Wer darf an Olympischen Spielen teilnehmen?

Helmut Digel

Die Antwort auf diese Frage ist einfach, naheliegend und nachvollziehbar, sie bedarf jedoch einer gewissen Konsequenz im Denken und Handeln.

In den deutschen Medien, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in der FAZ, der SZ, im Berliner Tagesspiegel und in allen übrigen deutschen Tageszeitungen wurde und wird der Ausschluss aller russischen und weißrussischen Athleten[1] von Olympischen Spielen und internationalen Sportereignissen gefordert und unterstützt. Unterstützt werden diese Forderungen von Politikern im deutschen Bundestag über alle Parteigrenzen hinweg. Begründet werden diese Forderungen mit dem terroristischen Angriffskrieg Russlands, den Putin gegenüber der Ukraine führt, bei dem es um das Überleben eines Landes geht, dem sein Selbstbestimmungs-Anspruch nicht nur von den Vereinten Nationen und von den höchsten Gerichtshöfen zugestanden wird, sondern von jedem Demokraten glaubwürdig verteidigt werden muss.

In dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine gibt es täglich auf beiden Seiten unschuldige junge Menschen, die als Soldaten ihr Leben lassen müssen, wobei sich die

Anteilnahme an den sehr viel höheren Opferzahlen junger russischer Soldaten in diesem irrsinnigen Krieg in der Bevölkerung Westeuropas in Grenzen hält.

Allzu oft geraten dabei aber auch die vielen zivilen Opfer, die es auch in Russland zu beklagen gibt, aus dem Blick.

Mit diesem Hinweis soll die „eigenartige Moral“ verdeutlicht werden, die bei der Ablehnung russischer und belarussischer Athletinnen und Athleten zu beobachten ist und die auch die sportpolitischen Entscheidungen prägt, die bislang in Bezug auf den Ausschluss oder die Einbeziehung von Athleten, deren Staaten von Despoten, Diktatoren, Militärs, etc. geführt werden und deren Machtgelüste und Expansionsbestrebungen überall in der Welt anzutreffen sind.

In der Vergangenheit haben auch die USA mehrere Angriffskriege geführt, die man zumindest im Nachhinein als terroristische – wie es Putin nennt – „Spezialoperationen“ bezeichnen darf: Vietnam, Afghanistan, Irak etc. könnten dabei genannt werden.

In diesen Tagen hat nun Israel gemeinsam mit den USA den Iran angegriffen. Im Oktober 2023 hat dasselbe Land als Reaktion auf einen fürchterlichen Terroranschlag der „Hamas“ einen erbarmungslosen Zerstörungskrieg gegen Palästinenser geführt, der zu Recht völkerrechtlich verurteilt wurde.

Beiden Kriegsparteien werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Im November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof sogar Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joaw Galant sowie den Hamas-Führer Mohammed Deif. Der Internationale Gerichtshof prüft in einem Verfahren den Vorwurf, Israel begehe im Gazastreifen einen Völkermord.

MAGA – USA unter einem Despoten Trump greift Venezuela an, will sich Grönlands bemächtigen, droht Kuba und Kolumbien und sympathisiert offen mit den Diktaturen dieser Welt.
Würde man der Begründung der deutschen Leitmedien und der deutschen Außenpolitik folgen, die sie für die Ablehnung der Teilnahme russischer und weißrussischer Athleten vorgetragen haben, so kann man sich nur wundern, warum von denselben Verantwortlichen nicht schon längst der Ausschluss von Israel, USA und weiteren Staaten gefordert wird, die sich in Angriffskriegen befinden, die im Widerspruch zum Völkerrecht stehen.

Diese Verwunderung muss man auch gegenüber dem IOC aussprechen, das sich mit derselben Doppelmoral hilflos mit unglaubwürdigen Zwischenlösungen aus der Affäre ziehen möchte und so genannte „neutrale Athleten“ zulässt, diese Regelung bislang jedoch nur in Bezug auf russische und weißrussische Athletinnen und Athleten zur Anwendung gebracht hat. Bei der bislang angewandten Regelung des Problems weiß jeder politisch glaubwürdige Experte, dass eine Neutralität von Athletinnen und Athleten in Bezug auf die Politik ihres Herkunfts-Staates von niemandem definiert werden kann und schon gar nicht zu überprüfen ist. Deshalb findet bei jedem teilnehmenden Athleten in einer völlig würdelosen Weise eine öffentliche Diskussion über dessen Glaubwürdigkeit in Bezug auf seine „Neutralität“ statt, die nur dem massenmedialen Spektakel dient.

Dabei hätte es für das IOC schon immer – und heute noch sehr viel eindeutiger – nur  eine einzige richtige Lösung geben können, wenn es sich in Bezug auf das zu lösende Problem konsequent auf seine Statuten -wie sie in der Olympischen Charta, d.h. auf den für die Spiele eigens festgelegten Rechtscode – bezogen hätte.

Andererseits gibt es auch für die deutschen Leitmedien, für FAZ, SZ etc. keine andere rechtliche Grundlage als das Grundgesetz. Dort ist die Unabhängigkeit „freiwilliger Vereinigungen“ von parteipolitischen Vorgaben oder Entscheidungen garantiert. Diese Unabhängigkeit hat auch der Staat gegenüber Sportorganisationen zu beachten und zu respektieren.

Dieses grundsätzliche Gebot zur Subsidiarität zwischen dem Staat und seinen „freiwilligen Vereinigung“ hat auch heute nach wie vor eine besondere Bedeutung.

In der Praxis bedeutet dies ein Einmischungsverbot der staatlichen Politik gegenüber einer unabhängigen Sportpolitik. Die Parlamentarier im Deutschen Bundestag und die Repräsentanten der staatlichen Politik Deutschlands müssen möglicherweise daran erinnert werden, dass sie aus Anlass der Diskussion über den Boykott der Olympischen Sommerspiele in Moskau 1980 gegenüber dem IOC noch eine „Entnationalisierung der Olympischen Spiele“ gefordert haben, dass Medaillenspiegel, wie sie leider mittlerweile weltweit massenmedial propagiert wurden und deshalb üblich geworden sind staatlicherseits nicht verlangt werden dürfen. Pierre de Coubertin hat aus gutem Grund in seiner ersten Olympischen Charta einen Medaillenspiegel ganz bewusst ausgeschlossen. Dass mittlerweile die Staaten weltweit das Gegenteil tun, ist einer der größten Sündenfälle in der olympischen Geschichte.

Das IOC muss daran erinnert werden, dass in ihrer eigenen Olympischen Charta man nicht von „teilnehmenden Staaten“ bei Olympischen Spielen ausgeht, sondern von individuellen Athletinnen und Athleten, die einzeln und/oder als Mannschaften und Teams, von nationalen Olympischen Komitees entsandt werden und deren Zulassung als olympischer Athlet nicht nur von sportlichen Leistungen abhängig ist.

Betrachtet man diese juristischen und sportethischen Grundlagen, so liegt die Lösung für das hier zu diskutierende Problem auf dem Tisch:

Jeder Athlet, der sich für Olympische Spiele qualifiziert hat, darf an diesen Spielen teilnehmen, unabhängig von seiner Rasse, Religion und seiner nationalen Herkunft, bzw. seiner politischen Gesinnung.

Teilnehmende Athleten und Athletinnen können nicht verantwortlich gemacht werden für die Handlungen derstaatlichen Führung eines Landes, aus dem sie kommen. Eine Überprüfung der politischen Einstellung der Athletinnen und Athleten, der sie möglicherweise in ihrem Alltag außerhalb des Sports folgen, kann und sollte nicht stattfinden. Sie ist aus logischen Gründen nicht möglich und aus ethischen Gründen darf sie nicht erwünscht sein. Mit dieser naheliegenden Einsicht würden nicht nur völlig unsinnige bürokratische Strukturen aufzugeben sein. Es würde auch viel Geld eingespart werden, das dringend für die Weiterführung des „Olympic Solidarity Programs“ benötigt wird.

Letzte Bearbeitung: 4.3.2026

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich auf „gendergerechte“ Sprachformen – männlich weiblich, divers – verzichtet. Bei allen Bezeichnungen, die personenbezogen sind, meint die gewählte Formulierung i.d.R. alle Geschlechter, auch wenn überwiegend die männliche Form steht.