Helmut Digel
Die jeweilige Mitgliederversammlung von Olympischen und nicht-olympischen Sportfachverbänden ist gemäß § 32 BGB deren höchstes verbandspolitisches Entscheidungsgremium. Sie vereint in sich gewissermaßen die Befugnisse einer „Bundesregierung“, „eines Bundestages“ und eines „Bundesrates“ in einem einzigen sportpolitischen „Organ“, das i.d.R. jährlich als „Ordentliche Mitgliederversammlung“, auch „Jahreshauptversammlung“ (JHV) genannt, zusammentritt, um über die Geschicke und über die Entwicklung der olympischen und nicht-olympischen Sportarten zu entscheiden. Die Mitglieder können darüber hinaus gemäß § 36 BGB aber auch zu einer „Außerordentlichen Mitgliederversammlung“ einberufen werden, wenn wesentliche Entscheidungen anstehen, die nicht bis zur nächsten JHV vertagt werden können.
In diesen Tagen fand die Mitgliederversammlung jenes Verbandes statt, dem ich seit 1988 als Berater, dann ab 1993 als Präsident und später in meiner Eigenschaft als Repräsentant der deutschen Leichtathletik in den internationalen Sportorganisationen angehörte und ehrenamtlich mitgearbeitet habe, und dessen Ehrenpräsident ich noch in diesen Tagen bin. Zu meiner aktiven Zeit waren die Organe dieses Verbandes, die sich bei der Mitgliederversammlung zu versammeln hatten der „Präsident“, die Mitglieder des „Präsidiums“ des „Verbandsrats“ und der „ständigen Konferenzen“, „Kommissionen“ und verschiedener „Ausschüsse“.
Einem problematischen Modernisierungsdruck folgend haben mittlerweile viele Verbände ihre Führungsstruktur verändert und in Anlehnung an die Industrie und Wirtschaft sog. „Vorstandsmodelle“ eingeführt, ohne dabei allerdings zu berücksichtigen, dass Sportverbände organisatorisch und ökonomisch völlig andere „Organisationen“ darstellen als dies bei Wirtschaftsunternehmen und Industriebetrieben der Fall ist. Anstelle eines Präsidenten[1] und eines Präsidiums gibt es nun auch im Sport einen Aufsichtsrat und einen hauptamtlichen Vorstand.
Die Mitgliederversammlung des DLV fand damals wie heute in der Regel zeitgleich am Ort der deutschen Leichtathletikmeisterschaften statt. In diesem Jahr wurde sie in Bochum abgehalten. Das Einladungsverfahren, der Zeitpunkt, die Dauer, die Tagesordnung, deren Inhalte und der Ort dieser Versammlung sind geradezu symbolisch für die Bedeutung und Rolle, die Mitgliederversammlungen inzwischen im deutschen Sport spielen.
Getagt wurde – wie schon immer üblich – an einem Samstagvormittag in einem Hotel gehobener „Kategorie“ in der Zeit von 9:00 bis 11:30 Uhr. Der Samstag ist in der Regel erster oder zweiter Wettkampftag der deutschen Meisterschaften und oft war es sogar üblich, dass – so wie auch in diesem Jahr – einige Wettkämpfe in andere Städte ausgelagert wurden, sodass angesichts der Durchführung wichtiger Vor-Wettkämpfe und Wettkampfvorbereitungen ein Teil jener Mitglieder verhindert war, der eigentlich bei einer Mitgliederversammlung des DLV hätte anwesend sein müssen. Gestört hat dies nur wenige, was ein erstes „Vorzeichen“ auf die Antwort der Frage ist, welche Bedeutung eine Mitgliederversammlung für deutsche Sportorganisationen, hier den DLV, besitzt.
Laut aktueller Satzung des DLV[2] setzt sich die Mitgliederversammlung folgendermaßen zusammen:
„Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vertretern der Landesverbände und den Mitgliedern des Aufsichtsrats, den Mitgliedern des Verbandsausschusses, den Ehren Mitgliedern und den Mitgliedern des Vorstands zusammen. Die Landesverbände können maximal zwei Vertreter (zum Beispiel Präsident und Geschäftsführer) zur Mitgliederversammlung entsenden“.
Gemäß der Satzung sollten also 38 Personen aus 19 Landesverbänden, sieben Aufsichtsratsmitglieder, drei Vorstandsmitglieder, mehrere Ehrenmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses, somit circa 50 Personen bei dieser Veranstaltung anwesend sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstandes und die Ehrenmitglieder haben dabei lediglich ein Teilnahme – aber kein Stimmrecht. Bei Abstimmungen richten sich die Stimmenanteile der Landesverbände nach der Mitgliederzahl der dem jeweiligen Landesverband angehörenden Leichtathletik Vereine beziehungsweise Abteilungen. Dies entspricht einem qualifizierten Stimmrecht von einer Stimme für je angefangene 5.000 gemeldete Mitglieder pro Landesverband (vgl. § 7, Ziff. 7.1 – 7.5 der Satzung).
Der DLV weist derzeit 792.765 Mitglieder auf. Die nachfolgende Tabelle zeigt aufgeschlüsselt:
- die Anzahl der Mitglieder in den jeweiligen Landesverbänden,
- die Stimmenanteile der Landesverbände bei Abstimmungen
sowie
- die Mitgliederentwicklung in den Landesverbänden im Vergleich zum Vorjahr:
| Rang | Landesverband | Mitglieder | Anzahl der Stimmen | Veränderungen gegenüber Vorj. |
| 1 | Bayern | 130.162 | 27 | – 0,74% |
| 2 | Westfalen | 100.043 | 21 | – 1,12% |
| 3 | Hessen | 98,662 | 20 | + 0,63% |
| 4 | Württemberg | 93.731 | 19 | + 0,16% |
| 5 | Nordrhein | 68.106 | 14 | + 0,80% |
| 6 | Niedersachsen | 63.428 | 13 | + 0,37% |
| 7 | Baden | 55.053 | 12 | + 0,93% |
| 8 | Rheinland | 26.319 | 6 | – 6,06% |
| 9 | Pfalz | 17.820 | 4 | + 0,32% |
| 10 | Sachsen-Anhalt | 17.337 | 4 | – 1,97% |
| 11 | Sachsen | 14.468 | 3 | – 0,39% |
| 12 | Schleswig-Holstein | 14.683 | 3 | + 1,30% |
| 13 | Berlin | 14.305 | 3 | + 2,19% |
| 14 | Saarland | 13.489 | 3 | – 0,96% |
| 15 | Thüringen | 11.219 | 3 | – 1,67% |
| 16 | Hamburg | 6.960 | 2 | + 4,38% |
| 17 | Brandenburg | 6.685 | 2 | + 0,98% |
| 18 | Rheinhessen | 6.196 | 2 | – 0,96% |
| 19 | Mecklenburg-Vorpommern | 5.299 | 2 | – 6,36% |
Dabei ist bemerkenswert, dass der Deutsche Leichtathletikverband zu jenen Olympischen Sportverbänden zählt, die seit mehreren Jahren einen kontinuierlichen Mitgliederschwund aufweisen:
| Jahr | Anzahl der Mitglieder |
| 2005 | 899.520 |
| 2010 | 885.667 |
| 2015 | 822.716 |
| 2020 | 798.819 |
| 2024 | 792.765 |
Um die organisations- und verbandpolitische Bedeutung einer Mitgliederversammlung beurteilen zu können, muss man auch die Vorbereitung zu dieser Mitgliederversammlung und den damit verbundenen personellen Aufwand mit einbeziehen.
Für mich als Ehrenpräsident, der aus guten Gründen seit Langem entschieden hat, sich aus allen aktuellen Entscheidungen des Deutschen Leichtathletikverbandes fernzuhalten und keine Gremiensitzungen zu besuchen, beginnt die Mitgliederversammlung mit einer an mich gerichteten Einladung zu der die Verbandsführung gemäß Satzung in einer vorgegebenen Frist auch seine Ehrenmitglieder einzuladen hat. Das folgende Schreiben vom 24. Juni 2026 mit seinen Anlagen war somit für mich der Auftakt zur diesjährigen Mitgliederversammlung in Bochum:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte finden Sie in der Anlage die Einladung, Tagesordnung sowie weitere Unterlagen zur DLV-Mitgliederversammlung am 25.07.2026 in Bochum. Für eine Rückmeldung bis zum 10.07.2026 bezüglich Ihrer Teilnahme über den in der Einladung beigefügten Link freuen wir uns.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Deutscher Leichtathletik Verband
„An die
DLV -Mitgliederversammlung (Stimmberechtigte Vertreter der LV (max. 2 pro Verband), Mitglieder des Aufsichtsrats, Mitglieder des Verbandsausschusses, Ehrenpräsidenten, Mitglieder des Vorstands
Darmstadt, 24 .06 .202 6
EINLADUNG ZUR DLV -MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 25. JULI 202 6 IN BOCHUM
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich zur DLV -Mitgliederversammlung am Samstag, den 25. Juli 202 6 nach Bochum ein. Die Tagung findet statt im Moxy- Hotel Bochum, Stadionring 18, 44791 Bochum
Wir beginnen um 0 9:00 Uhr mit der Versammlung. Das Tagungsende ist für 11:30 Uhr vorgesehen. Zur besseren Planung bitten wir Sie um Rückmeldung über das beigefügte Formular: DLV -Mitgliederversammlung 25. Juli 2026 anlässlich der DM Bochum – _Formular ausfüllen bis zum 10. Juli 2026.
Bitte beachten Sie, dass zur Teilnahme an den Abstimmungen in der Sitzung ein mobiles Endgerät (Mobiltelefon oder Tablet) notwendig sein kann.
Anbei übersenden wir Ihnen noch die geplante Tagesordnung.
Wir freuen uns auf unseren gemeinsamen Austausch und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
T_a_g_e_s_o_r_d_n_u_n_g_ _-_ _Än_d_e_r_u_n_g_e_n_ _u_n_d_ _E_r_g_än_z_u_n_g_e_n_ _s_i_n_d_ _k_u_r_z_f_r_i_s_t_i_g_ _m_ög_l_i_c_h_
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
TOP 2 Feststellung der Anwesenden und der Stimmberechtigten
TOP 3 Berichte/Informationen
3.1 Bericht und Aussprache zum Bericht des Aufsichtsrats
3.2 Bericht und Aussprache zum Bericht des Vorstands
TOP 4 Haushaltsabschluss 2025
4.1 Genehmigung der Jahresrechnung
4.2 Bericht der Kassenprüfer
4.3 Entlastung des Präsidiums/Aufsichtsrats und des Vorstandes
TOP 5 Anträge auf Änderung und Inkraftsetzung
5.1 Änderung der Satzung
5.1.1 Änderung der Satzung § 6 (Vorlage A)
5.1.2 Änderung Satzung § 7 (Vorlage B)
5.2 Änderung des Ethik-Code (Satzungsbestandteil)
5.2.1 Änderung des Ethik-Code, Punkt 9 (Vorlage C)
5.3 Änderung der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO),
5.3.1 Änderung der DLO §§ 4, 5 (Vorlage D)
5.3.2 Änderung der DLO §§ 2, 11, 13 (Vorlage E)
5.3.3 Änderung der DLO §7 (Vorlage F)
5.3.4 Änderung der DLO § 2, Anhang 1 (Vorlage G), LV Thüringen
5.4 Änderung der Verwaltungsordnung (VWO)
5.4.1. Änderung der Verwaltungsordnung § 12 (Vorlage H)
5.4.2 Änderung der Verwaltungsordnung § 14 (Vorlage J)
5.4.3 Änderung der Verwaltungsordnung §20 (Vorlage K)
5.5 Änderung der Geschäftsordnung (GSO)
5.5.1 Änderung der Geschäftsordnung §§ 4, 5 (Vorlage L)
5.6 Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) (Satzungsbestandteil)
5.6.1 Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung Abschnitt 9, § 79, Anlage zu § 79 und § 88 (Vorlage M+ Vorlage M1)
5.7 Änderungen des Anti-Doping-Codes (ADC) (Satzungsbestandteil)
5.7.1 Änderung des Anti-Doping-Codes §§ 1-32 (Vorlage N+N1)
5.8 Änderung der Lehrordnung
5.8.1 Änderung der Lehrordnung § 7 (Vorlage O)
5.9 Änderung der Gebührenordnung (GBO)
5.9.1 Änderung der Gebührenordnung § 2.4 (Vorlage P)
TOP 6 Wahlen und Bestätigungen
6.1 Bestätigung des Athletenvertreters § 4.1.8 Geschäftsordnung
TOP 7 Benennung für das WMRA-Council (World Mountain Running Association)
TOP 8 Antrag des LV Pfalz: Ausländerstartrecht
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über Empfehlungen/ Aufträge an den Vorstand
9.1 Evaluation der Satzung, Konzept – _Beschluss: Auftrag an den Vorstand
9.2 Digitalisierung im DLV – _Beschluss: Empfehlungen an den Vorstand
TOP 10 Informationen rund um die Bewerbung für die Leichtathletik WM 2029/2031 in München
TOP 11 Informationen zur Auswahl eines deutschen Kandidaten zur Bewerbung um die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044
TOP 12 Verschiedenes“
Am 10. Juli erreichte mich dann die folgende E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entnehmen Sie der Anlage die aktualisierte Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen zur Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung am 25.7.26 in Bochum.
Mit besten Grüßen
In der Anlage befanden sich:
- ein Bericht des Vorstands (Umfang: 35 Seiten),
- ein Bericht zur Kassenprüfung für das Geschäftsjahr 2025 (Umfang: vier Seiten),
- ein Jahresabschlussbericht für das Jahr 2025 (Umfang: 14 Seiten),
- ein Bericht zur Evaluierung der Satzung (Umfang: zehn Seiten),
- weitere Anträge an die Mitgliederversammlung (Umfang: 101 Seiten),
- Ein Antrag der Mitgliedsverbände zur Änderung der Tagesordnung (Umfang: vier Seiten).
Am 22. Juli wurde mir folgende E-Mail zugesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entnehmen Sie der Anlage die weiteren Unterlagen zur Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung am 25.7.26 in Bochum.
Der beigefügte Änderungsantrag betrifft die folgenden Tagesordnungspunkte:
TOP 5.1.2; TOP 5.2.1; TOP 5.4.3; TOP 5.5.1.
Mit besten Grüßen
Am 24. Juli, dem Tag vor der Mitgliederversammlung, erhielt ich noch eine weitere E-Mail mit Anhang.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entnehmen Sie der Anlage einen weiteren Änderungsantrag in Vorbereitung auf die Mitgliederversammlung am 25.7.26 in Bochum.
Der beigefügte Änderungsantrag betrifft den TOP 8.
Der Änderungsantrag wird bei einer Gegenstimme mit breiter Mehrheit vom Verbandsausschuss empfohlen.
Mit besten Grüßen
Schließlich ging am Morgen des Tages, an dem die Mitgliederversammlung stattfinden soll, die letzte, diesbezügliche E-Mail bei mir ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entnehmen Sie der Anlage einen weiteren Änderungsantrag in Vorbereitung auf die heutige Mitgliederversammlung.
Mit besten Grüßen
Die Tagesordnung der DLV-Mitgliederversammlung 2026 am 25. Juli 2026 hatte nunmehr die folgende endgültige Fassung:
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
TOP 2 Feststellung der Anwesenden und der Stimmberechtigten
TOP 3 Berichte/Informationen
3.1 Bericht und Aussprache zum Bericht des Aufsichtsrats
3.2 Bericht und Aussprache zum Bericht des Vorstands
TOP 4 Haushaltsabschluss 2025
4.1 Genehmigung der Jahresrechnung
4.2 Bericht der Kassenprüfer
4.3 Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes
TOP 5 Anträge auf Änderung und Inkraftsetzung
5.1 Änderung der Satzung
5.1.1 Änderung der Satzung § 6 (Vorlage A)
5.1.2 Änderung Satzung § 7 (Vorlage B)
*zugehörig: Änderungsantrag der LV Baden, Saarland und Württemberg (Vorlage Ä)
5.2 Änderung des Ethik-Code (Satzungsbestandteil)
5.2.1 Änderung des Ethik-Code, Punkt 9 (Vorlage C)
*zugehörig: Änderungsantrag der LV Baden, Saarland und Württemberg (Vorlage Ä)
5.3 Änderung der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO),
5.3.1 Änderung der DLO §§ 4, 5 (Vorlage D)
5.3.2 Änderung der DLO §§ 2, 11, 13 (Vorlage E)
5.3.3 Änderung der DLO §7 (Vorlage F)
5.3.4 Änderung der DLO §2, Anhang 1 (Vorlage G), LV Thüringen
5.4 Änderung der Verwaltungsordnung (VWO)
5.4.1. Änderung der Verwaltungsordnung § 12 (Vorlage H)
5.4.2 Änderung der Verwaltungsordnung § 14 (Vorlage J)
5.4.3 Änderung der Verwaltungsordnung §20 (Vorlage K)
*zugehörig: Änderungsantrag der LV Baden, Saarland und Württemberg (Vorlage Ä)
5.5 Änderung der Geschäftsordnung (GSO)
5.5.1 Änderung der Geschäftsordnung §§ 4, 5 (Vorlage L)
*zugehörig: Änderungsantrag der LV Baden, Saarland und Württemberg (Vorlage Ä)
5.6 Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) (Satzungsbestandteil)
5.6.1 Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung Abschnitt 9, § 79, Anlage zu § 79 und § 88 (Vorlage M+ Vorlage M1)
5.7 Änderungen des Anti-Doping-Codes (ADC) (Satzungsbestandteil)
5.7.1 Änderung des Anti-Doping-Codes §§ 1-32 (Vorlage N+N1)
5.8 Änderung der Lehrordnung
5.8.1 Änderung der Lehrordnung § 7 (Vorlage O)
5.9 Änderung der Gebührenordnung (GBO)
5.9.1 Änderung der Gebührenordnung § 2.4 (Vorlage P)
TOP 6 Wahlen und Bestätigungen
6.1 Bestätigung des Athletenvertreters § 4.1.8 Geschäftsordnung
TOP 7 Benennung für das WMRA-Council (World Mountain Running Association)
TOP 8 Antrag des LV Pfalz: Ausländerstartrecht (Vorlage Q)
TOP 9 Gemeinsamer Antrag von 15 Landesverbänden: Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Analyse der Finanzsituation und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (Vorlage R)
TOP 10 Entscheidung zur Auswahl eines deutschen Kandidaten zur Bewerbung um die Olympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044
10.1 Antrag der LV Bayern und Westfalen: Abstimmung über die deutsche Bewerberstadt/ Region um Olympische Sommerspiele (Vorlage S)
TOP 11 Antrag Abteilung Events: Neue Wettkampformate: 4x50m und
Schweden-Staffel für die U14, U16 und U18 (Vorlage T)
TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über Empfehlungen/ Aufträge an den Vorstand
12.1 Evaluation der Satzung, Konzept – Beschluss: Auftrag an den Vorstand (Vorlage U)
12.2 Digitalisierung im DLV – Beschluss: Empfehlungen an den Vorstand
(Vorlage V)
TOP 13 Informationen rund um die Bewerbung für die Leichtathletik WM 2029/2031 in München
TOP 14 Verschiedenes
Die Tagesordnung wurde somit von zwölf auf 14 Tagesordnungspunkte erhöht. Zur Präsentation und zur Entscheidung über einen Tagesordnungspunkt standen somit bei der Mitgliederversammlung (rechnerisch) maximal 10 Minuten pro Tagesordnungspunkt zur Verfügung. Die für die Mitgliederversammlung vermutlich wichtigsten Dokumente waren und sind jedoch die Anträge, die von den Mitgliedsverbänden, vom Vorstand und vom Aufsichtsrat eingereicht wurden und über die in der Mitgliederversammlung zu befinden war. Sie im vollen Wortlaut wiederzugeben, würde weder der Problemstellung dienen, die in diesem Beitrag behandelt wird, noch würde dies dem Leser Freude bereiten. Der größte Teil der Anträge befasst sich mit Änderungen der deutschen Leichtathletikordnung, mit Ergänzungen zur Satzung, mit Änderungen des Ethikcodes und Änderungen der Verwaltungsordnung. Oft werden lediglich semantische Klärungen vorgenommen. Fast bei jedem dieser Anträge fragt man sich, warum diese nun heute geändert werden sollten, obwohl dies ganz offensichtlich über Jahrzehnte niemandem aufgefallen ist, dass diese Änderung notwendig sein könnte. Jahr für Jahr werden auf diese Weise bei den Verbandstagen, Mitgliederversammlungen, Verbandskongressen die bereits seit Jahrzehnten bestehenden Verfassungen, Satzungen, Ordnungen und sonstigen Regelkonzepte immer nur um kleine Nuancen verändert, ohne dass sich dabei in der Praxis Grundsätzliches ändert. Die Verfassungen, Satzungen und Ordnungen der Sportorganisationen sind eine „Spielwiese“ für Pseudo- und Sportjuristen, auf der sie sich ihre Relevanz und teilweise auch ihre Macht sichern können. Ganz gleich wie die Organisationen ihre Versammlungsorgane nennen, man trifft immer und überall die gleichen Phänomene an. Für World Athletics gilt dies gleichermaßen wie für European Athletics. Bei der FIFA, beim Internationalen Handballverband oder beim Internationalen Turnverband ist dies gleichermaßen anzutreffen. Bei all deren „Parlamentsversammlungen“ freut sich – mit wenigen Ausnahmen – jeder /jede Anwesende auf das Ende der Versammlung und wartet sehnsüchtig auf das darauf folgende Buffet. Über das, was abgestimmt wird, wissen nur ganz wenige Bescheid. Bei der Versammlung wird Antrag auf Antrag „durchgepeitscht“. Im Sport herrscht eine Demokratie mit dem Instrument der „abwinkenden Akklamation“. Zu den meisten Entscheidungen werden die stimmberechtigten Anwesenden geradezu genötigt.
Beispielhaft sollen hier lediglich auf drei Anträge der diesjährigen DLV- Mitgliederversammlung kurz eingegangen werden. Sie spiegeln typische Fragestellungen wider, wie sie bei Mitgliederversammlungen von Sportverbänden immer wieder auftauchen.
Der eine Antrag bezieht sich auf ein wichtiges Problem im Zusammenhang mit dem Startrecht von ausländischen Athleten. Dieses Thema besteht schon seit Jahrzehnten und wird immer wieder mit neuen Regelungen bearbeitet. Dabei wird deutlich, dass man sich den Herausforderungen der Integration und Migration ausländischer Sportler nur sehr halbherzig stellt und man angesichts der Bedeutung dieses Tagesordnungspunktes sich die Frage stellen muss, welchen Sinn es macht, diesen Tagesordnungspunkt als einen unter vielen unter Zeitdruck zu behandeln. Allein vor diesem Hintergrund kann nicht erwartet werden, dass es bei dem seit Jahren strittigen Thema zu einem tragfähigen Beschluss kommt, der von allen Verantwortungsträger akzeptiert werden kann.
Das zweite Beispiel bezieht sich auf ein derzeit sehr „en vogue“ behandeltes Problem des sog. „Safe Sports“. Bei diesem Beispiel wird offensichtlich, wie man in den Sportverbänden, angesichts einzelner Vorfälle des Missbrauchs plötzlich ein strukturelles Problem zu bearbeiten hat, und jeder einzelne Verband dabei nach einer eigenen Lösung sucht, obgleich es angebracht wäre, dass der Deutsche Olympische Sportbund für alle Spitzenverbände eine gleichlautende, juristisch abgesicherte, Regelung vorlegt.
Das dritte Beispiel bezieht sich auf einen Antrag des Vorstands. Bei diesem Beispiel kann man erkennen, mit welch unsinnigen Themen sich Mitgliederversammlungen auseinandersetzen müssen, nur weil es die Satzung vorschreibt. Dabei wurde lediglich ein redaktioneller Fehler korrigiert, der beim Übertrag einer Satzungsänderung in die Satzung irrtümlicherweise entstanden war.
Die hier vorgestellte Textfülle wird vermutlich bei manchem Außenstehenden Verwunderung hervorrufen. Die Mitglieder des Deutschen Leichtathletikverbandes sind ganz offensichtlich des Schreibens und Lesens kundig, wenngleich man leider dies für immer mehr Mitglieder in unserer Gesellschaft heute nur noch bedingt voraussetzen kann.
Die entscheidenden Fragen in Bezug auf die hier vorgelegten Texte sind jedoch ganz andere.
- Welche Sachverhalte werden in diesen Texten behandelt? Welche Relevanz weisen die behandelten Probleme auf?
- Über welche professionellen Voraussetzungen verfügen jene Personen, die diese Texte zu lesen haben, um auf der Mitgliederversammlung darüber zu befinden?
- Hatten die überwiegend ehrenamtlichen Mitglieder der Mitgliederversammlung in den wenigen Wochen – schlussendlich Tagen und Stunden – vor der Mitgliederversammlung überhaupt ausreichend Zeit, um all die ihnen vorgelegten Dokumente zu lesen und in ihrer Relevanz zu bewerten? Was bedeutet dies insbesondere für die Vorlagen und Anträge, die ihnen unmittelbar vor der Sitzung noch zugestellt wurden?[3]
- Unter demokratischen Gesichtspunkten ist dabei besonders wichtig, dass man die Frage stellt, wie in der Mitgliederversammlung an einem (knappen) Vormittag am Rande der deutschen Leichtathletikmeisterschaften über die vierzehn Tagesordnungspunkte in einem Zeitraum von etwas mehr als zwei Stunden überhaupt kritisch-konstruktiv diskutiert und entschieden werden kann. (Dabei dürfte auch interessieren, wer mit welchem Beitrag sich zu Wort meldet, und welche „Machtverhältnisse“ sich bei den Abstimmungen über die einzelnen Anträge widerspiegeln).
- Bei allen Anträgen stellt sich die grundsätzliche Frage, warum an einem Samstagvormittag bei einer Mitgliederversammlung im Eilverfahren ein Antragspaket von mehr als 100 Seiten durchgepeitscht werden muss. Bei jedem einzelnen Antrag stellt sich zudem die Frage, ob nicht die Bearbeitung und Entscheidung über einige dieser Anträge vom beauftragten und bezahlten dreiköpfigen Vorstand „kraft Amtes“ durchzuführen ist. Diesem hat der Aufsichtsrat bei dessen Bestellung schließlich sein grundsätzliches Vertrauen ausgesprochen.
Somit wäre es hinreichend, wenn auf der JHV der Vorsitzende des Vorstands und der Vorsitzende des Aufsichtsrates derartige Beschlüsse und Entscheidungen in ihren Berichten vortragen würden und nur solche Themen auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgenommen werden, die – gemäß der Satzung – in deren ausschließlichen Zuständigkeit liegen.
Gerade nach der Reform der Sportverbände und der Übernahme des Vorstandsmodells aus der freien Wirtschaft müsste sich eigentlich eine Mitgliederversammlung in der jetzigen Form, die im DLV mindestens zweimal im Jahr einzuberufen ist (§ 7.3 der Satzung), von selbst verbieten.
Für mich, der mit diesem Sportfachverband im Jahr 1988 zum ersten Mal in Berührung gekommen ist, ist ein weiterer Sachverhalt erwähnenswert. Das Verfahren zu meiner ersten Mitgliederversammlung des DLV, bei der ich damals anwesend war und zu deren Vorbereitung ich ebenfalls alle Informationen erhalten habe, ist vor 40 Jahren genauso verlaufen, wie ich es nun aus Anlass der Mitgliederversammlung im Jahr 2026 in Bochum beobachten konnte. Aus den Protokollen des Verbandes in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Jahr 1988 kann ich entnehmen, dass auch in allen früheren Sitzungen dieses Verbandes die Mitgliederversammlungen nach genau dem gleichen Verfahren abgewickelt wurden, wie es heute noch üblich ist. Vermutlich würde eine Einsicht in die Protokolle vor dem Zweiten Weltkrieg dasselbe Ergebnis aufweisen.
Traditionen können wichtig sein, und es kann sich lohnen, sie zu pflegen. Doch nicht jede Tradition ist es wert, dass man sie fortführt. Und vor allem ist die Frage zu stellen, ob die Tradition angesichts der aktuellen Herausforderungen noch lösungsorientiert und zeitgemäß ist.
Für die Mitgliederversammlungen der Olympischen Sportverbände ist dies ganz gewiss nicht der Fall. Ihre Mängel sind nicht nur für Laien offensichtlich. Nach meiner Wahl zum Präsidenten des Deutschen Leichtathletikverbandes im Jahr 1993 war ich aufgrund meiner organisationssoziologischen Vorkenntnisse acht Jahre lang bemüht, die aus meiner Sicht völlig ineffizienten Führungsstrukturen des DLV zu überwinden. Jeder von mir unternommene Versuch, einen wettbewerbsfähigen Rahmen für die Organisation der deutschen Leichtathletik zu finden, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Macht einzelner Präsidenten der Landesverbände, die nicht bereit waren, einen Teil davon an eine professionelle hauptamtliche Führung des Verbandes abzutreten, gescheitert.
Dieser Sachverhalt verweist auf eine der wichtigsten Ursachen, warum der deutsche Olympische Sport immer weniger international konkurrenzfähig ist – und sich dies auch in der weiteren Zukunft kaum ändern wird.
Bei solchen Mitgliederversammlungen werden fast immer von den falschen Leuten, am falschen Ort, zur falschen Zeit, die falschen Themen per Akklamation „abgearbeitet“. Es wird dabei viel Zeit verschwendet und unter finanziellen Gesichtspunkten kommt es dabei zu unnötigen personellen Kosten und Sachausgaben, die weder verbandspolitisch noch demokratiepolitisch zu rechtfertigen sind.
Sportverbände wie der deutsche Leichtathletikverband, nennen sich selbst „Spitzenverbände“, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass sie z. B. für die Hochleistungssportart „Leichtathletik“ verantwortlich sind und es ihre Aufgabe ist, sich mit ihren Nationalmannschaften mit den besten Sportnationen der Welt zu messen. Betrachten wir die Tagesordnungen der Mitgliederversammlungen der Olympischen Fachverbände über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten, so wird man dabei vergeblich jenen Tagesordnungspunkt suchen, der sich genau und vorrangig auf diesen Auftrag bezieht, den zum Beispiel der deutsche Leichtathletikverband im System des Internationalen Hochleistungssports zu erfüllen hat.
Bei der Sitzung des DLV in Bochum wäre es somit mehr als angebracht gewesen, dass sich die Tagesordnung auf einen einzigen Punkt beschränkt hätte und die Mitgliederversammlung sich mehr als zweieinhalb Stunden mit der Frage hätte auseinandersetzen müssen, warum sich der Deutsche Leichtathletikverband mit seiner Nationalmannschaft in der Nationenwertung der vergangenen Olympischen Spiele und Weltmeisterschaften über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrzehnten in einer kontinuierlichen Abwärtsspirale befindet. Weitere wichtige Fragen hätten diesen Tagesordnungspunkt zu prägen:
- Warum gelingt es immer weniger Kinder und Jugendliche im Sinne eines wettkampforientierten Nachwuchses an die Leichtathletik heranzuführen?
- Warum spielt die Leichtathletik im öffentlichen Schulwesen eine immer geringere Rolle?
- Warum schmilzt die Leistungsdichte in mehreren Einzeldisziplinen immer schneller, so dass in diesen nicht einmal mehr Qualifikationswettkämpfe zur Teilnahme an deutschen Meisterschaften notwendig sind?
- Warum hat der deutsche Leichtathletikverband in den vergangenen beiden Jahrzehnten mehr als 100.000 Mitglieder verloren?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die hier aufgezeigten Probleme kurz-, mittel- und langfristig anzugehen?
- An welchen wirksamen internationalen Modellen müsste sich der DLV orientieren, um in größerer Breite möglichst schnell wieder Anschluss an die Weltspitze zu finden?
- Ist die aktuelle Qualität der Trainer ausreichend, um die genannten Probleme zu überwinden? Bedarf es einer radikalen Änderung der Trainerausbildung und eines neuen „Leitbildes“ des Trainer Berufes?
So und so ähnlich könnten die Fragen lauten, die zu diskutieren und zu entscheiden wären, wenn ein entsprechender Tagesordnungspunkt von einer anders gearteten Mitgliederversammlung, als dies heute der Fall ist, aufgerufen und behandelt würde.
Dass dies zukünftig der Fall sein wird, ist höchst unwahrscheinlich. Die föderalen Machtstrukturen, geprägt von der Macht der „Landesfürsten“, und die davon abhängigen überkomplexen organisatorischen Strukturen, die einen hohen Grad an Redundanz aufweisen, haben u.a. schon seit Jahrzehnten grundlegende organisatorische Reformen der Sportverbände verhindert.
Angesichts der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand können solche Strukturen sehr lange überleben. Ihre Konkurrenzfähigkeit wird jedoch in den kommenden Jahren immer schneller abnehmen. Der Hochleistungssport, organisiert in freiwilligen Vereinigungen, hat sich längst mit organisatorischen und finanzstarken Konkurrenten auseinanderzusetzen, auch dann, wenn er sie bis heute wohl nur unzureichend oder noch gar nicht erkannt hat. Die Privatisierung des Hochleistungssports findet in diesen Tagen schneller denn je statt. Weltweit wird der Hochleistungssport zunehmend privatwirtschaftlich organisiert und private Wirtschaftsunternehmen haben schon längst begonnen, ihre eigenen Sportstrukturen aufzubauen. Bei einer „Tour de France“ fahren die besten Athleten der Welt nicht für ihre Verbände, sondern für jene Wirtschaftsunternehmen, die Ihnen auf vertraglicher Basis ihre Bezüge gewähren. Ein internationales Unternehmen wie Red Bull zählt Sportarten wie Eishockey, Fußball, Skilauf, Cricket, Radfahren, etc. zu seinem Portfolio. Der deutsche Lebensmittelkonzern Lidl baut sein eigenes Hochleistungszentrum in Baden-Württemberg auf, und in der Schweiz orientieren sich die besten Athleten schon längst am privaten Hochleistung-Headquarter in Zug, finanziert und organisiert von privater Hand. Schauen wir über den deutschen Tellerrand hinaus nach Asien, Südamerika, Mittel-Amerika, Nordamerika und Afrika, so müssen wir erkennen, dass der Hochleistungssport überall Privatisierungstendenzen unterliegt und oft nur deshalb möglich ist, weil er von privater Seite geführt und organisiert wird.
Die in Deutschland weit verbreitete Annahme, dass mit der Einrichtung einer Spitzensportagentur auf der Grundlage eines staatlichen Gesetzes die Probleme des deutschen Hochleistungssports gelöst werden können, wird sich sehr schnell als großer Irrtum erweisen. Wer nicht bereit ist, die strukturellen und organisatorischen Probleme des deutschen Hochleistungssports zur Kenntnis zu nehmen und sich nicht um neue organisatorische Formen – beginnend an der Basis – bemüht, wird auf Dauer scheitern.
Letzte Bearbeitung: 28. Juli 2025
[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird gelegentlich auf „gendergerechte“ Sprachformen – männlich weiblich, divers – verzichtet. Bei allen Bezeichnungen, die personenbezogen sind, meint die gewählte Formulierung i.d.R. alle Geschlechter, auch wenn überwiegend die männliche Form steht.
[2] Beschlossen vom „Außerordentlichen Verbandstag“ am 28. November 2020, zuletzt geändert durch
die Mitgliederversammlung am 17.02.2024
[3] Hier wäre zu prüfen, ob diese Anträge / Vorlagen überhaupt „behandelt“ werden dürfen, da
sie gegen den vorgeschriebenen (mindest) „Vorlagen-Zeitraum“ an die Mitglieder der MV / JHV
verstoßen (§ 17 der DLV-Geschäftsordnung); ggfls. müsste § 18 („Dringlichkeitsanträge) „bemüht“
werden.