches Jugendwerk“ bezeichnen, das etwa durch einen gemeinsamen Aufruf von Bundesregierung, Ländern und vielleicht auch sonst Beteiligten seinen Ausgang nehmen möchte …“.
Der Bundesminister beschließt seine Ausführungen mit einer klaren Zusage:
„Ich sagte, daß diese Arbeiten sehr schleunig betrieben werden, und ich glaube, auch sagen zu dürfen, daß nach eingehender Fühlungnahme mit den anderen Beteiligten — mit den Ländern und mit den mannigfachen Jugendorganisationen — Ihnen hierüber recht bald etwas Bündiges mitgeteilt werden kann. In der Zielsetzung sind wir uns alle durchaus einig. Es geht darum, die Not der Jugend hinsichtlich ihrer Arbeitslosigkeit, ihrer mangelnden Berufsausbildung zu beheben; es geht darum, sie körperlich zu ertüchtigen; es geht darum, sie mit freiheitlichem, demokratischem Geist zu erfüllen und sie auf den Gedanken der Völkerverständigung auszurichten.“

Nach umfassender Debatte im Plenum stellt der Vizepräsident des Bundestages, Dr. Schmid, fest:
„Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Jugendfürsorge beantragt. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.“

Noch vor Abschluss der Ausschussberatungen richtet sich das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 18.10.1950 an das Sekretariat der KMK und bittet darin um Zustimmung zu der von „MdB Mende und Genossen“ angeregten Wiederbelebung eines an die Reichsjugendwettkämpfe angelehnten Wettkampfformates als „Bundesjugendkämpfe“.

Die KMK stimmt auf ihrer 17. Sitzung am 23./24.02.1951 in Bonn unter TOP 4b dem Antrag zu, ersetzt aber die Bezeichnung „Bundesjugendwettkämpfe“ durch den Begriff „Bundesjugendspiele“.

Am 07. März 1951 befasst sich der Deutsche Bundestag unter Punkt 10 der Tagesordnung auf der Grundlage des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge (33. Ausschuss) erneut mit dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mende und Genossen betreffend „Programm für die Betreuung der deutschen Jugend“ (Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen).

Innenminister Dr. Lehr nimmt zu Drucksache 1968 u.a. wie folgt Stellung:

Am 31. Juli 1951 berichtet die Bundesregierung (mit Schreiben -5-24 100 – 675/51 – ) dem Parlament des Deutschen Bundestages „Betr.: Programm für die Betreuung der deutschen Jugend – Nrn. 1030, 1968 der Drucksachen“ schließlich wie folgt (Auszug aus Drucksache Nr. 2525, dort Punkt 2):

Seit dem Jahre 1951 werden auf der Grundlage dieser Beschlüsse „Bundesjugendspiele“ bundesweit einheitlich ausgeschrieben.
Für die Bewertung der Leistungen in der Leichtathletik werden „Punktetabellen“ vorgegeben, die zugleich Maßstab für die Vergabe von Sieger- bzw. Ehrenurkunden sind; nachfolgend die „Wertungs-Tabelle“ für das „Startjahr“ 1951:

Diese „Tabelle“ wurde in regelmäßigen Abständen an die „Leistungsfähigkeit“ der Kinder und Jugendlichen „angepasst“. Mit der Folge, dass sich die Anforderungen von 1951 im Vergleich mit denen in 2021 inzwischen deutlich unterscheiden.
Auf der Grundlage der vorstehenden differenzierten Vorgaben in der „Wertungs- Tabelle“ für den Bereich Leichtathletik kann aufgezeigt werden, dass die Leistungsanforderungen zur Erlangung einer „Sieger-Urkunde“ bei den ersten „Bundes-Jugendwettkämpfen“ im Jahre 1951 insgesamt deutlich höher lagen als die im Jahr 2021 geforderten. So müssen z. B. auf der Grundlage der jeweiligen Umrechnungstabellen 16-jährige Jungen im 100m-Lauf, Weitsprung und Kugelstoß (5kg) im Vergleich folgende Mindestleistungen erbringen, um die Punktgrenze für eine Siegerurkunde zu erreichen (dabei kann eine schwächere Leistung in einer Disziplin natürlich durch eine bessere in einer anderen Disziplin „ausgeglichen“ werden – entscheidend ist der „Gesamtpunktstand“):

Die über die Jahre zu beobachtende regelmäßige Absenkung der Leistungsanforderungen ist somit nichts anderes als eine Anpassungen an die Realität, an die in den letzten Jahren – auch in Studien – wiederholt belegten motorischen Leistungsrückgänge bei Kindern und Jugendlichen. Durch die „Corona-Pandemie“ hat sich dieser „Trend“ nochmals verstärkt!

Die Reform der Bundesjugendspiele für die Grundschulen

Nach der Ausschreibung der Bundesjugendspiele für das Schuljahr 2023/24[4] und dem zugehörigen „Handbuch“[5] ist in den Klassen 3 und 4 (wie bereits in den Klassen 1 und 2) in Leichtathletik und Schwimmen künftig nur noch das Format „Wettbewerb“ vorgesehen (Handbuch S. 5):

Unter Bezugnahme auf die Ausschreibung für Leichtathletik als „Wettbewerb“ (statt bisher als „Wettkampf“) ist seit vielen Wochen eine öffentliche Diskussion über die Sinnhaftigkeit der neuen Inhalte und deren „Bewertung“ entbrannt. In Presse, Rundfunk und Fernsehen melden sich viele Persönlichkeiten aus dem Schulbereich, der Sportwissenschaft, aus dem Sport und der Politik mit „Pro-“ und „Kontraargumenten“ zu Wort. Auffallend ist dabei, dass sich insbesondere auch selbsternannte „BJS-Experten“ aus dem Kreis ehemaliger Spitzensportler melden, die ihre Informationen zu den Änderungen offensichtlich nur aus den Medien beziehen, aber aufgrund ihres „Promi-Status“ dort großes „Gehör“ finden.
All dies führt dann u.a. auch zu „Behauptungen“, die BJS sollten gänzlich abgeschafft werden, es würde nicht mehr „gemessen“, „Leistung“ werde von den Kindern nicht mehr gefordert.
Für viele Diskutanten ist dabei sicher auch „irritierend“, dass zwischen „Wettbewerb“ und „Wettkampf“ unterschieden wird – eine in der Tat semantische Unsinnigkeit, weil es in beiden „Formaten“ – wie auch im gesamten außerschulischen „Wettbewerbs-/Wettkampfsport“ bis hin zum internationale Hochleistungssport – darum geht, in einem sportlichen „Gegeneinander“ jeweils Sieger und Platzierte zu ermitteln; zwangsweise ergeben sich dabei auch „Verlierer“. Genau dies geschieht auch bei dem BJS-Wettbewerbsformat.

Für beide „Formate“ gilt, dass dort geforderte sportliche „Handlungen“ erst durch die „Anwendung“ von definierten „Gütekriterien“ zu „bewertbaren“ sportlichen „Leistungen“ werden, die dann auch die Ermittlung einer „Rangfolge“ erlauben. Entscheidend sind daher:

  • Die für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleiche und verbindliche Vorgabe der „Inhalte“ für eine „sportliche Handlung“ (hier der unterschiedlichen leichtathletischen Disziplinen und – wenn vorgesehen – auch deren „Variationsmöglichkeiten“), die grundsätzlich der „Leistungsfähigkeit“ der „Zielgruppe“ entsprechen müssen.
  • das Festsetzen und Beschließen von auf die Inhalte bezogenen „Gütekriterien“ und
  • deren einheitliche Anwendung auf die sportlichen „Handlungsergebnisse“ zur „Bewertung“ der Leistungen ALLER an demselben „Wettbewerb“ oder „Wettkampf“ beteiligten Kinder und Jugendlichen, um eine Vergleichbarkeit der Leistungen zu sichern.

Insofern unterscheidet sich der Schulsport auch nicht vom Vorgehen in anderen Unterrichtsfächern!

 

Nur so kann es zu einem objektiven Leistungsvergleich kommen, der eine „Rangfolgenermittlung“ – und bei den BJS eine daraus abgeleitet differenzierte Vergabe von Ehren-, Sieger- oder Teilnahmeurkunden – überhaupt erst ermöglicht. Die „Bewertung“ („Qualität“) einer „Leistung“ bei den BJS richtet sich nach den vorgegebenen „Leistungs-Normen“, die festlegen, ob eine „Leistung“ hinreichend ist für den Erwerb einer „Ehrenurkunde“ bzw. „Siegerurkunde“ oder ob sie „nur“ mit einer „Teilnehmerurkunde“ bedacht werden kann.
Da dies für beide „Formate“, den „Wettkampf“ und den „Wettbewerb“, gilt, erübrigt sich die Leistungsdiskussion – „Leistung“ ist ebenso wie der „Wettkampfgedanke“ konstitutiv!
Der von den Verfassern verwendete Begriff „Wettbewerb“ soll deshalb wohl eher vermitteln, dass es dort um „besondere“ Anforderungen geht. Sie führen aus[6]:
„Kind- und entwicklungsgemäße Formen mit kreativen Ergänzungen und Neugestaltungen sollen den Kindern und Jugendlichen präsentiert werden  bewusst ohne Fixierung auf traditionelle Normen und Übungsformen. Dieses Programm soll die Möglichkeit bieten, Kinder und Jugendliche an die Bundesjugendspiele heranzuführen und sie mit dem Wettkampfgedanken vertraut zu machen. Mit diesem Angebot sollen das Koordinationsvermögen und die Geschicklichkeit angesprochen werden.“

Ob dies so ist, kann nur durch eine sportartspezifische Diskussion unter „Experten“ – aber auch durch Beteiligung/Befragung der „Betroffenen“ – entschieden werden. Zu diesem Prozess verweisen die Verfasser auf ihre zehnjährige Erfahrung mit der vom DLV entwickelten, in den Sportvereinen praktizierten, und dort „gelingenden“  „Kinderleichtathletik“. Erkennen wir das einmal an.

Weshalb dann all die Aufregung, der ich mich – allerdings unter anderen Aspekten als den in der Öffentlichkeit bisher diskutierten – anschließe?

Zunächst soll nochmals festgehalten werden:

  • Die BJS werden durch das Format „Wettbewerb“ nicht abgeschafft,
  • es wird weiterhin „gemessen“, jedoch z.B. nicht mehr jeder einzelne Weitsprung mit dem Maßband nach Meter und Zentimeter, sondern nach vorher definierten („vermessenen“) zu erreichenden „Zonen“
  • „Leistung“ wird weiterhin durch eine Punktevergabe, die den „Zonen“ zugeordnet sind, gefordert (das Maßband ist bei den einzelnen Sprüngen allerdings nicht im Einsatz).

Beispiel „Weitsprung“ –  „sportfachliche“ Festlegungen:

Zur „Organisation“, „Auswertung“ und zum „Verfahren“:

Im „Handbuch“ werden folgende „Regelungen“ getroffen (die von mir eingefügten Pfeile weisen auf Textbestandteile hin, die anschließend diskutiert werden sollen):

Nach Abschluss der Bundesjugendspiele sind alle Schulen gehalten, einen statistischen „Bericht“ vorzulegen. Gefordert sind Angaben zu den Sportarten, dem Alter der „Mädchen“ bzw. der „Jungen“ und die Anzahl der jeweils in den drei Sportarten errungenen „Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden“. (Am Rande: Bemerkenswert ist, dass der „Berichtsbogen“ für „Wettbewerb“ bis zu dem Alter von „16 Jahre u. älter“ reicht).

Für den Bericht „Jungen“ werden Antworten zu den gleichen „Fragen“ gefordert.

Diskussion:

Hinterfragt werden müssen aus meiner Sicht folgende „Regelungen“:

  1. Die beim Weitsprung (ebenso beim „Schlagwurf“, „Medizinball-Stoß“ und „Drehwurf“) angegebenen Abstände sind eine „Empfehlung“: „Bei entsprechenden anderen räumlichen Gegebenheiten bzw. bei Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Kinder können die Übungen entsprechend verändert werden (z. B. die Breite der Zonen)“.
  2. Ermittlung einer „Rangfolge“ innerhalb eines Klassenverbandes.
  3. Zuordnung der unterschiedlichen Urkunden nach einem festen „%-Schlüssel“ bezogen auf eine Klasse.
  4. Bericht über die Bundesjugendspiele an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; darin u.a. gefordert: eine Aufstellung nach „Alter“ der Kinder und den jeweils „errungenen“ unterschiedlichen Urkunden.

Zu 1.: Nach den mir vorliegenden Informationen wurde auf das Messen des Weitsprungs mit dem Bandmaß aus „organisatorischen“ Gründen verzichtet.[7] Es sollen beim Weitsprung Wartezeiten zwischen den Sprüngen vermieden und damit der „Ablauf“ des Sportfestes beschleunigt werden.
Definiert ist die „Zonenbreite“ mit jeweils 25 cm. Keine Regelung gibt es für den Fall, dass ein Kind auf einer „Zonenbegrenzung“ landet. Zählt in diesem Fall die (fast) übersprungene „Zone“ oder die (fast) erreichte Zone“?
Für problematischer erachte ich allerdings die Regelung: „Bei entsprechenden anderen räumlichen Gegebenheiten bzw. bei Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Kinder[8] können die Übungen entsprechend verändert werden (z. B. die Breite der Zonen)“!
Das bedeutet, dass die „Gütekriterien“ als Grundlage für die Bewertung einer Leistung, weil veränderbar, von Klasse zu Klasse sehr unterschiedlich sein können. Damit werden „Leistungen“ zwischen Schülern verschiedener Klassen nicht mehr vergleichbar im Hinblick auf die Vergabe von unterschiedlichen Urkunden, was gleichwohl vorgesehen ist.
Allein schon der „empfohlene“ Zonenabstand von 25 cm differenziert wenig zwischen einem „weiten“ Sprung eines Kindes und einem Sprung eines anderen Kindes, der 25 cm kürzer ist, aber mit gleicher „Zonenpunktzahl“ bewertet wird. Diese 25cm-Abstände sind auch zu beziehen auf die in diesem Alter durchschnittlich erzielten Weiten um (±) 3m und „verwischen“ damit durchaus bestehende erhebliche Leistungsunterschiede. Da drei Sprünge in der Summe als „Endergebnis“ zählen, erhalten Kinder bei einer (nicht nur theoretisch denkbaren) 75 cm „Leistungsdifferenz“ dieselbe „Zonen-Punktzahl“. Mit a. W.: objektiv vorhandene deutliche „Leistungsunterschiede“ werden durch das „System“ nivelliert.
Bei einem von der Lehrkraft veränderten (kürzeren) Zonenabstand kommt hinzu, dass für die dann geringeren „Leistungsanforderungen“ („Gütekriterien“!) gleiche „Zonenpunkte“ vergeben werden wie bei einem „25cm-Zonenabstand“. Aber auch hier bleibt das vorstehende Problem bezüglich der „Leistungsdifferenz“ innerhalb der Klasse bestehen.
Zu beanstanden ist, dass „bessere“ Leistungen in der einen Klasse mit „schwächeren“ Leistungen in der anderen Klasse auf diese Weise gleich gesetzt werden.

Ich gestatte mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass eine solche Regelung bei „Lernstandserhebungen“ mit „zentraler Aufgabenstellung“, wie sie auch in anderen Unterrichtsfächern erfolgt (z.B. in Mathematik) undenkbar wäre. Aus 12:4 kann keine Lehrkraft unter „Berücksichtigung des Entwicklungsstandes der Kinder“ ein 12 – 4 machen!

Bei einer Befragung von betroffenen Kindern, was sie vom „Weitspringen in Zonen“ halten, wurde fast durchgehend geantwortet, dass sie lieber wissen möchten wie weit sie tatsächlich in Meter und Zentimeter gesprungen sind, so wie sie ja auch beim „Sprint“ ihre gelaufene Zeit in Sekunden und sogar Zehntelsekunden erfahren.

Zu 2.:

Bei Diskussionen in der Öffentlichkeit wird häufig die „Diskriminierung“ von im Sport weniger leistungsfähigen Kindern kritisiert und es wird in diesem Zuge regelmäßig – wie auch von einer „besorgten Mutter“, deren Sohn weinend nach Hause kam, weil er bei den Bundesjugendspielen „nur“ eine „Teilnahmeurkunde“ bekam – die gänzliche Abschaffung der, wie sie sagen, „Demütigungsspiele“ gefordert. Die „besorgte Mutter“ startete am 21.6.2015 gar eine bundesweite Petition, die allerdings ihr Ziel nicht erreichte.

Durch die jetzige Regelung dürfte der Widerstand gegen die Bundesjugendspiele mit den vorstehenden Argumenten eher verschärft als abgebaut werden. Durch die nachfolgende „Anleitung“ für die Auswertung der Schülerleistungen in den jeweiligen Disziplinen zur Feststellung einer „Rangfolge“ innerhalb „einer Klasse“ wird dem Vorschub geleistet.
Jetzt bekommt „Naseer, Enis“, die Nr. 16 in der „Tabelle“, ganz offiziell und „sichtbar“ bestätigt, dass er der „Looser“ der Klasse ist!
Wie heißt es doch in der Informationsschrift „Bundesjugendspiele – kurz und knapp – Der Wettbewerb“[9]?
„Dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele erscheint eine freudvolle und spielerische Durchführung der Bundesjugendspiele für diese Jahrgänge besonders wichtig.“
Also: „Freu` Dich, Adrian!“ beim Blick auf die „Tabelle“:

Jetzt bekommt „Naseer, Enis“, die Nr. 16 in der Tabelle, ganz offiziell bestätigt, dass er der „Looser“ der Klasse ist!
Wie heißt es doch unter „Bundesjugendspiele – kurz und knapp – Der Wettbewerb“?
„Dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele erscheint eine freudvolle und spielerische Durchführung der Bundesjugendspiele für diese Jahrgänge besonders wichtig.“
Also: „Freu` Dich, Enis“! 

Zu 3.:

Nach dem Ergebnis der „Klassenrangfolge“ erhalten 20% der Kinder eine „Ehrenurkunde“ (mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten), 50% eine „Siegerurkunde“ und 30% eine „Teilnahmeurkunde“. Siehe „Auswertungsbeispiel“ in der Tabelle bei 20 „Teilnehmenden“[10]:

Dazu muss festgehalten werden, dass diese bereits im Jahre 1951 beschlossenen  „%-Zahlen“ ausschließlich als „Orientierungsvorgabe“ für den „Ausschuss für die Bundesjugendspiel“ (und dessen Vorläufer: „Technischer Ausschuss für die Bundesjugendspiele im Deutschen Sportbund“) bei der bundeseinheitlichen Festlegung der „Bemessungsgrenzen“ für die Erteilung unterschiedlicher Urkunden auf der Grundlage bundeseinheitlicher, differenzierter „Punktetabellen“ geschaffen wurden. Diese bundeseinheitlichen „Punktetabellen“ stellen eine objektive und vergleichbare Bewertung von „Leistungen“ in den leichtathletischen Disziplinen sicher![11] Die Anwendung dieses %-Satzes auf der Grundlage vorgegebener, von einzelnen Lehrkräften „vor Ort“ nicht veränderbarer „Gütekriterien“, die für die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland gelten, die an den BJS teilnehmen, macht daher nur in diesem Zusammenhang Sinn![12]

Die Anwendung des %-Satzes auf die kleinen Einheiten einer einzigen Schule oder gar einer einzelnen Klasse, bei der – um es nochmals zu betonen – auch der „Entwicklungsstand der Kinder“ berücksichtigt werden kann und „Übungen entsprechend verändert werden können (z.B. die Breite der Zonen)“, wird die %-Satz-Vorgabe für die Erteilung unterschiedlicher Urkunden  wegen nicht mehr vergleichbarer Leistungsanforderungen geradezu absurd.
An dem Beispiel einer Grundschule in Wiesbaden-Breckenheim kann belegt werden, dass leistungsstarke Kinder künftig durch das „System“ benachteiligt werden, leistungsschwachen dagegen durch die Vergabe von Urkunden nach demselben „%-Satz“ etwas „vorgegaukelt“ wird, was bei objektiver Bewertung nicht zutreffend ist:
Von den 91 Kindern, die in Breckenheim an den Bundesjugendspielen in den Klassen 3 und 4 teilgenommen hatten, erhielten 29 eine „Ehrenurkunde“.
Diese „Ergebnisse“ werden nach der „Reform“ der BJS künftig nicht mehr möglich sein. Die Abschaffung bundeseinheitlicher Maßstäbe für die Bewertung der von den Kindern erbrachten Leistungen, führt jetzt zu der kuriosen Situation, dass durch den neu festgelegten „Klassenbezug“ in Zukunft statt der 29 nur noch 18 Kinder (20% von 91) eine Ehrenurkunde erhalten werden! 11 Kinder werden in die Gruppe derer, die eine Siegerurkunde erhalten, „verschoben“ und die „unteren“ 11 dieser Gruppe „landen“ dann bei denen mit einer Teilnahmeurkunde!
Dies geschieht somit völlig losgelöst von der „Qualität“, der „Leistungshöhe“, einer von einem Kind individuell erbrachten „Leistung“! In jeder Klasse erhalten nach dem „%-Satz-Diktat“ immer 20% der Kinder eine „Ehrenurkunde“, 50% eine „Siegerurkunde“ und 30% eine „Teilnahmeurkunde“!

Diese „Regelungen“ sind m. E. allen Beteiligten weder sportfachlich noch pädagogisch vermittelbar!
Künftig ist nicht mehr eine noch so hohe „Eigenleistung“, eine individuell erbrachte objektive herausragende Leistung eines Kindes, – wie im Falle der Breckenheimer Kinder – für das Erreichen einer „Ehrenurkunde“ maßgebend, sondern es stellt sich ausschließlich die Frage, ob der „Rangplatz“, den ein Kind innerhalb seines Klassenverbandes erreicht, hinreichend ist, sich unter den besten 20% DIESER Klasse zu „platzieren“.

Zu 4.

Die vom „Ausschuss für die Bundesjugendspiele“ vorgegeben „Berichtsbögen“ sind, obwohl sie für den „Wettbewerb“ konzipiert sind, für eine statistisch Rückmeldung völlig ungeeignet:

  • Zu berichten ist nach dem „Alter“ der Kinder, obwohl dies keine Rolle mehr spielt, weil die Ausschreibung altersunabhängig für die „Klasse 3“ bzw. die „Klasse 4“ erfolgt. Wollte man gleichwohl dem „Anspruch“ gerecht werden, würde dies zu einem unzumutbaren bürokratischen Aufwand führen und wäre für eine möglich Auswertung der „Leistungsfähigkeit“ der Kinder ohnehin ohne Aussagewert, weil die „Urkunden“ wegen fehlender bundesweit einheitlicher „Gütekriterien“ hierzu keinerlei Aussagekraft (mehr) haben. Hier drängt sich der Verdacht auf, „Ablagen“ in dem zuständigen Bundesministerium füllen zu wollen.
  • Die im Berichtsbogen aufgeführten Altersgruppen bis hin zu „16 Jahre u. älter“ dürften für Kinder aus 3. bzw. 4. Klassen (ggfls. auch noch für Jugendliche der Klassen 5 und 6) ohne Relevanz sein.
  • Eine differenzierte Angabe über erteilte Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden ist ein im Grunde überflüssiger Aufwand, weil sich nach der „Reform“ für die Klassen 3 und 4 die Anzahl der jeweiligen Urkunden leicht aus den Angaben der jeweiligen Teilnehmerzahlen pro Klasse/Schule rein mathematisch feststellen lässt – aber wozu überhaupt?

Schlussbemerkungen

Vor dem Hintergrund meiner „Anmerkungen“ zur „Reform“ der BJS für die Klassen 3 und 4 kann ich nur die Hoffnung aussprechen, dass die nun schon seit Wochen andauernden Diskussionen bei den Verantwortlichen doch noch zu einem Umdenken in den von mir kritisch aufgezeigten Bereichen führen, „Bereiche“, die nach meinem „Medienüberblick“ öffentlich bisher nicht im „Blick“ sind.
Neben einer Reihe von Sportwissenschaftlern[13], die sich alle kritisch zu den Änderungen äußern – hat sich inzwischen auch der  Hamburger Schulsenator, Ties Rabe, am 30.8. in der Bildzeitung zu Wort gemeldet; dort heißt es u. a.:
„…, dass er das leidige Thema bei der kommenden Kultusministerkonferenz zur Debatte anmelden wird.“[14]

Die „Sportministerkonferenz hat sich ebenfalls auf ihrer 48. Tagung am 14./15. September in Herzogenaurach mit der Thematik befasst und in ihrem Beschuss[15] die KMK gebeten, „die veränderte Konzeption der Bundesjugendspiele noch einmal zu überdenken und jedenfalls für die zukünftige Weiterentwicklung dieses Formats die Durchführung von Wettkämpfen in allen Altersstufen und Disziplinen wieder zu ermöglichen.“
Hoffnung machen auch die Ausführungen des Präsidenten des DLV, Jürgen Kessing[16], der am 06.9.23 in einem Interview mit dem SWR zu den „neuen“ Bundesjugendspielen u.a. feststellt: „Kinder wollen auch den Wettbewerb[17] und sich vergleichen“ […] und er fährt fort: „Stoppuhr und Maßband sind dabei unbestechlich“.
Er kündigt an, dass der DLV, dessen Vertreter die derzeitigen Inhalte und Bewertungsmaßstäbe in den „Ausschuss für die BJS“ eingebracht hatte, sein Programm der „Kinderleichtathletik“ evaluieren werde.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass sich das „Urkundenproblem“ bei einem „Wettbewerb“ des Verbandes“/der LA-Vereine nicht stellt. Dort wird für die Kinder, die an einem Sportfest teilnehmen, eine einheitliche Urkunde (ggfls. mit Eintrag der Platzierung) herausgegeben – eine „Urkunden-Differenzierung“ gibt es nicht!

Als unverzichtbare Voraussetzungen für die Erteilung von unterschiedlichen Urkunden im Schulbereich sind m. E.:

  • Die Abkehr vom „Klassenbezug“ und
  • die Festlegung von „vor Ort“ unveränderbaren bundeseinheitlichen „Gütekriterien“ und Festlegung von „Punkte-Grenzen“ für die vielfältigen leichtathletischen Angebote, die „Bewertungsmaßstab“ für die Vergabe von Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden sind (über ein „Tabellen-Werk“?).

Nur so kann für die Kinder sichergestellt werden, dass ihre tatsächlichen, objektiv gemessenen Leistungen bei den BJS durch die „richtigen“ Urkunden auch „angemessen“ gewürdigt werden! Wenn die „Fakten“ – wie in Breckenheim – dafür sprechen, müssen bei entsprechender „Leistung“ durchaus auch mehr als 20% der Kinder einer Klasse /einer Schule eine „Ehrenurkunde“ erhalten können!

Sehr gute und gute „Leistungen“ sollen sich „lohnen“ und deshalb auch entsprechend „belohnt“ werden – gerade auch im Sport und dort insbesondere auch unter Beachtung des Auftrags „Kinder zu lebenslangem Sporttreiben“ zu animieren.

Aus der Motivationsforschung wissen wir, dass das „Leistungsmotiv“ für die Zuwendung zum Sport und zur längerfristigen „Bindung“ an den Sport hohe Bedeutung hat. Für die Persönlichkeitsentwicklung ist es zudem bedeutsam, dass Kinder und Jugendliche auf diesem „Feld“ sowohl positive als auch negative „Erfahrungen“ in leistungsthematischen „Situationen“ machen (können), bei denen man sie allerdings nicht allein lassen darf. Der Sport bietet – und in besonderer Weise die BJS in ihrer „spielerischen“ Ausprägung – hierzu herausragende, sanktionsfreie Gelegenheiten.
Seit Überwindung des in Teilen der Sportwissenschaft ideologisch geprägten Sportverständnisses in den ausgehenden 1960er- und 1970er-Jahren, wissen wir außerdem längst, dass „Leistung“ und „Spaß“ im Sport keine „Gegensätze“ sind, sondern dass eine erfolgreich erbrachte „Eigenleistung“ eine wesentliche Quelle des Spaßes und der Freude im und am Sport ist. M.a.W.: „Leistung“ und „Spaß“ im Sport sind die zwei Seiten derselben Medaille!

Aus anderem Zusammenhang übernommene „%-Zahlen“ für die Erteilung unterschiedlicher Urkunden sind mit den dargelegten Folgen auch vor diesem Hintergrund der falsche Weg, Freude und Spaß am Sport zu vermitteln. Sie frustrieren die im Sport leistungsstarken Kinder und (ver-)führen leistungsschwächere zu einer bedenklichen „Selbstwahrnehmung“. Beides sollte – nicht nur – im pädagogischen Raum tunlichst vermieden werden!
Eine Änderung dieser Entscheidung wäre nicht zuletzt auch ein Akt der „Fairness“ gegenüber Kindern beider „Gruppen“!

Sollten meine vorgenannten Vorschläge von dem „Ausschuss für die Bundesjugendspiele“ nicht umgesetzt werden (können), sollte m. E. auf eine Vergabe unterschiedlicher Urkunden gänzlich verzichtet werden und an deren Stelle eine einheitlich „Urkunde“ treten, in der die von den Kindern in den unterschiedlichen Disziplinen jeweils erreichten „Leistungen“ eingetragen werden, die dann im Sportunterricht gemeinsam mit den Kindern unter dem pädagogischen Anspruch FORDERN und FÖRDERN „aufgearbeitet“ werden können (müssten).

Klaus Paul                                                                                 Wiesbaden, den 24.9.2023

  1. Zu deren Vorläufern, den sog. „Sedanspielen“, und entsprechenden Wettbewerben in der früheren DDR verweise ich auf Prof. Dr. Albrecht Hummel in „sportnachgedacht“: https://sport-nachgedacht.de/gastbeitrag/die-letzte-reform-der-bundesjugendspiele-wiederbelebung-oder-sterbehilfe/
  2. Die damaligen Regeln für die Rechtschreibung werden in den Zitaten beibehalten.
  3. Antrag Drucksache Nr. 1030 – S. 2791 ff. – https://dserver.bundestag.de/btp/01/01078.pdf
    Zugriff am 18.02.2018
  4. Siehe: https://www.bundesjugendspiele.de/ausschreibung-2022-2023/
    Zugriff am 20.9.23
  5. https://www.bundesjugendspiele.de/wp-content/uploads/2023/BJS_Handbuch_korrektur_05_2023.pdf
    Zugriff am 20.9.23
  6. Handbuch „Bundesjugendspiele“ : https://www.bundesjugendspiele.de/wp-content/uploads/2023/BJS_Handbuch_korrektur_05_2023.pdf   S.5  – Zugriff am 20.9.2023
  7. Vgl. Dominic Ulrich, DLV-Vizepräsident, in:  „RheinMainTV“:
    https://www.rheinmaintv.de/sendungen/video-detailseite/program/sport-show-9e7f56ba07/video/sport-show-4c0d84e37e/  ab Min.: 13:29
  8. Hervorhebungen durch Fettdruck durch mich
  9. https://www.bundesjugendspiele.de/kurz-knapp-der-wettbewerb/
  10. Auf die unterschiedlichen Schreibweisen in der „Tabelle“ für denselben „Personenkreis“ wird von mir nur beiläufig hingewiesen: „Teilnehmenden“/„Teilnehmer:innen“.
  11. Ich verweise auf meinen vorstehenden Vergleich der „Leistungsanforderungen“ in den Jahren 1951 und 2021 – hier haben zwischenzeitlich (notwendige) „Anpassungen“ der „Leistungsanforderungen“ stattgefunden, um den „Prozentvorgaben“ bezüglich der unterschiedlichen Urkunden noch gerecht werden zu können!
  12. Vgl. Tabellen für die älteren Jahrgänge auf  S. 94/95 des „Handbuches“ (a.a.O.); hierzu auch: „8.2 Übungsauswahl / Wettkampfkarten“,  S. 98 – 105
  13. U.a.:
    1. Dr. Helmut Digel, Universität Tübingen, Präsident des DLV von 1993 bis 2001; 1993 bis 2002 Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees von Deutschland;  2001 bis 2007 Vizepräsident des Leichtathletik-Weltverbandes und von 1995 bis 2015 Mitglied des „Council“ des Weltverbandes:
      „Die Bundesjugendspiele sind nicht das Problem“
      https://sport-nachgedacht.de/essay/die-bundesjugendspiele-sind-nicht-das-problem/
      – Zugriff am 04.8.2923
    2. Dr. Albrecht Hummel, Universität Chemnitz: „Die letzte Reform der Bundesjugendspiele: Wiederbelebung oder Sterbehilfe?“
      https://sport-nachgedacht.de/gastbeitrag/die-letzte-reform-der-bundesjugendspiele-wiederbelebung-oder-sterbehilfe/
      Zugriff am 11.8.2023
    3. Prof. Dr. Ingo Froböse, Deutsche Sporthochschule Köln:
      https://www.focus.de/familie/neue-regeln-bundesjugendspiele-was-aendert-sich-zum-neuen-schuljahr_id_202504238.html
      – Zugriff am 23.8.23
  14. Ties Rabe: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-und-wirtschaft/klartext-von-senator-schueler-brauchen-wettkampf-beim-sport-85226760.bild.html
    Zugriff am 30.8.23
  15. 48. Sportministerkonferenz am 14./15. September 2023 in Herzogenaurach: https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/230915_smk_22_bundesjugendspiele.pdf
  16. Jürgen Kessing: https://www.sportschau.de/regional/swr/swr-darum-reisst-deutschland-nichts-mehr-in-der-leichtathletik-100.html  ( dort ab Min. 23:45 Thema „Schulsport“ und „Bundesjugendspiele“)
    Zugriff am 06.9.23
  17. Wobei er nicht den „BJS-Wettbewerb“ meint, sondern den „Wettkampf“ generell. Dies zeigt auch hier, dass eine semantische Unterscheidung von „Wettkampf“ und „Wettbewerb“ unsinnig ist, da es in beiden „Formaten“ um die Ermittlung von Siegern und Platzierten geht, also um einen „Leistungsvergleich“ zwischen („anwesenden“ und „abwesenden“) Teilnehmern und Teilnehmerinnen.  Dabei ist der „Erfolg“ stets abhängig von der objektiv festgestellten/gemessenen „Leistung“!