Historische Dokumente 7

Grundsatzerklärung für den Spitzensport

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Sportbundes am 11.6.1977 in Baden-Baden

I. Grundsätze

  1. Die deutsche Sportbewegung steht zu ihrer Verantwortung für einen humanen Sport auf allen Ebenen und in allen Bereichen.
  2. Sie bejaht den Leistungssport, die sportliche Spitzenleistung und die Beteiligung an internationalen Wettkämpfen einschließlich Olympischer Spiele unter Wahrung von Chancengleichheit und Humanität.
  3. Sie stellt den Athleten und seine trainingsspezifische, medizinisch-ärztliche sowie pädagogisch-psychologische Betreuung in den Mittelpunkt ihres Handelns.
  4. Sie sieht in der sozialen Fürsorge für den Athleten eine vordringliche Verpflichtung.
  5. Sie lehnt jede medizinisch-pharmakologische Leistungsbeeinflussung und technische Manipulation am Athleten zum Zwecke der Leistungssteigerung ab, da sie seine Würde beeinträchtigen, dem Sinn des Sports widersprechen und schädigende Nebenwirkungen nicht ausschließen.
  6. Sie ruft Staat und Gesellschaft auf, bei der verantwortungsbewussten Förderung des Athleten unter Wahrung der Eigenständigkeit des Sports mitzuwirken.

II. Begründung

  1. Die im Anschluss an die Olympischen Spiele 1976 geführte Diskussion um die Beeinflussung von Sportleistungen durch medizinisch-pharmakologische Mittel und sog. leistungsstabilisierende Maßnahmen berührt nicht nur eine im engeren Sinne sport-medizinische Frage, sondern ein Problem, das tief in die Existenz des Sports berührt. Aufgrund der öffentlichen Wirkungen, die der Spitzensport hat, beeinflusst es auch die Entwicklung des gesamten Sports einschließlich seiner Begründungen und Funktionen psychologischer, ethischer, Die deutsche Sportbewegung stellt sich dieser Diskussion über den Leistungs- und Spitzensport im Rahmen ihrer Verantwortung und Bestrebungen, für den Sport in allen Bereichen und auf allen Ebenen zeitgerechte, angemessene und humane Lösungen zu finden.
  2. Die deutsche Sportbewegung bekennt sich zum Leistungssport. Er erfahrt in ihren Maßnahmen besondere Beachtung und Unterstützung; in zahlreichen Erklärungen und Programmen ist das im einzelnen dargestellt (vgl. Charta des deutschen Sports).Die deutsche Sportbewegung sieht im Leistungssport
    • einen Bereich der Selbstverwirklichung des Athleten, des Gewinns unaustauschbarer Erlebnisse und persönlicher Erfüllung
    • eine Darstellung des Könnens von Athleten ebenso wie der anerkennenswerten Tätigkeit von Trainern, Betreuern, Funktionaren, Vereinen und Verbänden und Anstrengungen sportlich zu leisten vermögen.
    • Eine Gelegenheit, beispielhaft aufzuzeigen, was Athleten aufgrund von Einsatz und Anstrengungen sportlich zu leisten vermögen.

    So verstanden ist die sportliche Leistung ein sozialer und kultureller Wert; sie zu erstreben, gehört zum Sinn des Sports, wobei die Gleichheit der Chancen ihre wesentliche Voraussetzung und nationale und internationale Vergleichbarkeit ihr zentrales Bestimmungsmerkmal sind. Sind diese nicht mehr gegeben oderwerden sie manipuliert, so wird dem nationalen und internationalen Wettkampfsport eine seiner wesentlichen Grundlagen entzogen. An einer solchen Entwicklung wird sich die deutsche Sportbewegung nicht beteiligen.

  3. Die Sportbewegung geht von dem Willen und der Bereitschaft des Athleten aus, seine Leistung nach den sportlichen Regeln und unter Verzicht auf Manipulation zu erbringen. Persönliche Befriedigung und öffentliches Ansehen stellen für ihn ohne Zweifel erstrebenswerte Ziele und somit wichtige Anreize dar. Das Erstreben sportlicher Spitzenleistungen ist allerdings mit einem hohen Maß körperlicher und psychischer Belastung, zeitlicher Einschränkung, individuellen Verzichts und langjähriger Festlegung verbunden. Aufgrund der öffentlichen Bedeutung des Spitzensports und der Erwartungen an den einzelnen Sportler ist seine Unterstützung unbedingt erforderlich. Diese muß trainingsspezifisch, ärztlich-medizinische wie auch pädagogisch-psychologische und soziale Maßnahmen umfassen. Die Verantwortung der Sportverbände für ihre Mitglieder und insbesondere für die aktiven Athleten gebietet es ihnen, diese Unterstützung zu gewährleisten und die dafür erforderlichen öffentlichen Einsichten und Hilfen zu schaffen. Jede Maßnahme hat dabei Gesundheit, Selbstbestimmung und Integrität des Athleten zu achten.
  4. Die ärztlich-medizinische Betreuung des Athleten ist unerläßlich. Er bedarf der regelmäßigen ärztlichen Beratung, Überwachung und Kontrolle in Training und Wettkampf. Ohne diese ist er gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt, die er selbst oft gar nicht erkennen kann. Die ärztliche Betreuung hat darauf abzuzielen, seine Gesundheit zu sichern oder aber sie wiederherzustellen, wo sie eingeschränkt ist.
  5. Jede medikamentös-pharmakologische Leistungsbeeinflussung und technische Manipulation am Athleten zum Zwecke der Leistungssteigerung ist abzulehnen. Sie beeinträchtigen seine Würde, widersprechen dem Sinn des Sports und schließen schädigende Nebenwirkungen nicht aus.
    Dafür sind folgende ethische, psychologische, pädagogische und ärztliche Gründe maßgebend:

    • Chancengleichheit, Würde und Unverletzlichkeit der Person sind zentrale Prinzipien des Sports. Leistungen im Sport sind unter Verzicht auf unerlaubte Hilfsmittel aufgrund persönlicher Anstrengung zu erbringen. Wird dagegen verstoßen, so verlieren Leistungen und Leistungsvergleiche an Glaubwürdigkeit. Dies gilt nicht nur für den nationalen und internationalen Vergleich der Athleten selbst; auch das Verhältnis zwischen Athleten, Zuschauern und Förderern des Sports ist davon betroffen. Alle müssen davon ausgehen können, daß die Prinzipien des Sports geachtet und die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees und der internationalen Föderationen eingehalten werden.
    • Ein wichtiger Bestandteil der Leistungsmotivation der Athleten ist es, Erfolge auf persönliche Verantwortlichkeit zurückführen zu können. Wird ihnen dieser Anreiz genommen, so werden ihre Motivation und ihre persönliche Befriedigung beeinträchtigt.
    • Die Sportbewegung ist nur dann pädagogisch glaubwürdig, wenn Eltern, die ihr ihre Kinder anvertrauen, sicher sein können, daß sie auf dem langen Weg, der heute bis zum Erreichen von Spitzenleistungen erforderlich ist, erzieherisch verantwortungsvoll betreut und nicht manipulativ behandelt werden und daß sie in ihrem späteren Leben nicht unter den Folgen ihres Einsatzes im Leistungssport zu leiden haben.
    • Nach dem gegenwärtigen medizinischen und pharmakologischen Wissensstand muß bei jedem wirksamen Medikament grundsätzlich mit der Möglichkeit unerwünschter und manchmal – gerade für Sportler- sogar gefährlicher Neben-,Begleit- oder Nachwirkungen gerechnet werden; es darf deshalb nur bei entsprechender ärztlicher Indikation verabreicht werden. Jede Verabreichung von Medikamenten, einschließlich der Anabolika, nur zum Zweck der Leistungssteigerung ist abzulehnen.

    Neben solchen prinzipiellen Erwägungen gibt es weitere wesentliche Gründe:

    • Das IOC und die meisten internationalen Fachverbände verbieten nicht nur das Doping, sondern auch die Einnahme von Anabolika. Anabolika können gesundgefährdend sein, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen. Ihre leistungssteigernde Wirkung ist im übrigen umstritten.
    • Manche Athleten erwarten von Medikamenten eine Steigerung ihrer Leistungen; dieses ist jedoch eher auf Suggestiveffekte oder auf Placebowirkungen zurückzuführen. Auch aus diesem Grunde kann somit auf Medikamente verzichtet werden; andere Maßnahmen können an deren Stelle treten: vor allem die Anwendung von verbesserten trainings- und bewegungswissenschaftlichen  Methoden und eine auf den Athleten abgestimmte pädagogisch-psychologische
    • Wenn alle Athleten, die eine bestimmte Disziplin betreiben, Medikamente nehmen würden, so widerspricht dies nicht nur dem Sinn des Sports und gefährdet ihre Gesundheit, sondern ist darüber hinaus auch sinnlos, weil niemand mehr Vorteile gewinnt. Genauso wurde es dem Sinn des Sports widersprechen, wenn nur einige Athleten einer Disziplin Medikamente nehmen, die nur ihnen zuganglich sind.
    • Die Frage der Verwendung von Medikamenten im Sport ist eine grundsätzliche Frage. Sie ist nur ärztlich-ethischen Prinzipien zu entscheiden. Deshalb darf ein Verbot nicht allein von der Tatsache der Kontrollierbarkeit der Medikamentenverwendung abhängig gemacht werden.

    Das Verbot medikamentöser Leistungsbeeinflussung bedeutet keinesfalls den Rückzug aus internationalen Sportvergleichen und den Verzicht auf sportliche Höchstleistung. In vielen Disziplinen spielen medikamentöse Leistungsbeeinflussung und technische Manipulation überhaupt keine Rolle; in anderen gibt es keine Wirkungen, oder sie sind zumindest zweifelhaft. Geeignete Förderungsmaßnahmen können hingegen die volle und erfolgreiche Teilnahme am internationalen Wettkampfverkehr sichern. Bei vielen internationalen Sportpartnern wird die unärztliche medikamentöse Leistungsbeeinflussung ebenfalls abgelehnt.

  6. Der Spitzensport hat öffentlichen Charakter. Deshalb verantworten auch Staat und Gesellschaft (Bund, Länder und Kommunen, die politischen Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeber, die Kirchen, die Medien ) die Entwicklung des Spitzensports mit. Sie sind aufgerufen, diese Mitverantwortung zu erkennen und auszuüben.
    Unser Staat hat sich bislang als hilfreicher Partner des Sports erwiesen, ohne in die Autonomie seiner Organisationen einzugreifen. Diese Partnerschaft ist weiterzuentwickeln.

III. Verpflichtungen und Forderungen

Die sportliche Höchstleistung wird von vielfältigen Faktoren bestimmt. Daher ist es erforderlich, sie auch durch solche Maßnahmen zu fördern, die bisher nicht oder noch nicht in ausreichendem Umfang getroffen wurden. Aus Grundsätzen, die von den Athleten mitgetragen werden, ergeben sich folgende Verpflichtungen und Forderungen:

  • Die Sportverbände und ihre Mitglieder werden – auch im Sinne der Rahmenrichtlinien des DSB – ihre Dopingbestimmungen überprüfen, dort, wo erforderlich, im Sinne dieser Erklärung verändern, durch das Verbot von Anabolika und technische Manipulationen am Athleten vervollständigen und international auf Erstellung bzw. Vervollständigung entsprechender Regelungen drängen. Sie werden für geeignete Kontrollverfahren und Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen sorgen.
  • Die Spitzenverbände werden zusammen mit dem Bundesausschuß für Leistungssport die pädagogisch-psychologische Betreuung des Athleten intensivieren, das Schulungsprogramm für Athleten weiter verbessern und auf eine wirkungsvollere Aus- und Weiterbildung der Trainer hinwirken.
  • Der Deutsche Sportärztebund wird den im Deutschen Sportbund zusammengeschlossenen Verbänden bei der Vervollständigung ihrer Dopingliste und bei den durch zu führenden Kontrollen behilflich sein und in Zusammenarbeit mit anderen ärztlichen und Gesundheitsorganisationen die Sportöffentlichkeit, insbesondere Athleten, Trainer, Betreuer und Funktionäre, vollständig über Medikamentengebrauch und dessen Gefahren aufklären; vor allem sind Eltern von Leistungssport treibenden Jugendlichen zu informieren. Die Sportärzte werden aufgefordert, die genannten Grundsätze in ihrem Aufgabenbereich durchzusetzen.
  • Die sportwissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere das Bundesinstitut für Sportwissenschaft, werden aufgefordert, im Einvernehmen mit den Sportorganisationen gezielt Untersuchungen zu psychologischen, pädagogischen, trainings und bewegungswissenschaftlichen Maßnahmen zur Leistungsverbesserung durchzuführen und die Dopinganalytik zu verbessern.
  • Die Deutsche Sporthilfe wird ihre Maßnahmen im Sinne der Grundsätze konsequent fortsetzen und für eine Ausweitung der sozialen Förderung der Athleten sorgen.
  • Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung werden gebeten, die für Forschung auf dem Gebiet des Leistungssports sowie die für Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
  • Auch Länder und Gemeinden, Arbeitgeber und Gewerkschafter werden gebeten, die Voraussetzungen zu schaffen, daß sportlich talentierte Kinder und Jugendliche ihren sportlichen Interessen neben schulischer und beruflicher Ausbildung unbesorgt nachgehen können und ihre qualifizierte pädagogische Führung gesichert ist.
  • An Sportjournalisten, Politiker und die Öffentlichkeit wird appelliert, die deutsche Sportbewegung bei der Durchsetzung der Grundsätze zu unterstützen, dabei die Leistungen unserer Sportler nicht allein an Medaillen und Rekorden zu messen, sondern auch deren individuelle Leistungen und deren Rangplätze im internationalen Leistungsvergleich zu würdigen.
  • An die Partner des Sports – die politischen Parteien, die Kirchen und andere gesellschaftliche Gruppen – wird appelliert, mit ihren Mitteln und Möglichkeiten die deutsche Sportbewegung bei der Verwirklichung dieses Programms zu unterstützen

Die deutsche Sportbewegung ist davon überzeugt, dass bei Erfüllung dieses Programms die wichtigsten Bedingungen geschaffen sind, die es einem Athleten möglich machen, hohe sportliche Leistungen in einer unserem Gesellschaftssystem angemessenen und den Prinzipien des Sport gerecht werdenden Form zu erstreben und zu erreichen.