Dopingopfer-Hilfegesetz 1 und Dopingopfer-Hilfegesetz 2
Am 24.8.2002 wurde das Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Doping-Opfer der DDR (Dopingopfer-Hilfegesetz-DOHG) unter dem Applaus von vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Kraft gesetzt. Am 28.6.2016 folgte das zweite Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR (Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz- 2.DOHG).
Im ersten Gesetz wurde festgelegt, dass beim Bundesverwaltungsamt aus humanitären und sozialen Gründen ein Fonds in Höhe von 2 Millionen € eingerichtet wird, aus dem finanzielle Hilfe an Dopingopfer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewährt wird. Aus diesem Fonds erhielten DDR-Dopingopfer eine finanzielle Unterstützung von jeweils rund 10.500 € als einmalige Hilfe. Dieses Gesetz trat 2007 außer Kraft. Weiterlesen