Talentsuche und Talentförderung in der Bundesrepublik Deutschland[1]

Historisches Dokument 6

 Beschluss der 4. Konferenz der Sportminister der Länder am 23.4.1980 in Bad Neuenahr-Ahrweiler 

  1. Einführung

Im Mittelpunkt aller Überlegungen zu dem Bereich Talentsuche und Talentförderung muss die Persönlichkeit des jugendlichen Leistungssportlers stehen. Das hohe internationale Leistungsniveau zieht immer größere persönliche Belastungen nach sich. Insbesondere vor dem Hintergrund der an

den Leistungssportler gerichteten Erfolgserwartungen der Gesellschaft ist die Hinführung von Jugendlichen zum Leistungssport nur dann zu verantworten, wenn für die Vorbereitung und Durchführung von Training und Wettkampf ausreichend Zeit zur Verfügung steht und wenn die benötigten Möglichkeiten zur regelmäßigen und vollständigen Erholung im Rahmen einer umfassenden sozialen Fürsorge für junge Athleten geschaffen werden. Der jugendliche

Leistungssportler darf in seiner persönlichen und sozialen Entwicklung keine Nachteile erleiden. Seine schulische und berufliche Ausbildung muss durch geeignete begleitende Maßnahmen gesichert werden. Deshalb haben Sportorganisationen die Aufgabe, in Kontakt mit staatlichen Ausbildungsträgern und mit Institutionen aus dem wirtschaftlichen und sozialen Bereich die Rahmenbedingungen ständig zu überprüfen und günstig zu gestalten, um den individuellen Erfordernissen der Leistungssportler gerecht zu werden.

In der Öffentlichkeit wird der Leistungssport häufig kontrovers diskutiert. Die Gefahr der Pauschalverurteilung von Leistungssport durch Schlagworte wie „Kinderarbeit“, „Dressur“, „Raub der Kindheit“ liegt nahe; die öffentliche Kritik richtet sich in erster Linie gegen verschiedene Trainingsmaßnahmen und bestimmte Wettkampfinhalte in den Sportarten Kunstturnen, Schwimmen

und Eiskunstlauf. Zwar ist eine effektive Talentsuche und Talentförderung nur im Rahmen systematischer Planung möglich: diese muss aber so offen sein, dass die individuelle Persönlichkeitsentfaltung des jugendlichen Leistungssportlers nicht behindert wird.

Als sportliche Talente bezeichnet man jene Kinder und Jugendlichen, die solche physischen, psychischen und intellektuellen Eigenschaften besitzen, die unter günstigen äußeren Bedingungen eine Entwicklung zu hohen und höchsten sportlichen Leistungen erwarten lassen. Somit liegen wichtige Leistungsvoraussetzungen in den genetischen Anlagen; ihre Entfaltung ist abhängig von Umweltbedingungen. Dies gilt insbesondere für das Sportinteresse der Eltern, für das Verständnis der Schule, die Verhältnisse am Arbeitsplatz, die pädagogisch und psychologisch kluge Betreuung in Training und Wettkampf und für räumliche und organisatorische Hilfeleistungen jeglicher Art. Damit verlagert sich das Problem der Talentsuche und Talentförderung stark auf die soziale, ethische und pädagogische Ebene, ohne den Gesichtspunkt der Veranlagung aus dem Blickwinkel zu verlieren.

Wegen der Vielschichtigkeit dieses Problems ist es bis heute nicht gelungen, eindeutige und umfassende Kriterien zu benennen, nach denen Talente für die einzelnen Sportarten erkannt und – nach Testdurchgängen – für eine Förderung ausgewählt werden können. Gleichwohl muss unter Beachtung des Gewichts der vorgenannten – insbesondere der pädagogischen – Umweltbedingungen und nicht zuletzt aufgrund ökonomischer Gesichtspunkte die Forderung nach wissenschaftlich abgesicherten Kriterien aufrechterhalten werden. So lange sie nicht verfügbar sind, wird man sich bei der Talentfindung vor allem auf die Erfahrung geschulter Trainer und Lehrer stützen müssen.

Dieses subjektive Auswahlverfahren erfordert in zunehmendem Maße eine Bewußtseinsverbesserung für die Notwendigkeit der systematischen Arbeit bereits auf der untersten Ebene. Das Verständnis für eine alle Ebenen miteinander verbindende leistungssportliche Struktur ist in der Bundesrepublik

Deutschland noch zu schwach entwickelt. Es wird Aufgabe des Bundesausschusses für Leistungssport im Deutschen Sportbund, der Bundesfachverbände und der Leistungssportausschüsse der Landessportbünde/-verbände sein, in den Sportfachverbänden auf Landesebene, aber auch auf Stadt-/Kreisebene Gremien aufzubauen, die die Maßnahmen des Leistungssports von der Talentebene bis hin zum Spitzenkadertraining koordinieren. Dadurch könnten die notwendige

Verbindung der Talentförderung in Schule und Verein mit dem Kaderbereich der Landesfachverbände (D-Kader) und der Übergang von dort zum Schulungsbereich der Spitzenverbände (A-, B-, C-Kader) verbessert werden. Die Überwindung von Problemen in diesem Bereich stellt sich im Bereich der

Talentförderung in der Bundesrepublik Deutschland derzeit als vordringlich dar.

  1. Talentsuche- und Talentförderungsmaßnahmen durch die Schule

Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf chancengleiche Berücksichtigung bei den Maßnahmen der Talentsuche. Besondere Möglichkeiten hierzu bietet der Schulsport in seinen verschiedenen Ausprägungen, weil alle Schüler am Sportunterricht teilnehmen. Allein durch das vielfältige Bewegungsangebot, die Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften der Schüler und die Vermittlung von technischen Fertigkeiten leistet er einen spezifischen Beitrag, auf dem Talentförderung aufbauen kann.

Statt einer frühzeitigen Spezialisierung muss der entwicklungsgemäße Leistungsaufbau mit planmäßiger Anpassung an die unterschiedliche Entwicklung der Hauptfaktoren sportlicher Leistungsfähigkeit, die Bewegungsbeherrschung, der Muskelkraft und der Belastbarkeit des Herz- Kreislauf-Systems gefördert werden. Nach sportwissenschaftlichen Erkenntnissen führt die frühzeitige – z. B. schon im Grundschulalter erfolgende – Spezialisierung zu einem zu frühen Leistungshöhepunkt und damit häufig zu einem nur kurzfristigen Leistungsmaximum mit geringer Stabilität. Ebenso ist belegt, dass ein langfristiger Leistungsaufbau mit einem späteren leistungssportlichen Höhepunkt häufig größere Gesamtleistungen erwarten läßt.

Eine zu frühzeitige und zu starke körperliche, psychische und zeitliche Belastung hat zur Folge, dass nicht nur weniger Zeit für Schule/Beruf verbleibt, sondern auch für den kindlichen Organismus die Gefahr der Schädigung besteht. Daneben können die Vorverlagerung der Leistungsentwicklung und die damit oft verbundenen frühzeitigen Erfolge zu einer „Übersättigung“ führen.

Alle vorgenannten Faktoren sind insgesamt, aber auch jeder für sich, häufig die Ursache für ein vorzeitiges „Aussteigen“ aus dem Leistungssport.

1 Der Sportunterricht

Kinder im Vorschul- und Grundschulalter sollen möglichst viele Bewegungserfahrungen sammeln und möglichst viele Bewegungsformen erlernen, um so breitgefächerte Orientierungshilfen für die Wahl von Interessenschwerpunkten/ Sportarten zu erhalten.

Besonders wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche in der Gemeinschaft Freude an körperlicher Bewegung und sportlicher Betätigung erfahren. Freude am Sport setzt aber individuelles Können und die Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schüler voraus. Nach einer intensiven Grundausbildung ist es dem Schüler möglich, sich der einen oder anderen Sportart verstärkt zu widmen und das persönliche Können auch im außer – und nachschulischen Bereich anzuwenden. Schulsport ist daher immer auch auf den Sport außerhalb der Schule zu beziehen, indem er Schüler zunehmend in die Lage versetzt, diesen Bereich ihres Lebens selbstverantwortlich zu gestalten. Hierzu gehört auch, bewegungsbegabte und sportinteressierte Schüler zu schulischen Wettkampfgemeinschaften und Leistungsgruppen zu führen und sie in schulübergreifende und in außerschulisch organisierte Sportbereiche überzuleiten.

2 Außerunterrichtlicher Schulsport

Einführung

Vielfältige Angebote sollen den obligatorischen Sportunterricht ergänzen: freiwillige Arbeitsgemeinschaften, Neigungs- und Leistungsgruppen, schulische Wettkampfmannschaften, Pausensportaktivitäten, Schulsportfeste, Sport bei Schullandheim-aufenthalten und Sportförderunterricht (Schulsonderturnen).

Außerunterrichtliche Sportangebote bereichern das Schulleben. Sie können zusätzliche Lern- und Trainingsmöglichkeiten bieten und Erfahrungen vermitteln, deren Erwerb im Unterricht kaum möglich ist. Insbesondere können Schüler außerhalb des Unterrichts Sport kennenlernen, der durch Freiwilligkeit, Spontaneität und situationsbezogene Leistungserprobung gekennzeichnet ist. Außerunterrichtlicher Schulsport kann damit den Schülern bessere Möglichkeiten bieten, individuelle Interessen zu verfolgen und das eigene Sporttreiben selbständig zu planen und durchzuführen. Der außerunterrichtliche Schulsport kann damit eine Brücke zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Sport außerhalb der Schule bilden.

Für die Talentsuche und Talentförderung haben Leistungsgruppen und Wettkampfmannschaften an Schulen sowie schulische und schulübergreifende Talentfördergruppen besondere Bedeutung.

2.1 Leistungsgruppen und Wettkampfmannschaften an Schulen

Da es zu den Zielen des Schulsports gehört, den unterschiedlichen sportlichen Begabungen der Schüler aller Altersstufen gerecht zu werden, muss sportlich interessierten und talentierten Schülern aller Schulen ein sowohl breitensportlich (z. B. Bundesjugendspiele) als auch leistungssportlich (z.B. Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“) orientiertes Wettkampfprogramm angeboten werden. Die Grundlage für die hierzu notwendige Zusammenarbeit von Schule und Verein ist die „Vereinbarung zwischen der KMK und dem DSB über die Durchführung sportlicher Wettbewerbe für die Jugend durch Schule und Sportverbände vom 18. bzw. 25. Juni 1976“.

Das schulsportliche Wettkampfwesen enthält ein breites Spektrum von Sportarten. Aufgrund organisatorisch begrenzter Möglichkeiten kann die einzelne Schule jedoch in der Regel nur in einigen Sportarten teilnehmen, so dass zwangsläufig die Basis für eine breit angelegte innerschulische Talentförderung zu schmal bleiben muss. Während im Vereinssport durch die individuelle Auswahl der gewünschten Sportart für jedes Talent zahlreiche Wettkampfangebote bestehen, die die zielgerichtete Leistungsförderung begleiten, tritt dieser Aspekt in der Schule aufgrund der natürlichen Grenzen z. B. Sportstätten, Sportgeräte, Organisationsmöglichkeiten u. a. für regelmäßige schulsportliche Wettkämpfe in den Hintergrund. Ziel der schulischen Arbeit in Leistungs- und Talentfördergruppen ist es vor allem, die Aufnahme in schulübergreifende Talentfördergruppen und in leistungsfähige Sportvereine vorzubereiten. Dies wird umso leichter gelingen, wenn die Leiter von Leistungsgruppen mit den örtlichen Sportvereinen eng zusammenarbeiten oder in Personalunion auch gleichzeitig das Vereinstraining leiten. Daher ist die Mitarbeit von Sportlehrern auch im Vereinssport wünschenswert.

2.2 Schulübergreifende Talentfördergruppen

Schulübergreifende Talentfördergruppen sind durch die Freiwilligkeit der Teilnahme und durch die langfristige leistungssportliche Zielsetzung gekennzeichnet.

Talentierte Schüler aller Schulformen, zusammengefaßt in sportartspezifischen Trainingsgruppen, werden von Sportlehrern der Schulen und Vereinstrainern betreut.

Durch diese Mitarbeit von Vereinstrainern und die Zusammenarbeit mit örtlichen Sportvereinen stellen sie das Bindeglied zwischen Schule und Sportverein dar.

An dieser Nahtstelle liegt das eigentliche derzeitige Problem der Talentförderung. Ihr Standort und ihre Funktion im Hinblick auf den Schulsport sind beschrieben, Standort und Funktion im Hinblick auf Vereine und Verbände erscheinen noch zu offen. Vereine und Verbände haben teilweise noch zu wenig erkannt, welches Reservoir die Talentfördergruppen für ihren Nachwuchsbereich darstellen. Hier sollte die Talentsichtung der Verbandstrainer einsetzen, um die Überleitung von herausragenden Talenten in den D-Kaderbereich sicherzustellen.

Talentfördergruppen sollten mit dezentralen Stützpunkten der Landesfachverbände eng zusammenarbeiten, um die Geradlinigkeit des Trainingsaufbaus von der Talentfördergruppe bis zum Spitzenkader zu gewährleisten. Diese Zielsetzung darf nicht dazu führen, dass Talentfördergruppen nur noch an Orten aufgebaut werden, an denen Stützpunkte des Leistungssports bestehen.

III. Begleitende Maßnahmen für leistungssporttreibende Jugendliche

Im Grundgesetz (Art. 2) für die Bundesrepublik Deutschland ist das Recht jedes einzelnen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit niedergelegt. Dazu gehört auch die Entwicklung seiner sportlichen Fähigkeiten. Das Streben nach sportlichen Höchstleistungen mit ihren hohen Anforderungen trägt zur Entwicklung der Persönlichkeit des jungen Menschen bei. Dabei erfährt er soziale Problemstellungen, mit denen er sich auseinandersetzen muss, sowohl im Konflikt zwischen sportlichen Verpflichtungen und privaten Bindungen als auch in der Einschränkung seiner sonstigen Freizeitaktivitäten. Letztlich führt ihn das Engagement im Spitzensport in einen Grenzbereich, in dem er sich als Persönlichkeit bewähren muss, wenn er gezwungen ist, seine sportliche Tätigkeit vernünftig, vor allem ohne größere Beeinträchtigung der schulischen bzw. beruflichen Entwicklung, in sein Leben einzuordnen.

Der leistungssportliche Schulungsprozeß dauert heute viele Jahre. Bei beträchtlichen Unterschieden von Sportart zu Sportart kann im Durchschnitt von einem 6 Jahre dauernden Weg von den Anfängen gezielten Leistungstrainings bis zum Erreichen eines dem Spitzensport zuzuordnenden Niveaus ausgegangen werden. Die Trainingsbelastungen und der Trainingsumfang sind mit einfacher Hobbypflege in der Freizeit nicht mehr zu vergleichen, sondern ähneln mehr und mehr den Anforderungen einer Berufsausbildung.

Die Freiheit der Entscheidung des einzelnen für oder gegen den Leistungssport verlangt eine von Rollenzwängen und sozialen Abhängigkeiten weitgehend freie und reife Persönlichkeit.

Soziale und ökonomische Unabhängigkeit sowie Mündigkeit sind auch im Leistungssport die Voraussetzung für Freiheit. Ziel muss es sein, durch unterstützende Maßnahmen diese Voraussetzungen zu schaffen. Der Beginn hierfür muss rechtzeitig erfolgen und auf die leistungssportliche Entwicklung des Jugendlichen abgestimmt werden.

Staat und Sportorganisation müssen die Bedingungen gewährleisten, die eine möglichst freie Entscheidung über die Aufnahme des leistungssportlichen Trainings voraussetzt. Die Entscheidung selbst muss jedoch allein im Verantwortungsbereich der Eltern und des Jugendlichen verbleiben.

Diese grundsätzliche Position hat zur Konsequenz, dass insbesondere Eltern und Jugendliche in geeigneter Form in den Informationsaustausch über das Umfeld des Leistungssports einbezogen werden.

Damit kann auch dem zuweilen feststellbaren übertriebenen Ehrgeiz von Eltern und Trainern entgegengewirkt werden.

Unterlassene Fürsorge für den jugendlichen Leistungssportler begründet häufig seinen frühzeitigen Ausstieg aus regelmäßigem Training, mitunter aus jeglicher Sportaktivität. Betreuende Maßnahmen müssen mit Nachdruck gerade dann fortgesetzt werden, wenn der Leistungssportler seine Laufbahn beendet.

1 Pädagogische, psychologische und soziale Betreuung

1.1 Stützmaßnahmen der Schule

Im Rahmen der pädagogischen, psychologischen und sozialen Betreuung jugendlicher Leistungssportler kann die Schule einen wesentlichen Beitrag durch geeignete Stützmaßnahmen leisten.

Dazu zählen insbesondere:

an geeigneten und besonders ausgestatteten Schulen die Einrichtung

  • von Sportklassen, Sportzügen,
  • von Sportschwerpunkten im Sekundarbereich I,
  • des Leistungsfaches Sport im Sekundarbereich II;

für einzelne Schüler

  • Hausaufgabenbetreuung,
  • Stütz-/Förderunterricht;

für den nachschulischen Bereich

  • Schulgutachten im Rahmen der Härtefallregelung für Spitzensportler im zentralen Verfahren der Vergabe von Studienplätzen,
  • Berufsberatung, auch Hinweis auf spezielle Ausbildungsgänge (vgl. Ziff. 1.4).

1.2 Teilzeitinternate

Teilzeitinternate sind Einrichtungen in Verbindung mit Leistungszentren/ Stützpunkten, in denen jugendliche Spitzensportler nach dem Unterricht verpflegt werden und eine pädagogische Betreuung während der Erledigung der Hausaufgaben durch eigens dafür eingestellte Lehrkräfte erhalten. Erst danach beginnen die Trainingsmaßnahmen unter der Leitung von haupt- oder nebenamtlich im Auftrag des Fachverbandes tätigen Trainern. Der Jugendliche verbleibt in seinem gewohnten Lebensbereich. Familie und Freunde, Schule und Beruf, der örtliche Sportverein und die dortigen Trainingspartner bleiben dem Leistungssportler erhalten, selbst wenn seine Leistungen ihn im Laufe der Zeit in die höheren Leistungskader aufsteigen lassen.

In Teilzeitinternaten können jedoch immer nur Schüler eines begrenzten Einzugsgebietes betreut werden. Aufgrund der vorliegenden, insgesamt positiven Erfahrungen, sollten Teilzeitinternate vermehrt eingerichtet werden. In diesem, unserer Gesellschaftsform am ehesten gemäßen pädagogischen Modell, sollen Schullaufbahn und sportliche Entwicklung des Schülers in möglichst erfolgreicher Weise verbunden werden.

1.3 Vollzeitinternate

Vollzeitinternate sind offen für Schüler aus dem gesamten Bundesgebiet. Die enge Verbindung zwischen Schule und Leistungssport ist nicht nur räumlich und personell gegeben.

Sie zeigt sich auch darin, dass das sportliche Training z. T. in den Stundenplan einbezogen ist und Unterrichtsdefizite, die durch Training und Wettkampf entstehen, durch Stützkurse ausgeglichen werden.

Im Rahmen der Bemühungen um eine gesicherte pädagogisch-psychologische Betreuung ist eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen den für Schule, Training und Internat Verantwortlichen unerläßlich.

Sie kann durch Personalunion von Lehrern, Trainern und Erziehern begünstigt werden.

1.4 Sportbezogene berufliche Ausbildungsgänge

Soziale Absicherung von Spitzensportlern bedeutet nicht nur, auf berufliche Ausbildungsgänge aufmerksam zu machen, für die der Spitzensportler besondere Voraussetzungen mitbringt, sondern ihm auch – wo immer es möglich ist – den Zugang zu erleichtern. Hierher gehören insbesondere sportbezogene Berufe wie akademische Studiengänge (Lehrämter mit dem Fach Sport, Diplom-Sportlehrer, „Sportmediziner“, „Sportjournalisten“) sowie nichtakademische Ausbildungsgänge (z.B. Fachsportlehrer bzw. -leiter, Trainer, Sportlehrer bzw. -leiter für Verwaltung und Freizeit, Gymnastiklehrer, Motopädagoge, Mototherapeut). Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den meisten dieser Berufe keine günstigen Berufsaussichten bestehen.

1.5 Beratungssystem der Sportfachverbände

Die Vielfalt der schulischen und beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten macht es erforderlich, jugendliche Leistungssportler zu informieren und gezielt zu beraten. Deshalb sollte ein Beratungs- und Betreuungssystem auch innerhalb der Bundes- und Landesfachverbände eingerichtet werden, das in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bildungswesens, der Arbeitsverwaltung, des Gesundheitswesens und anderer bedeutender gesellschaftlicher Institutionen in schulischen, beruflichen und gesundheitlichen Fragen dem Sportler helfend zur Seite steht.

2 Sportmedizinische Betreuung

Die sportliche Leistungsfähigkeit entwickelt sich nur dann optimal, wenn alle sie prägenden steuerbaren Faktoren ohne Beeinträchtigung der Gesundheit langfristig berücksichtigt werden.

Von physiologischer Seite bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine frühzeitige Trainingsaufnahme. Dennoch steht außer Frage, dass der Sport hier ein gesundheitliches Risiko mit sich bringt. Daher darf die sportmedizinische Betreuung nicht erst im Kaderbereich einsetzen; diese muss bereits bei der Talentförderung beginnen. Dadurch kann verhindert werden, dass, besonders im Haltungs- und Bewegungsapparat, irreversible Schädigungen auftreten.

Die Sportmedizin hat festzustellen, in welchem Maße jugendliche Leistungssportler belastbar sind und wo ggf. Einschränkungen vorgenommen werden müssen. Auch sportmedizinischer Prävention bei Jugendlichen muss in diesem Zusammenhang mehr Bedeutung zugemessen werden. Zur Verhinderung chronischer Sportschäden, z. B. durch sich wiederholende und / oder nicht ausgeheilte Verletzungen, müssen schon jugendlichen Spitzensportlern die erforderlichen regenerativen Möglichkeiten angeboten werden.

Die Mitgliedschaft nicht erst in den Kadern, sondern auch bereits in den Talentfördergruppen muss abhängig gemacht werden von den Resultaten einer sportmedizinischen Eingangsuntersuchung und der den Trainingsprozeß begleitenden Kontrolluntersuchungen. Die Sportmedizin bleibt aufgefordert, einheitliche Untersuchungskriterien zu entwickeln, in denen die grundsätzlichen wie die sportartspezifischen Belange zu berücksichtigen sind.

Das Netz der sportmedizinischen Untersuchungsstellen/-möglichkeiten muss im Sinne einer flächendeckenden Versorgung dichter geknüpft werden. Außerdem sollten erfahrene und qualifizierte Ärzte, möglichst mit sportärztlicher Ausbildung und Erfahrung, zur Verfügung stehen, die die erforderlichen Untersuchungen, besonders für die jüngeren Sportler aus den Talentfördergruppen, durchführen können.

Für die Sportärzte, insbesondere auch für die Verbandsärzte, sind sportartspezifisch akzentuierte Fortbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Innerhalb der sportmedizinischen Betreuung sind begleitende physio-therapeutische Maßnahmen verstärkt vorzusehen.

3 Trainerausbildung und Trainereinsatz

Im Zentrum der vorgenannten Stütz- und Begleitmaßnahmen steht der qualifiziert ausgebildete Trainer. Deshalb ist es unerläßlich, dass schon auf unterster Ebene der Trainerausbildung (Übungsleiter-F-Lizenz) pädagogische, psychologische und medizinische Kenntnisse erworben werden. Die Trainerausbildung bis hin zum Diplomtrainer muss Aspekte beinhalten, die beim zukünftigen Trainer das Bewußtsein der Mitverantwortlichkeit für die Umwelt, die Schullaufbahn und die Berufsausbildung des Jugendlichen schärfen.

Dazu sind u. a. auch Kenntnisse über Schulsysteme, schulische Anforderungen und berufliche Bildungsgänge notwendig. Der Ausbildungsstand des Trainers muss für die zu betreuende Sportlergruppe angemessen sein; seine Fortbildung ist auch unter den angesprochenen Aspekten zu gestalten.

Es muss verhindert werden, dass Vergütungsregelungen (mit Prämiensystem) dazu führen, dass die für diesen Personenkreis notwendigen Erfolgsnachweise zu einer verfrühten und zu häufigen Wettkampfteilnahme von jugendlichen Leistungssportlern verleiten und damit die Gefahr nach sich ziehen, schutzbedürftige Jugendliche (z. B. bei Verletzungen) zur Wettkampfteilnahme zu bewegen und dann zu überfordern.

4 Sportlehrerausbildung

Auch die Sportlehrerausbildung soll Kenntnisse über die Belange des Leistungssports, seiner Struktur und Organisationsformen vermitteln. Dabei sind besonders die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schulen Vereinen/Verbänden einzubeziehen.

  1. Schlußfolgerungen

Zur Verbesserung der Situation des jugendlichen Leistungssportlers ist es notwendig, die Konzeption und Struktur des Leistungssports in folgenden wesentlichen Punkten zu überarbeiten bzw. zu entwickeln:

  • Erarbeitung von Kriterien zur Talentfindung und Systematisierung der Talentsichtung in Schulen, Verein und Verband,
  • Quantitativer Ausbau der Talentfördergruppen und ihre fachliche Anbindung an dezentrale Stützpunkte,
  • Überwindung der Barrieren zwischen schulübergreifenden Talentfördergruppen und den Kadern der Verbände,
  • Aufbau bzw. Intensivierung eines Systems der Betreuung und Beratung der jugendlichen Leistungssportler mit den Schwerpunkten im Bereich der gesundheitlichen Fürsorge, der pädagogisch-psychologischen Betreuung und helfender Maßnahmen für eine chancengleiche Entwicklung in Schule und Beruf,
  • Verstärkung der sportmedizinischen, insbesondere der physiotherapeutischen Betreuung,
  • Einführung eines Mindestalters für die verschiedenen Ebenen des Wettkampfwesens,
  • Verstärkte Einbeziehung von schulorganisatorischen, pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fragestellungen in die Traineraus- und -fortbildung,
  • Umstellung der Förderungskriterien der Stiftung Deutsche Sporthilfe für die Kader-Athleten und Änderung des Prämiensystems bei Bundes- und Landestrainern,
  • Bemühungen um die Jugendlichen, die das höchste Leistungsniveau nicht erreichen und bei denen die Gefahr besteht, dass sie dem Sport ganz verloren gehen,
  • Intensivierung der sportwissenschaftlichen Forschung im Bereich des Leistungssports bei Jugendlichen.

Damit diese Forderungen verwirklicht werden können, bedarf es auch einer Bewußtseinsänderung der Gesellschaft, die durch umfassende Information am ehesten zu erreichen ist. Hierzu beizutragen, sind insbesondere die Medien aufgefordert.

[1] Die zur damaligen Zeit gültigen Rechtschreibregeln werden beibehalten