Anmerkungen zur geplanten Sportpolitik der neuen Bundesregierung

In den vergangenen Monaten konnte man in der deutschen Politik „hanseatische Eigenschaften“ beobachten wie sie zuletzt von vielen während der Regierungszeit von Kanzler Schmidt bewundert wurden. Olaf Scholz ging unbeirrt während des Wahlkampfs seinen Weg, die umfassende massenmediale Kritik an seiner Partei ließ er an sich abprallen, seine eigenen politischen Ziele hatte er ständig im Blick und seine fachliche Kompetenz wurde zur Grundlage seines Wahlsieges. Seit der Wahl geht er erneut unbeirrt seinen Weg, er drängt sich nicht in die Öffentlichkeit und er stellt sich nur der Presse, wenn wirklich etwas gesagt werden muss. Die Koalitionsverhandlungen waren in vieler Hinsicht vorbildlich, sein Handeln während der Pandemie war und ist von besonderem Verantwortungsbewusstsein geprägt und als ehemaliger Vizekanzler war eine Harmonie zwischen Kanzlerin Merkel und ihm zu erkennen, wie man sie zuvor in der deutschen Politik selten hat beobachten können. Unter seiner Führung ist nunmehr in den letzten Wochen ein Koalitionsvertrag erarbeitet worden, der ebenfalls als relevant erachtet werden kann und der eine Leitlinie für die nächsten vier Jahre der neuen Bundesregierung darstellen wird. Die Frage, ob Kanzler Scholz auch Ziele im Bereich des Sports als seine persönlichen politischen Ziele erachtet, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass im neuen Koalitionsvertrag dem Sport eine gewisse Aufmerksamkeit gewidmet wurde, wie man sie so nicht erwarten konnte. Die Frage, welche sportpolitischen Ziele sich die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die nächsten vier Jahre vorgenommen hat, ist für die Verantwortlichen in den Organisationen des Sports von höchster Relevanz.

Die Frage, in welchem ministeriellen Ressort zukünftig der Sport der Bundesregierung verantwortet werden soll, wurde entgegen einiger Erwartungen, die in den letzten Wochen aus den Sportorganisationen heraus und von den Massenmedien an die Koalitionsparteien der neuen Regierung herangetragen wurden, in den Koalitionsverhandlungen ganz offensichtlich nur nachgeordnet beachtet. Neu ist dabei nun lediglich, dass zum ersten Mal eine Frau als Ministerin dem Ministerium des Innern vorstehen wird und es ebenfalls vermutlich eine Frau sein wird, die zukünftig die Hauptabteilung Sport innerhalb dieses Ministeriums leitet. Betrachten wir in diesem Zusammenhang noch das in diesen Tagen neu gewählte DOSB Präsidium so kann zumindest behauptet werden, dass die personelle Zusammensetzung der Bundesregierung und des neuen DOSB – Präsidiums in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter eine außergewöhnlich wichtige historische Zäsur darstellt.

Die Frage, ob sich die neue Bundesregierung durch eine qualitativ neue Sportpolitik auszeichnen wird, kann erst in den nächsten Jahren beantwortet werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung zeichnet sich diesbezüglich durch einen schillernden Charakter aus. Für die einen lässt er manches befürchten, andere verbinden mit ihm große Erwartungen. Der neu gewählte DOSB – Präsident meint, dass dem Sport in dem neuen Vertrag nur eine nachgeordnete Rolle zukommt, weil er mit wenigen Seiten nur im hinteren Teil des Vertrages beachtet wird. Dabei sollte eigentlich klar sein, dass es ohne Zweifel in einem Koalitionsvertrag einer Bundesregierung sehr viel wichtigere Themen geben muss, die auch ausführlicher zu behandeln sind als der Sport und die Platzierung des Sportkapitels im Vertrag für eine Beurteilung der Ausführungen über die zukünftige Sportpolitik ohne Bedeutung ist. Lohnend ist es zweifellos jedoch, sich mit den vereinbarten Zielen etwas genauer auseinanderzusetzen. Dies soll im Folgenden versucht werden. Dabei werden all jene Kapitel des Vertrags beleuchtet, die direkt oder indirekt einen politischen Bezug zum gesellschaftlichen System des Sports aufweisen.

  • Erfreulich ist dabei, dass dem Sport ein eigenes Kapitel gewidmet ist, doch kann bereits der zweite Satz in diesem Kapitel Verwunderung hervorrufen: „Wir erarbeiten unter breiter Beteiligung einen „Entwicklungsplan Sport“ und weiten die Offensive für Investitionen in Sportstätten von Kommunen und Vereinen unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion aus und berücksichtigen insbesondere Schwimmbäder stärker“. Hier stellt sich zunächst die Frage, warum ein „Entwicklungsplan Sport unter breiter Beteiligung“ benötigt wird und warum es in der Vergangenheit einen derartigen Plan nicht gegeben hat. Welcher Sport soll durch diesen Plan entwickelt werden? Wenn man weiß, dass die Entwicklung des Schulsports und des Breitensports in der Verantwortung der Länder liegt, stellt sich naheliegend die Frage, welche neue Verantwortung auf diesem Gebiet der Bund übernehmen möchte. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, dass man darauf hinweist, dass der in den Medien gängige Begriff „Sportminister/– in“ in vieler Hinsicht irreführend ist. Bei der Verantwortung der zukünftigen Bundesregierung für den Sport geht es nicht um den Sport der Bundesrepublik in seiner Gesamtheit, sondern um einen auch finanziell im Verhältnis zu Aufwendungen der Länder und der Kommunen bescheidenen Beitrag, wenn gleich das Feld des Spitzensports die Seiten und Sendezeiten der Medien füllt. Es wird deshalb wichtig sein, dass auch zukünftig die verfassungsrechtliche Kompetenzregelung für die Sportförderung, wie sie zuletzt im 14. Sportbericht der Bundesregierung bzw. in der Drucksache 19/9150 des Deutschen Bundestages für die 19. Wahlperiode noch einmal bestätigt wurde, auch während der zukünftigen Wahlperiode beachtet wird.

 

  • Mit Blick auf das Grundgesetz und die dort vorgegebene subsidiäre Beziehung zwischen dem Staat und den freiwilligen Vereinigungen stellt sich ferner die Frage, ob nicht dieser „Sportentwicklungsplan“ eine Aufgabe und ein Auftrag des DOSB sein sollte und welche Rolle der DOSB in dem geplanten Vorgang zukünftig spielen soll. Mit dem Plan neue Schwimmbäder zu bauen wird eingestanden, dass es ein verhängnisvoller Fehler war, dass in den vergangenen Jahrzehnten viele Hallen – und Freibäder geschlossen wurden und der dringend notwendige Schwimmunterricht an den öffentlichen Schulen in den letzten Jahren immer häufiger infrage gestellt war und der Anteil der Nichtschwimmer bei Kindern und Jugendlichen auf dramatische Weise angewachsen ist. Nun stellt sich die Frage, welche Art von Schwimmbädern zukünftig gebaut werden sollen und wer den Bau dieser Schwimmbäder bzw. Schwimmanlagen zu finanzieren und zu sichern hat.

 

  • Mit dem nächsten Ziel im Kapitel „Sport“ des Koalitionsvertrages wird die Förderung eines „Neustarts des Breitensports nach Corona“ versprochen. Wer sich einen Neustart zum Ziel setzt, sollte sich allerdings fragen, wer den nahezu zweijährigen Stillstand des Breitensports zu verantworten hat und ob die derzeit geltenden Corona – Schutzmaßnahmen einen Neustart überhaupt möglich machen. Der neue Bundesminister für Gesundheit ist dabei bereits in den nächsten Wochen und Monaten gefordert. Es wird sich zeigen, ob er die für unsere Gesellschaft besonders wichtige gesundheitliche Funktion des aktiven Sporttreibens und dessen präventiver Qualität für das Immunsystem der Bürgerinnen und Bürger bei seinen politischen Entscheidungen zu würdigen weiß. Bei seiner nahezu täglichen massenmedialen Präsenz während der vergangenen beiden Jahre und bei den dabei von ihm geäußerten Meinungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konnte man allerdings nicht erkennen, dass er sich der gesundheitlichen Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport bewusst ist.

 

  • Die Förderung des Leistungssports wird auch für die neue Regierung eine wichtige politische Aufgabe darstellen. Ihr wird deshalb besondere Aufmerksamkeit in dem „Sport“ – Kapitel des Koalitionsvertrages geschenkt. Neu ist dabei, dass eine „unabhängige Instanz zur Mittelvergabe“ und ein „Transparenzportal“ eingerichtet werden soll. Was dabei und damit genau darunter zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt. Muss ein Transparenzportal deshalb eingeführt werden, weil zuvor die Mittelbewirtschaftung der Bundesregierung nicht transparent war? Ist eine unabhängige Instanz zur Mittelvergabe deshalb notwendig, weil die Mittelvergabe bisher nicht unabhängig gewesen ist? Hinter beiden Zielen verbergen sich somit Vorwürfe gegenüber den Verantwortlichen des Spitzensports, die meines Erachtens dringend aufgeklärt werden müssen, bevor neue Steuerungsinstrumente eingeführt werden. Gleiches gilt für das Potenzialanalysesystem POTAS, das die neue Regierung evaluieren möchte. Es soll mit dem Ziel von mehr Effektivität und Entbürokratisierung weiterentwickelt werden. Auch hier wird damit indirekt die Aussage gemacht, dass das bestehende Analysesystem nicht ausreichend effektiv war und eher als bürokratisch zu bewerten ist.

Für die Sportfachverbände und für den DOSB sind diese eher nur skizzenhaften Ausführungen von höchster Brisanz. Man darf gespannt sein, in welchen neuen Organisationstrukturen bzw. Institutionen die Bundesregierung diese Ziele durchsetzen möchte und welche Rolle dabei die Dachorganisation des deutschen Sports, der DOSB, spielen darf und kann. Auch muss die Frage erlaubt sein, ob in einem demokratisch strukturierten Sportsystem, das sich in einer subsidiären Beziehung zum staatlichen System befindet eine „unabhängige Instanz“ zur Mittelvergabe überhaupt möglich ist. Diese Frage wird sich spätestens dann stellen, wenn über die Aufsicht über diese Instanz zu entscheiden ist.

  • Die Aussage, dass die „Mitwirkungsrechte der Athletinnen und Athleten gestärkt werden sollen“ dürfte von allen Verantwortlichen im System des Sports begrüßt werden. Doch wäre zu klären, welche Rolle die gewählten Athletenvertreter in den Verbänden einnehmen, wenn zukünftig gleichzeitig die Interessenvertretung der Athleten¹ durch die „Vereinigung Athleten Deutschland e.V.“ gestärkt wird und von der Bundesregierung in ihrer Arbeit auch finanziert wird.

 

  • Unwidersprochen kann vermutlich auch den Zielen zugestimmt werden, ein unabhängiges „Zentrum für Safe Sport“ und ein „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ aufzulegen bzw. einzuführen. Für Ersteres wird sich sehr schnell die Frage stellen, welche finanziellen und personellen Kosten mit diesem Zentrum verbunden sind und für Letzteres stellt sich die Frage, was man unter einem „Bundesprogramm“ zu verstehen hat, wenn es nicht eine bloße PR-Kampagne sein soll.

 

  • Ein verstärktes Engagement zu Gunsten einer wirksamen Doping – Prävention ist schon seit Jahrzehnten wünschenswert. Gleiches gilt für die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Anti – Dopingkampf. Auf eine Konkretisierung dieser Aussage darf man gespannt sein. Die Aufgabe der NADA bleibt diesbezüglich bei den Ausführungen im Vertrag offen. Dafür gibt es eine Absichtserklärung, die Dopingvergangenheit Deutschlands mit mehreren Forschungsprojekten aufzuarbeiten. Hier sollte allerdings an die Forschungsprojekte der letzten Bundesregierung auf diesem Gebiet erinnert werden und man sollte sich die Frage stellen, welchen Erkenntnisgewinn aus diesen Projekten die Vorgängerregierung hat ziehen können.

 

  • Das Engagement der neuen Regierung zu Gunsten der Vergabe und Ausrichtung von internationalen Sportgroßveranstaltungen in Deutschland ist ohne Zweifel sehr begrüßenswert. Die Ausführungen lassen jedoch z.B. alle Fragen offen, deren Beantwortung zu einer erfolgreichen Bewerbung für zukünftige Olympische Spiele in Deutschland führen kann. Vor allem bleibt offen, welche Rolle die neue Bundesregierung und vor allem der neue Bundeskanzler bei einer zukünftigen Bewerbung zu spielen bereit ist, denn ohne eine staatliche finanzielle Absicherung, ohne eine direkte Unterstützung durch den Bundeskanzler, durch seine Regierung und durch den gesamten Bundestag wird auch zukünftig eine deutsche Bewerbung wohl kaum erfolgreich sein. Nur wenn diese Unterstützung gewährt wird, kann man auch einer Volksabstimmung über die Ausrichtung zukünftiger Olympischer Spiele in Deutschland mit einer gewissen Gelassenheit entgegensehen. Dass dabei die Olympischen Sportverbände und nicht zuletzt der DOSB mit seinem Nationalen Olympischen Komitee Deutschlands mit voller Überzeugung und mit überzeugenden Argumenten hinter einer solchen Bewerbung zu stehen hat, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

 

  • Neben den Ausführungen zur Sportentwicklung in dem eigenständigen Kapitel „Sport“ des Koalitionsvertrages gibt es in mehreren weiteren Kapiteln interessante Bezüge, die auch auf sportpolitische Aufgaben verweisen. So ist im Kapitel „Gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ vor allem die Forderung zu beachten, dass „zur Stärkung des Zusammenhalts die Investitions – und Sanierungsprogramme im Bereich des Sports und der Kultur (z. B Sportstätten, Schwimmbäder, Bibliotheken) vereinfacht und aufgestockt werden sollen. Die Förderung soll dabei am Kriterium der „Strukturschwäche“ ausgerichtet werden.

 

  • Zu begrüßen ist auch, dass im Kapitel „Kinder, Jugend, Familien und Senioren“ ein „Corona – Aufholpaket“ geplant ist, damit die Situation für Kinder und Jugendliche mit einem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit schnell und wirksam verbessert werden kann.

 

  • Im Kapitel „Bildung und Chancen für alle“ werden auch die Probleme der Ganztagesschule beachtet und auch hierbei wird die Bedeutung des Sports für eine Ganztagesschule zumindest teilweise erkannt, in dem sich die Regierung verpflichtet, zukünftig vermehrt Sport und Bewegungsangebote zu unterstützen. Hier hätte man sich einige konkrete Maßnahmen erwünscht. Ich hätte mir z.B. erhofft, dass dabei auch das Programm „Jugend trainiert für Olympia“ erwähnt wird, nachdem andere Angebote wie zum Beispiel „Kultur macht stark“ oder „Haus der kleinen Forscher“, namentlich genannt werden.

 

  • Vermutlich sehr folgenreich, allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar, sind die Zielvorgaben für den Bereich des sog. E -Sports. Die Bundesregierung wird einen „Ansprechpartner für die Kultur und Kreativwirtschaft“ bei sich verankern. Allerdings wird nichts dazu ausgesagt, in welchem Ressort dies der Fall sein soll. Die neue Regierung möchte auch den „Games – Standort Deutschland“ stärken und die „Förderung der Spielewirtschaft verstetigen“. Außerdem haben sie sich zum Ziel gesetzt, Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus zu schaffen und den E – Sport gemeinnützig zu machen. Diesbezüglich unterscheidet sich die Programmatik der neuen Bundesregierung von der alten Regierung nur ganz unwesentlich. Von den Suchtgefahren des „Gaming“ für Kinder und Jugendliche ist nirgendwo die Rede und warum, welcher E – Sport zukünftig gemeinnützig sein soll, wird nicht beantwortet. Dem neu gewählten DOSB Präsidium kann in dieser Frage nur gewünscht werden, dass es an der gut begründeten Position des letzten DOSB – Präsidiums festhält, und sich in Bezug auf die Frage, wer ein Mitgliedsverband im DOSB sein kann, sich von niemand nötigen oder gar erpressen lässt.

Zum Stil und zur Diktion von Koalitionsverträgen gehört ganz offensichtlich auch, dass man sich in solchen Verträgen zu vielen Themen lediglich skizzenhaft, manchmal auch etwas „verschroben“ äußert und dabei viele Fragen offenbleiben. Fasst man die direkten und indirekten auf den Sport bezogenen Äußerungen im Koalitionsvertrag der neuen Regierung zusammen, so muss wohl positiv bewertet werden, dass sich die neue Regierung vorgenommen hat, sich vor allem jenen sportpolitischen Fragen zu stellen, die sich im System des deutschen Sports in jüngster Zeit auf meist krisenhafte Weise gestellt haben. Man darf gespannt sein, welche Rolle die neue Bundesministerin des Innern mit ihrer Abteilung Sport bei der dringend anstehenden gesetzgeberischen Arbeit auf dem Gebiet des Sports spielen wird. Es stellt sich aber auch die Frage nach dem Auftrag des neuen, noch zu berufenden Sportausschusses des Deutschen Bundestages und welchen Einfluss dieser Ausschuss zukünftig auf die Sportentwicklung Deutschlands haben wird. Wirft man einen Blick zurück auf die sportpolitische Arbeit der alten Regierung und der Sportausschüsse der vergangenen Legislaturperioden, so können diesbezüglich Zweifel durchaus angebracht sein. Andererseits können sich mit dem neuen Bundeskanzler und seiner neuen Bundesregierung auch neue sportpolitische Chancen eröffnen. Die ersten 100 Tage dieser Regierung – aber auch die Tage danach – sollten mit Interesse und Aufmerksamkeit beobachtet werden.

¹ Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf „gendergerechte“ Sprachformen – männlich weiblich, divers – verzichtet. Bei allen Bezeichnungen, die personenbezogen sind, meint die gewählte Formulierung i.d.R. alle Geschlechter, auch wenn überwiegend die männliche Form steht.

Letzte Bearbeitung: 8. Dezember 2021