Zu kurz gesprungen – Warum die Regelvorschläge des europäischen Leichtathletik-Verbandes kein Beitrag zur Glaubwürdigkeit der Europarekorde sind

Weltrekorde sind zunächst und vor allem ein Spektakel. Wenn in der Leichtathletik bei Olympischen Spielen oder bei Weltmeisterschaften von Athletinnen und Athleten neue Weltrekorde aufgestellt werden, so ist dies für den Zuschauer ohne Zweifel außergewöhnlich spektakulär. Manchmal fällt ein alter Weltrekord völlig überraschend, wie dies in Rio bei den Olympischen Spielen 2016 im 400-Meter-Lauf der Fall war – Wayde van Niekerk lief 43,03 Sekunden und unterbot somit den alten Weltrekord von Michael Johnson. Diese Leistung hatte bei den Zuschauern im Stadion Erstaunen und Verwunderung ausgelöst. Werden neue Weltrekorde angekündigt und erreicht, so ist eher Bewunderung die Folge. Ganz gleich welche emotionale Qualität Weltrekorde besitzen, für diejenigen, die sie Live miterleben, sind sie faszinierend und bleibende Erinnerungen. Dies gilt auch dann, wenn die Bewunderung sich mit Zweifeln verbindet, wie dies bei allen Weltrekorden der Fall war, die ich bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften miterleben durfte. Die Begeisterung der Massen, die durch einen neuen Weltrekord ausgelöst wird, geht einher mit den Fragen der Experten, durch die der Weltrekord sofort mit der Vermutung konfrontiert wird, er könnte möglicherweise mit unerlaubten Mitteln erreicht worden sein. Diese Zweifel gegenüber den Rekorden in der Leichtathletik hat es schon immer gegeben. Es gibt sie auch heute und auch zukünftig wird man mit diesen Zweifeln leben müssen. Als Doping noch nicht verboten war und damit auch nicht bestraft wurde, waren die Zweifel geringer. Mit dem Dopingverbot, dem Auf- und Ausbau eines Kontroll- und Sanktionssystems sowie der weltweit durchgeführten Kontrollen hat sich zwangsläufig der Zweifel an den Rekorden erhöht. Für die Leichtathletik wurde dabei ihre Glaubwürdigkeit immer mehr auf den Prüfstand gestellt und aus der Sicht vieler Kritiker hat diese Sportart längst ihre Glaubwürdigkeit verloren. Für die Verantwortlichen der Leichtathletik ist deshalb die Frage nach der Erlangung einer Glaubwürdigkeit der sportlichen Leistungen die wohl größte Herausforderung in diesen Tagen.

Wer glaubt, dass man mit dem Verzicht auf Rekorde die Glaubwürdigkeit der Sportart zurückerlangen kann, wie dies bei einigen Funktionären offensichtlich der Fall ist, der wird allerdings sehr schnell eines Besseren zu belehren sein. Zur Logik der Sportart Leichtathletik gehört das Prinzip des „höher, weiter, schneller“. Meister in einer Disziplin wird man, indem man höher springt, weiter wirft, schneller läuft als seine Gegner. Die schnellste Zeit entscheidet über den 100-Meter-Olympiasieg, der weiteste Wurf legt fest, wer Weltmeister im Speerwurf, Diskus oder Hammerwurf ist. Der höchste Sprung bestimmt den Sieger im Hochsprung oder Stabhochsprung. Zur Logik der Leichtathletik und für den Nachvollzug der Qualität der sportlichen Leistung gehört auch, dass sie dokumentiert werden und dass gute und schlechte Leistungen auf nachvollziehbare Weise unterschieden werden können. Ergebnislisten sind deshalb ebenso eine Notwenigkeit wie Rekordlisten. Vom Schülerrekord über den Kreisrekord zum Landesrekord führen uns die Leistungen zum nationalen Rekord, zum Europarekord und zum Weltrekord. Rekorde sind wichtige Orientierungspunkte für die Athleten. Der persönliche Rekord spielt dabei die wohl wichtigste Rolle. Ist man Berufsathlet, so werden Deutsche-, Europa- und Welt-Rekorde auch unter ökonomischen Gesichtspunkten bedeutsam. Sie haben finanzielle Prämien zur Folge, die von Veranstaltern, Sponsoren, Verbänden oder auch von Staaten ausgelobt werden. Rekorde sind auch wichtige Orientierungspunkte für die Zuschauer. In gewisser Weise, so denken zumindest Marketingexperten, wird über sie der Marktwert eines Events ablesbar. Zur Bewertung eines Leichtathletik-Events ist zu prüfen, ob die Leistungen der Athleten mittelmäßig, nachgeordnet oder spektakulär sind. Für Zuschauer scheint dies ein wichtiger Bezugspunkt für ihr Zuschauerhandeln zu sein. Die Buchhaltung über die Rekorde scheint somit eine zwingende Notwendigkeit zu sein.

Allerdings ist durchaus die Möglichkeit gegeben, die Buchhaltung über die Frage nach der Anerkennung von Rekorden zu beeinflussen. Ein- und Ausschluss bestimmter Anerkennungskriterien können Rekorde wahrscheinlicher und weniger wahrscheinlich machen. Es kann auch festgelegt werden, dass der Zeitraum der Anerkennung von Rekorden für eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt wird. Da die Verbände über die Regelhoheit verfügen, verfügen sie auch über das Vergabeverfahren zur Anerkennung von Rekorden und zur Bestimmung von Rekorden. Deshalb habe ich beispielsweise im Jahr 1999 den Versuch unternommen, Jahrhundertrekorde einzuführen, d.h. die im 20. Jahrhundert erreichten Rekorde als Jahrhundertrekorde des 20. Jahrhunderts zu deklarieren, um mit dem Jahr 2000 mit einer neuen Rekordbilanz für das 21. Jahrhundert zu beginnen. Dieser Antrag wurde von der Instanz, die für Regelentscheidungen hoheitlich zuständig ist, vom IAAF-Kongress, abgelehnt. Bei meinem Vorschlag spielte schon damals die Frage der Glaubwürdigkeit der Welt- und Europarekorde eine wichtige Rolle. Das Dopingproblem und die Vermutung, dass bestimmte Rekorde möglicherweise mittels medikamentöser Unterstützung erreicht wurden, stand schon längere Zeit im Raum. Das Phänomen, dass es in der Leichtathletik saubere und verseuchte Rekorde gibt, war schon seit längerer Zeit evident. Die Frage, welcher Rekord als sauber zu bezeichnen ist und welcher als dopingverseucht zu bewerten sei, konnte allerdings zum Zeitpunkt meines Antrags, aber auch noch heute nicht verantwortungsvoll beantwortet werden. Vielmehr war bereits damals zu erkennen, dass ohne Schuldnachweis Rekorde nicht abzuerkennen sind. Ohne Schuldnachweis haben alle Rekorde, ganz gleich, ob sie unter Verdacht stehen oder unverdächtig sind, als sauber zu gelten. Mit meinem Vorschlag nach einem Neubeginn zur Jahrhundertwende wurden deshalb nicht die alten Rekorde in Frage gestellt. Vielmehr ging es mir darum, mit dem Neubeginn der Rekordlisten ein neues Motivationsgerüst für die nachkommenden Athletengenerationen zu schaffen, wohlwissend, dass auch bei den neuen Rekorden, die im 21. Jahrhundert aufgestellt werden, der Verdacht nicht weniger vorhanden ist, wie dies im 20. Jahrhundert der Fall war. Der Vorschlag hatte dennoch den Vorteil, dass mit einem Neubeginn einige Bezugspunkte für die Leistung junger Athleten entfernt würden, die sich bereits über zwei Jahrzehnte als nicht mehr erreichbar dargestellt hatten.

Seit meinem abgelehnten Antrag aus dem Jahr 1999 haben die Verantwortlichen der Leichtathletik das Problem der Glaubwürdigkeit der Weltrekorde vor sich hergeschoben. Mit jedem Dopingverdacht gegenüber einer neuen Rekordleistung wurde die Frage erneut gestellt, doch verbindliche Antworten wurden nicht gefunden. Der neu gewählte europäische Präsident des europäischen Leichtathletikverbandes versprach deshalb in seinem Wahlprogramm, dass er sich mit seinem neuen Präsidium dieses Problems annehmen wird. Eine Arbeitsgruppe wurde deshalb berufen, dessen Aufgabe es war, das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederzuerlangen und die Glaubwürdigkeit des Sports wiederherzustellen, da beide unabdingbar für eine erfolgreiche Zukunft der Leichtathletik sind. In ihrem Abschlussbericht bringen die EAA-Experten zum Ausdruck, dass sie an die Zukunft der Leichtathletik, an die Chancengleichheit im Wettkampf der heutigen Athletengeneration und dass sie daran glauben, dass jegliche Regelverletzung aufgedeckt und einer gerechten Strafe zugeführt wird. Allein dieses Glaubensbekenntnis müsste eigentlich Zweifel hervorrufen. Zumindest müsste die Frage erlaubt sein, was die Experten zu der Annahme veranlasst hat, dass im Sport jegliche Regelverletzung aufgedeckt wird und einer gerechten Strafe zugeführt wird, obgleich dies nirgendwo sonst in unserem Leben der Fall ist. Nicht nur Juristen wissen, dass die meisten Rechtsbrüche nicht aufgedeckt werden und viel zu viele sich einer gerechten Strafe entziehen können. Warum dies ausgerechnet im Sport anders sein soll, ist also eine naheliegende Frage.

Das Anliegen der Projektgruppe ist ohne Zweifel anerkennenswert, und die Gruppe stellt zu Recht fest, dass die Dachverbände einer Sportart für die Definition und Änderung der für die Anerkennung von Rekorden anzuwendenden Kriterien verantwortlich sind. Ein Rekord ist somit eine von einem Dachverband erfolgte Anerkennung einer Leistung. Die Rekordanerkennung ist ein Recht und ein wichtiger Aufgabenbereich der Dachverbände. Wenn ein Dachverband Änderungen vornimmt und neue Bedingungen für die Anerkennung von Rekorden definiert, so kann dies bedeuten, dass frühere Rekorde, die nicht die neuen Bedingungen erfüllen, nicht länger anerkannt werden. Dies hat deshalb nicht notwendigerweise zur Folge, dass man die Rechtsmäßigkeit eines Rekordes infrage stellt oder einen Athleten des Dopings verdächtigt, der diesen Rekord aufgestellt hat, sondern es hat lediglich damit zu tun, dass der Rekord unter Berücksichtigung der neuen Bedingungen nicht mehr anerkannt ist. Rekorde gehören also nicht Athleten, sondern den Verbänden, und sie können über die Anerkennung der Kriterien für die Gültigkeit von Rekorden bestimmen.

Folgt man dem Vorschlag der Projektgruppe der EAA, so würden somit ab einem bestimmten Zeitpunkt sämtliche Rekorde aus früheren Zeiten nicht mehr anerkannt. Ab dem festgelegten Zeitpunkt würde unter Berücksichtigung neuer Anerkennungskriterien ein neues Rekordfestlegungsverfahren beginnen. Die Kriterien für die Anerkennung neuer Rekorde werden dabei allerdings lediglich angedeutet. Würde man diesen Andeutungen jedoch folgen, hätte dieser Vorschlag erhebliche Konsequenzen für die IAAF, die Kontinentalverbände, die nationalen Verbände und für das weltweite Anti-Doping-Kontrollsystem. Alle Athleten, die vor diesem Zeitpunkt Rekorde aufgestellt haben, werden gemäß dem neuen Vorschlag als „frühere Welt- bzw. Europarekordler“ bezeichnet. Zukünftig können Weltrekorde und Europarekorde nur noch bei einer „beschränkten Auswahl von Wettkämpfen des höchsten Standards“ erzielt werden, bei denen die IAAF oder die Kontinentalverbände „volles Vertrauen in die Wettkampfoffiziellen sowie die Zeit- und Weitenmessung“ haben. Rekorde können nur von Athleten aufgestellt werden, die über eine bestimmte Anzahl von Dopingkontrollen innerhalb der letzten 12 Monate verfügen. Die Dopingkontrollen müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden, um für eine erneute Analyse zur Verfügung zu stehen. Alle Rekordhalter sind verpflichtet, ihre sportliche Integrität nach Anerkennung eines Rekordes aufrecht zu halten. Im Falle einer Sanktionierung aufgrund eines schwerwiegenden Regelverstoßes wird die Anerkennung der Rekorde entzogen. Selbst wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Regelverstoß die Rekordleistung beeinflusst hat.

Vermutlich glaubt die Expertengruppe, dass sie mit diesen Vorschlägen den Gordischen Knoten um die Frage nach der Bedeutung der Weltrekorde und deren Glaubwürdigkeit durchschlagen hat. Prüft man diese Vorschläge jedoch etwas genauer, so stellt man fest, dass sämtliche Kriterien der Anerkennung ungenau sind. Die Frage, wie die Kriterien zu operationalisieren sind, bleibt unbeantwortet. Für Athleten, die in der Vergangenheit auf saubere Weise ihre Weltrekordleistung erbracht haben, ist die Bezeichnung „frühere Weltrekordhalter“ eine Abwertung ihrer sportlichen Leistung. In gewisser Weise ist dieser Titel beleidigend. Dass viele Athleten und Athletinnen sich über den Regelvorschlag empören, ist deshalb verständlich und mehr als naheliegend.

Problematischer ist die Festlegung auf eine Auswahl von Wettkämpfen, die höchsten Standards entsprechen. Wie wird zum Ausdruck gebracht, wann ein Kontinentalverband volles Vertrauen in die Wettkampfoffiziellen aufweist, welche Qualität die Zeit- und Weitenmessung haben muss oder kurz gesagt: Bei welchen Leichtathletikveranstaltungen in der nächsten Zukunft können Athletinnen und Athleten Weltrekordleistungen erbringen und bei welchen Veranstaltungen werden die Weltrekordleistungen nicht anerkannt. Dabei geht es nicht nur um die Festlegung der Kriterien zur Qualität der einzelnen  Veranstaltungen. Es geht vor allem auch um die Frage der weltweiten Überprüfung und Kontrolle. Welches Personal ist hierfür vonnöten? Welches Ausmaß an Aus- und Weiterbildung für Kampfrichter und technische Delegierte ist dabei erforderlich, um die höchsten Standards für die Anerkennung von Rekorden zu erreichen?

Nicht weniger problematisch ist die zweite Forderung. Wird die Anerkennung von Rekorden an eine Mindestzahl an Dopingkontrollen gebunden, so stellt sich die Frage, wer einem Athleten garantiert, dass er diese Anzahl an Kontrollen erreichen kann. Vergleichbare Dopingkontrollsysteme, wie sie in den europäischen Industrienationen aufgebaut wurden, lassen sich nur in wenigen Nationen anderer Kontinente finden. Selbst wenn sie aufgebaut wären, stellt sich die Frage nach der Qualität der Kontrollsysteme und damit nach der Qualität der Kontrollen, die nachzuweisen ist, damit ein Rekord anerkannt werden kann. Viele der Dopingskandale der letzten Jahre gingen auch mit Skandalen in anerkannten Dopinglabors einher. Die Frage nach den Anerkennungskriterien der Labors stellt sich bei diesem Vorschlag ebenso wie die Frage nach der Anzahl der weltweiten Kontrollen, damit eine möglichst große Zahl von Athletinnen und Athleten die Bedingungen erfüllen können, um bei einem bestimmten Wettkampf eine Weltrekordleistung erbringen zu dürfen. Es stellt sich auch die Frage der Überwachung der durchgeführten Kontrollen und der damit jeweils neu zu definierenden Eingangsbedingungen bei den anerkannten Wettkämpfen. Werden die Ergebnisse der Überprüfung den Zuschauern vor dem Ereignis übermittelt, sodass die Kandidaten für einen neuen Weltrekord bereits vor einem Wettkampf bekannt und festgelegt sind, oder erfolgt dies erst zu einem späteren Zeitpunkt durch eine entsprechende interne Kontrolle. Für jene Weltrekordinhaber, die durch die neue Regel zum „früheren Weltrekordhalter“ degradiert werden, stellt sich darüber hinaus notwendigerweise die Frage, warum ihr Weltrekord in die neuen Weltrekordlisten nicht aufgenommen wird, obgleich dieser Weltrekord bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften erzielt wurde und der Athlet den Nachweis erbringen kann, dass er die neu bestimmte Anzahl von Dopingkontrollen vor seinem Weltrekord in den letzten zwölf Monaten aufweisen konnte. Diese Frage ist insofern naheliegend, als angenommen werden muss, dass auch für die Expertengruppe die vergangenen Olympischen Spiele, Welt- und Europameisterschaften als Wettkämpfe mit den höchsten Standards zu bewerten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, geht die EAA davon aus, dass Olympische Spiele und Weltmeisterschaften in der Vergangenheit keine Wettkämpfe des höchsten Standards waren und nicht das volle Vertrauen in die Wettkampfoffiziellen sowie in die Zeit- und Weitenmessung verdient haben. Ist dies der Fall, so wären für die Vergabe zukünftiger Olympischer Spiele, Welt- und Europameisterschaften völlig neue Vergabekriterien zu definieren, um diesen nicht näher bestimmten Qualitätsstandards der EAA zu entsprechen.

Hansen, der Präsident des europäischen Leichtathletikverbandes, sprach von einem „revolutionären Antrag“, den die EAA an den Kongress der IAAF in London herantragen wird. Es ist durchaus zu begrüßen, dass nunmehr auch die EAA ein Zeichen im Antidopingkampf setzen möchte. In der Vergangenheit hat diese Organisation eine äußerst passive Rolle im Antidopingkampf gespielt. Die Verantwortung wurde dabei im Wesentlichen der IAAF übertragen. Auch an der Finanzierung des Kontrollsystems hat der reichste Kontinentalverband sich nicht beteiligt, obgleich er über hohe Einnahmen aus dem Verkauf von Fernseh- und Marketingrechten verfügt. Von einem mutigen Vorkämpfer im Anti-Doping-Kampf kann deshalb auch in Bezug auf den neuen Präsidenten der EAA nicht gesprochen werden. Dafür war er zu lange Mitglied in den verschiedensten Kommissionen der Weltleichtathletik, ohne sich auch nur andeutungsweise für einen Anti-Doping-Kampf zu engagieren. Auf den ersten Blick scheint der Vorschlag der EAA durchaus spektakulär zu sein. Was jedoch auf den Tisch gelegt wurde, kann allenfalls als ein erstes Brainstorming bewertet werden. Wenige Telefonkonferenzen haben offensichtlich nicht ausgereicht, um sich fundiert mit der Frage der Glaubwürdigkeit der Leichtathletik auseinanderzusetzen. Das Spektakel in der massenmedialen Öffentlichkeit hat man dennoch gesucht. Die Suche nach einer wirklichen Problemlösung hat jedoch damit erst begonnen. Man kann sich dabei nur wünschen, dass der bevorstehende Kongress der IAAF Mut zu den richtigen Fragen hat, die zwingend in Bezug auf diesen Antrag zu stellen sind.

Verfasst: 11.05.2017