Helmut Digel
Die im folgenden gestellten Fragen zum Evaluationsverfahren des DOSB wurden teilweise mithilfe des KI-Programms „Perplexity“ beantwortet
Was sind die wichtigsten Inhalte des Evaluationsberichts der DOSB-Kommission zur Bewertung der Olympischen Bewerbungen?
Der Evaluierungsbericht des DOSB kommt zu dem Ergebnis, dass alle drei Bewerbungen grundsätzlich geeignet seien, Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland erfolgreich auszurichten. München erhielt 87,03 Punkte, KölnRheinRuhr 85,02 Punkte und Berlin+ 74,64 Punkte; damit wurden München und KölnRheinRuhr als „sehr gut“, Berlin+ als „gut“ eingestuft.
Eine verbindliche Wahlempfehlung sprach die Kommission nicht aus. München und KölnRheinRuhr wurden trotz des knappen Punktvorsprungs Münchens als international praktisch gleichrangig bewertet; alle drei Konzepte bleiben für die DOSB-Mitgliederversammlung wählbar.
Die Evaluation bezog sich auf fünf Bereiche:
- Internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Akzeptanz
- Sportfachliche und operative Eignung
- Vision und Legacy
- Kosten und Finanzierung
- Infrastrukturelle Sonderprojekte
Nur die ersten beiden Bereiche wurden in Punkte umgerechnet. „Vision und Legacy“ sowie „Kosten und Finanzierung“ wurden lediglich auf ihre Erfüllung geprüft; infrastrukturelle Sonderprojekte waren nicht bewertungsrelevant.
Die Punktwerte wurden aus den bepunkteten Kategorien „Internationale Strahlkraft und nationale Akzeptanz“ sowie „Sportfachliche und operative Eignung“ gebildet. In der Bewertungsmatrix galten 80 bis 100 Punkte als „sehr gut“ und 60 bis 79 Punkte als „gut“.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Akzeptanz sowie sportfachliche und operative Eignung
Münchens Konzept wurde als am ausgewogensten bewertet. Besonders positiv wirkten:
– gute sportfachliche und operative Voraussetzungen;
– vergleichsweise kurze Reisezeiten;
– kompakte Struktur der Wettkampfstätten;
– vorhandene olympische Infrastruktur;
– hohe Stabilität des Konzepts;
– volle Punktzahl in der Unterkategorie „Stabilität“.
München gewann deshalb nicht zwingend jede einzelne Unterkategorie, sondern überzeugte durch ein insgesamt gleichmäßiges Ergebnis ohne ausgeprägte Schwächen.
KölnRheinRuhr lag mit nur 2,01 Punkten hinter München. Die Bewerbung erhielt besondere Anerkennung für ihr Eventpotenzial und die Möglichkeit, ein großes regionales Sport- und Gesellschaftsereignis zu organisieren.
Als Schwäche wurden vor allem die Reisezeiten bewertet. Die räumliche Verteilung auf mehrere Städte und das große Gebiet stellen höhere Anforderungen an Transport, Logistik und Koordination. Trotz dieses Nachteils bleibt KölnRheinRuhr nach Einschätzung der Kommission ein sehr gutes und international wettbewerbsfähiges Konzept.
Berlin erzielte die beste Bewertung bei der internationalen Strahlkraft und erhielt dort den Höchstwert von 100 Punkten. Dafür sprechen die internationale Bekanntheit der Hauptstadt, ihre politische und historische Bedeutung sowie die vorhandene internationale Infrastruktur.
Berlin verlor jedoch in anderen Unterkategorien deutlich an Boden. Besonders schwach wurde die Stabilität bewertet; hier wurden 50 Punkte genannt. Dadurch konnte Berlin seinen Vorsprung bei der internationalen Sichtbarkeit nicht in ein ähnlich hohes Gesamtergebnis umsetzen.
Vision und Legacy
Die Kommission prüfte auch, welche langfristigen Wirkungen die Spiele hinterlassen könnten:
– Förderung des Breiten- und Vereinssports;
– bessere Sportstätten und Trainingsmöglichkeiten;
– nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung;
– Nutzung bestehender Infrastruktur;
– gesellschaftliche Teilhabe;
– Impulse für Jugend, Bildung und Inklusion;– Nachnutzung temporärer und dauerhafter
Anlagen.
Dieser Bereich wurde nicht mit Punkten bewertet, sondern für alle drei Konzepte als erfüllt beziehungsweise plausibel beurteilt. Dadurch lässt sich aus dem Bericht keine Rangfolge hinsichtlich der langfristigen Wirkung ableiten.
Kosten und Finanzierung
Auch die Kosten- und Finanzierungsmodelle wurden nicht mit Punkten bewertet. Die Kommission prüfte vor allem, ob die Konzepte grundsätzlich:
– wirtschaftlich darstellbar,
– plausibel finanziert,
– mit privaten und öffentlichen Mitteln unterlegt und
– organisatorisch realisierbar erscheinen.
Alle drei Bewerbungen bestanden diese Prüfung grundsätzlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Kosten endgültig berechnet oder alle Risiken vollständig abgesichert waren.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Der Bericht untersuchte, ob die Konzepte im späteren internationalen Bewerbungsverfahren gegenüber anderen Städten und Ländern konkurrenzfähig wären. Dabei spielten unter anderem eine Rolle:
– internationale Bekanntheit;
– Glaubwürdigkeit der Bewerbung;
– sportliche und organisatorische Kompetenz;
– Unterstützung durch Politik und Gesellschaft;
– Attraktivität der Austragungsregion;
– olympische und paralympische Vision;
– internationale Medien- und Veranstaltungswirkung.
Berlin war in diesem Feld besonders stark, während München und KölnRheinRuhr ihre Stärken vorrangig aus der operativen Umsetzbarkeit und der regionalen beziehungsweise sportlichen Konzeption bezogen.
Nationale Akzeptanz
Der Bericht berücksichtigte auch, ob die Bewerbungen in Deutschland beziehungsweise in den jeweiligen Regionen gesellschaftlich und politisch getragen werden. Dabei ging es nicht nur um allgemeine Zustimmung, sondern auch um:
– Unterstützung durch Kommunen und Länder,
– Einbindung von Sportverbänden,
– Bürgerbeteiligung,
– gesellschaftliche Akzeptanz,
– politische Verlässlichkeit und
– um Zustimmung zu möglichen Kosten und Infrastrukturmaßnahmen.
Die drei Bewerbungen hatten unterschiedliche Beteiligungsmodelle. Berlin setzte stark auf Bürgerforum, Jugendforum, „Kiezdialoge“ und „Bürgercharta“; München und KölnRheinRuhr verbanden Dialogformate mit Bürger- beziehungsweise Ratsbürgerentscheiden. Diese Verfahren wurden im Bericht in die Bewertung der nationalen Akzeptanz einbezogen, ohne dass daraus eine eigenständige öffentliche Punktzahl für jedes Beteiligungsformat hervorgeht.
Definitorische Bedeutung des Berichts
Der Bericht ist keine Machbarkeitsstudie und enthält auch keine endgültige Kostenprüfung. Er sollte vielmehr als vergleichende Entscheidungsgrundlage für die DOSB-Mitgliederversammlung dienen. Seine wichtigste Funktion bestand darin,
– die drei Bewerbungen nach einem gemeinsamen Kriterienkatalog zu vergleichen,
– Stärken und Schwächen sichtbar zu machen,
– die grundsätzliche internationale Wettbewerbsfähigkeit einzuschätzen,
– Risiken bei Durchführung, Akzeptanz und Finanzierung zu markieren und
– eine Auswahl unter den deutschen Bewerbern zu ermöglichen.
Kritische Einordnung
Der knappe Abstand zwischen München und KölnRheinRuhr darf nicht als eindeutiger Qualitätsunterschied verstanden werden. Die Kommission selbst bewertete beide Konzepte nach der Bewertungsmechanik als international gleichrangig. Der Vorsprung Münchens entstand vor allem durch das ausgewogenere Ergebnis, nicht durch eine dramatisch bessere Bewerbung.
Ebenso bedeutet der größere Abstand Berlins nicht, dass Berlin ungeeignet wäre. Berlin wurde ausdrücklich als wählbar und grundsätzlich durchführungsfähig eingestuft, verlor aber aufgrund von Schwächen bei Stabilität und einzelnen operativen Kriterien deutlich Punkte.
Der Evaluierungsbericht enthält im Kern vier Botschaften:
- Alle drei Bewerbungen sind grundsätzlich olympiatauglich.
- München besitzt das ausgewogenste Konzept und liegt deshalb knapp vorn.
- KölnRheinRuhr ist wegen seines Eventpotenzials stark, leidet aber unter langen
Wegen und komplexer regionaler Organisation.
- Berlin hat die größte internationale Strahlkraft, weist aber Schwächen bei Stabilität und operativer Geschlossenheit auf.
Wie hoch veranschlagten die Bewerber die Gesamtkosten für ihre Spiele?
Eine offizielle, unmittelbar vergleichbare Gesamtkosten-Tabelle des DOSB für München, KölnRheinRuhr und Berlin liegt offenbar nicht vor. Der DOSB-Abschlussbericht nennt nach dem derzeitigen Planungsstand keine belastbaren Endbeträge, sondern beschränkt sich auf eine Plausibilitätsprüfung.
Die öffentlich zugänglichen Bewerberkonzepte und Finanzunterlagen ergeben jedoch ungefähr folgende Größenordnungen:
München: Keine belastbare öffentliche Gesamtsumme; zusätzliche Investitionen für Sportstätten, Verkehr, „Olympisches Dorf“ und Infrastruktur
KölnRheinRuhr: ca. 4,8 Mrd. € für das „Games Organising Budget“; Infrastruktur und Verkehr nicht vollständig in dieser Summe enthalten
Berlin+: ca. 4,82 Mrd. € für das Organisations- und Durchführungsbudget; zusätzlich ca. 1,59 Mrd. € Investitionsbudget |
KölnRheinRuhr veranschlagt die organisationsbezogenen Durchführungskosten, das „Games Organising Budget“, mit rund 4,8 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Planung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele. Die Bewerbung geht davon aus, dass diese Kosten vollständig durch private und veranstaltungsbezogene Einnahmen gedeckt werden können:
– Beiträge des IOC;
– Fernsehrechte und Vermarktungsrechte;
– Sponsoring;
– Ticketverkäufe;
– weitere Einnahmen des Organisationskomitees.
Nach der aktuellen Kalkulation sollen den Ausgaben Einnahmen von rund 5,2 Milliarden Euro gegenüberstehen. Daraus ergäbe sich ein rechnerischer Überschuss von etwa 400 Millionen Euro. Für die Paralympics wurde allerdings ein begrenzter Zuschuss der öffentlichen Hand eingeplant.
Wichtig ist: Die 4,8 Milliarden Euro sind nicht die vollständigen gesellschaftlichen Gesamtkosten aller mit Olympia verbundenen Investitionen. Ausgaben für Verkehr, kommunale Infrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen oder ohnehin geplante Stadtentwicklung können ganz oder teilweise außerhalb des „Games Organising Budget“ liegen.
Berlin+ weist in seinem Finanzkonzept ein Organisations- und Durchführungsbudget von rund 4,822 Milliarden Euro aus. Diese Summe entspricht in ihrer Größenordnung nahezu dem Ansatz von KölnRheinRuhr. Das Berliner Budget enthält unter anderem:
– Sportorganisation und Wettkampfdurchführung;
– Unterbringung und Betreuung;
– Transport und Logistik;
– Sicherheit;
– Kommunikation und Marketing;
– Verwaltung und Organisation;
– Legacy-Maßnahmen;
– einen Betrag für Unvorhergesehenes.
Allein für Unvorhergesehenes sind in der Berliner Kalkulation rund 630 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich wird ein Investitionsbudget von rund 1,59 Milliarden Euro genannt. Damit liegt die Berliner Gesamtgrößenordnung – wenn man Durchführungs- und Investitionsbudget addiert – bei etwa 6,4 Milliarden Euro. Diese Addition ist jedoch nur eingeschränkt zulässig, weil sich die Budgets inhaltlich unterscheiden und nicht jede Investition ausschließlich olympiabedingt wäre.
Für München ist eine vergleichbare, endgültige Gesamtkostenzahl öffentlich weniger klar dokumentiert. In der frühen Konzeptphase wurden für die Bewerbungen unterschiedliche Größenordnungen genannt; für München und KölnRheinRuhr kursierten teilweise Ansätze von etwa 5 bis 6 Milliarden Euro.
Der DOSB-Abschlussbericht hat diese Angaben jedoch nicht als belastbare Endkosten bestätigt. Wegen des frühen Planungsstadiums, der offenen Entscheidung über das Austragungsjahr 2036, 2040 oder 2044 und noch nicht abgeschlossener Planungen beschränkte sich die Kommission auf eine Plausibilitätsbeurteilung.
Bei München ist daher zwischen drei Ebenen zu unterscheiden:
- dem Organisations- und Durchführungsbudget der Spiele;
- zusätzlichen Investitionen für Sportstätten und das „Olympische Dorf“;
- allgemeinen Infrastrukturmaßnahmen, etwa für Verkehr, die ohnehin oder teilweise wegen der Spiele realisiert würden.
Eine eindeutige Zahl, die alle drei Kategorien zusammenfasst, wurde im DOSB-Vergleich nicht verbindlich ausgewiesen.
Wie hoch sind die Kosten für das Nationale Bewerbungsverfahren, für das sich der DOSB entschieden hat?
Die Kosten der nationalen Bewerbung dürfen nicht mit den Durchführungskosten verwechselt werden. Für die Bewerbungsphase aller deutschen Kandidaten wurden insgesamt 50 Millionen Euro veranschlagt.
Für den späteren Siegerstandort kommen weitere Kosten hinzu:
– internationale Bewerbung beim IOC;
– Machbarkeitsstudien;
– Detailplanung;
– politische und rechtliche Vorbereitung;
– Bürgerbeteiligung;
– internationale Präsentationen;
– Organisationsaufbau.
Diese Ausgaben sind in den Milliardenbeträgen für die eigentliche Durchführung nicht unbedingt vollständig enthalten.
Bei Olympiabewerbungen werden mindestens drei Kostengruppen unterschieden:
Bewerbungskosten: Ausarbeitung und Vermarktung der nationalen und internationalen Bewerbung,
„Games Organising Budget“: Planung und Durchführung der Spiele durch das Organisationskomitee,
Investitionsbudget: Sportstätten, „Olympisches Dorf“, Verkehr, digitale Infrastruktur und sonstige Bauprojekte.
Gerade bei der politischen Bewertung ist entscheidend, ob nur das „Games Organising Budget“ oder auch öffentliche Infrastruktur und Sicherheitsaufwand einbezogen werden. Ein Konzept kann beim Organisationsbudget ausgeglichen erscheinen, während gleichzeitig erhebliche öffentliche Investitionen erforderlich sind.
Warum sprach die Kommission keine Empfehlung aus?
Die Kommission sprach trotz Münchens Vorsprung keine Wahlempfehlung aus, weil ihr Auftrag vor allem in der Überprüfung und Bestätigung des Bewertungsverfahrens lag und nicht darin, der DOSB-Mitgliederversammlung die politische Entscheidung abzunehmen. Eine Empfehlung war nach dem Verfahren zwar möglich, aber nicht verpflichtend.
München lag mit 87,03 Punkten nur knapp vor KölnRheinRuhr mit 85,02 Punkten. Der Abschlussbericht stellte deshalb ausdrücklich fest, dass beide Konzepte gemessen an der Bewertungsmatrix international gleichrangig seien. Der Punktvorsprung war somit kein eindeutiger Qualitätsabstand, sondern das Ergebnis einer engen Bewertungsmechanik.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass alle drei Konzepte grundsätzlich geeignet seien, Olympische und Paralympische Spiele erfolgreich auszurichten. Auch Berlin+ mit 74,64 Punkten wurde nicht als ungeeignet verworfen, sondern blieb formal wählbar.
Verfahrenslogik
Die Kommission hatte nach dem DOSB-Verfahren im Kern drei Aufgaben:
- die gemeinsam festgelegten Kriterien anzuwenden;
- die Nachvollziehbarkeit und korrekte Durchführung der Bewertung zu prüfen;
- den Delegierten eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu geben.
Sie konnte eine Wahlempfehlung aussprechen, musste dies aber nicht. Da sie alle drei Bewerbungen als wählbar einstufte und München und KölnRheinRuhr als international gleichrangig bewertete, entschied sie sich für eine neutrale Darstellung statt für eine formelle Präferenz.
Welche Schwächen weist das DOSB-Evaluationsverfahren auf?
Das DOSB-Evaluationsverfahren weist mehrere methodische und verfahrensbezogene Schwächen auf. Die wichtigste ist, dass die Punktzahl einen hohen Anschein von Genauigkeit erzeugt, obwohl zentrale Bereiche gar nicht in die Punkte eingeflossen sind und die Gewichtung teilweise stark vom DOSB selbst bestimmt wurde.
Zentrale Schwächen
1. Zentrale Kostenfragen wurden nicht bepunktet
Die Kategorien „Kosten und Finanzierung“ sowie „Vision und Legacy“ erhielten lediglich einen grünen Haken, aber keine Punkte. Dadurch gingen Kostenrisiken, Finanzierungsunsicherheiten, langfristige Folgekosten und die Qualität der Nachnutzung nicht in die Ermittlung der Rangfolge ein. Das ist problematisch, weil gerade diese Aspekte für eine Olympiaentscheidung besonders wichtig sind. Ein Konzept kann somit in den bepunkteten Kategorien führend sein, ohne dass es bei langfristigen öffentlichen Kosten oder Nachnutzungsrisiken tatsächlich besser abschneidet.
2. Scheingenauigkeit der Punktwerte
Die Werte 87,03 und 85,02 suggerieren eine sehr präzise Messung. Tatsächlich beruhen sie auf Bewertungen qualitativer Kriterien wie internationaler Strahlkraft, Stabilität, Eventpotenzial und nationaler Akzeptanz. Die zwei Dezimalstellen sagen daher mehr über die Rechenform der Matrix als über einen messbaren Qualitätsunterschied aus.
3. Ungleiche Gewichtung der Bewerter
Ein besonders wichtiger Kritikpunkt betrifft die Verteilung der Bewertungsmacht zwischen DOSB und den olympischen Spitzenverbänden. In mehreren Bereichen bewertete der DOSB selbst höher als die Fachverbände. Bei der internationalen Strahlkraft lag das Verhältnis beispielsweise bei 60 zu 40, bei der Unterstützung sogar bei 80 zu 20.
Dadurch erhielten die Einschätzungen des DOSB überproportionalen Einfluss auf das Endergebnis. Das ist problematisch, weil der DOSB zugleich selbst das Verfahren organisierte und in der Evaluationskommission vertreten war.
4. „Bestwert-Ansatz“ verzerrt Unterschiede
In den vom DOSB bewerteten Kategorien erhielt der jeweils beste Bewerber grundsätzlich 100 Punkte. Die anderen Bewerber wurden relativ zu diesem Bestwert eingestuft. Dieses Verfahren misst also nicht nur die absolute Qualität eines Konzepts, sondern auch den Abstand zum jeweils besten Kandidaten. Der Bestplatzierte erhält automatisch den Maximalwert, selbst wenn seine tatsächliche Leistung nur knapp über der der Mitbewerber liegt. Dadurch können kleine qualitative Unterschiede rechnerisch stärker durchschlagen.
5. Bewertungsmaßstab nicht vollständig transparent
Vor der Entscheidung war zunächst unklar, wann die detaillierten Bewertungen veröffentlicht würden und welche Unterlagen die stimmberechtigten DOSB-Mitglieder rechtzeitig erhalten. Das berührt die Legitimität des Verfahrens: Wer über drei „Milliardenkonzepte“ abstimmt, sollte die Kriterien, Gewichtungen, Einzelbewertungen und Begründungen deutlich vor der zu treffenden Entscheidung kennen.
6. Keine unabhängige Trennung von Auftraggeber und Bewerter
Der DOSB entwickelte den Kriterienkatalog, organisierte das Auswahlverfahren und war zugleich an dem Bewertungsprozess beteiligt. In der Kommission saßen unter anderem der DOSB-Präsident und der DOSB-Vorstandsvorsitzende. Das schafft zumindest den Eindruck eines möglichen institutionellen Interessenkonflikts. Ein unabhängiges Evaluationsgremium mit ausschließlich externen Mitgliedern hätte die Trennung zwischen Verfahrensgestaltung und Bewertung klarer gemacht.
7. Bürgerakzeptanz nur schwer vergleichbar
Die Kategorie „nationale Akzeptanz“ sollte Bürgerunterstützung, politische Stabilität und regionale Einbindung abbilden. Die drei Bewerber nutzten jedoch sehr unterschiedliche Beteiligungsformen:
– München führte einen Bürgerentscheid durch;
– KölnRheinRuhr organisierte Ratsbürgerentscheide in mehreren Kommunen;
– Berlin hatte keinen vergleichbaren Bürgerentscheid und setzte stärker auf Dialog-,
Online- und Bürgerforen.
Diese Verfahren messen nicht dasselbe. Ein Bürgerentscheid, eine repräsentative Befragung und ein Bürgerforum lassen sich nicht ohne Weiteres in eine gemeinsame Punktzahl übersetzen.
8. Operative Kriterien begünstigen kompakte Konzepte
Die Bewertung der Reisezeiten, Sportstättenverteilung und Unterbringung bevorzugte naturgemäß kompakte Bewerbungen. München erhielt bei Reisezeiten 85,07 Punkte, KölnRheinRuhr dagegen 66,77; Berlin kam auf 71,37.
Das ist sachlich nachvollziehbar, aber nicht wertneutral. Ein regional verteiltes Konzept kann andere Vorteile haben – etwa die Nutzung bestehender Anlagen oder eine breitere regionale Beteiligung –, die durch die stärkere Gewichtung von Reisezeiten teilweise überlagert werden.
9. Unterschiedliche Konzeptlogiken werden in eine Rangliste gezwängt
München steht für ein kompaktes Stadtmodell, KölnRheinRuhr für ein regional verteiltes Modell und Berlin+ für ein Hauptstadt- und Metropolenkonzept. Diese Modelle verfolgen unterschiedliche politische und städtebauliche Ziele.
Eine eindimensionale Rangliste kann diese Unterschiede nur begrenzt abbilden. Sie beantwortet vor allem nicht zwingend die Frage, welches Konzept nach der gewählten Matrix am besten passt, welches Modell gesellschaftlich oder stadtentwicklungspolitisch am sinnvollsten ist.
10. Unklare Behandlung langfristiger Risiken
Die Kommission erklärte alle drei Konzepte für wirtschaftlich darstellbar, ohne die Kosten- und Finanzierungsdimension in die Punktwertung aufzunehmen. Dadurch bleiben wichtige Unsicherheiten außerhalb des Rankings:
– Kostensteigerungen bis 2036, 2040 oder 2044;
– Sicherheitskosten;
– öffentliche Garantien;
– private Finanzierungszusagen;
– Betriebskosten;
– Rückbau temporärer Anlagen;
– langfristige Nachnutzung;
– mögliche Defizithaftung.
Das Verfahren konnte somit die grundsätzliche Plausibilität bestätigen, aber keine belastbare Rangfolge der finanziellen Risiken herstellen.
Was möglicherweise dennoch für das Verfahren spricht
Das Verfahren hatte auch nachvollziehbare Stärken. Alle Bewerber wurden anhand eines gemeinsamen Kriterienkatalogs geprüft, die Kategorien waren grundsätzlich bekannt und die Ergebnisse wurden in einer einheitlichen Matrix zusammengeführt. Außerdem machte der Bericht unterschiedliche Stärken sichtbar: Berlin lag bei der internationalen Strahlkraft vorn, KölnRheinRuhr beim Eventpotenzial und München bei Stabilität sowie Ausgewogenheit.
Die Schwäche liegt daher weniger darin, dass überhaupt bewertet wurde, sondern darin, wie stark eine komplexe politische Entscheidung durch eine teilweise gewichtete und nicht vollständig transparente Punktematrix verdichtet wurde.
Das DOSB-Verfahren war als Vorauswahl brauchbar, aber für eine Kosten-Nutzen- und Gemeinwohlbewertung ist es unzureichend. Es beantwortete relativ gut die Frage: Welches Konzept erscheint nach den ausgewählten sportlichen und organisatorischen Kriterien am wettbewerbsfähigsten?
Es beantwortete dagegen nur unzureichend die Fragen:
– Welches Konzept ist für die öffentliche Hand am risikoärmsten?
– Welches Konzept genießt die stärkste demokratische Legitimation?
– Welches Konzept hinterlässt den größten langfristigen Nutzen?
– Welche Kosten und Folgekosten sind am verlässlichsten abgesichert?
Welche Gefahren waren und sind mit dem Evaluationsverfahren in Bezug auf das Gelingen einer deutschen Olympischen Bewerbung verbunden?
Das Evaluationsverfahren könnte das Gelingen einer deutschen Olympia-Bewerbung gefährden, weil es zwar eine Rangfolge erzeugt, aber zentrale politische, finanzielle und gesellschaftliche Risiken nur unvollständig abbildet. Besonders problematisch sind Transparenzmängel, die starke Rolle des DOSB, die knappe Differenz zwischen München und KölnRheinRuhr sowie die Gefahr, dass die Auswahl intern umstritten bleibt.
Die größte Gefahr besteht in einer mangelnden Akzeptanz der Auswahl. Wenn Delegierte oder Öffentlichkeit die Kriterien, Gewichtungen und Einzelbewertungen nicht rechtzeitig nachvollziehen können, entsteht der Eindruck eines intransparenten oder vorentschiedenen Verfahrens. Vor der Veröffentlichung war tatsächlich umstritten, ob die detaillierten Bewertungen den Stimmberechtigten rechtzeitig vorgelegt würden.
Das ist für eine Olympia-Bewerbung besonders problematisch: Der ausgewählte Bewerber muss anschließend geschlossen auftreten und über Jahre gegenüber Bund, Ländern, Kommunen, IOC, Verbänden und Bevölkerung glaubwürdig bleiben.
Risiko einer knappen oder zufälligen Entscheidung
München liegt nur rund zwei Punkte vor KölnRheinRuhr; der Bericht bezeichnete beide Konzepte gemessen an der Bewertungsmechanik als international gleichrangig. Dadurch könnte die Auswahl wie ein sehr knappes, möglicherweise methodenabhängiges Ergebnis wirken und nicht wie die eindeutige Entscheidung für den klar besseren Bewerber.
Eine solche Entscheidung birgt die Gefahr in sich, dass der unterlegene Bewerber das Ergebnis nur widerwillig akzeptiert; dass regionale oder politische Akteure ihre Kritik beibehalten; dass die nationale Bewerbung mit inneren Konflikten startet und dass
das IOC den Eindruck erhält, Deutschland sei strategisch nicht vollständig geeint.
Risiko einer falschen Schwerpunktsetzung
Die Punktwertung konzentrierte sich auf internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Akzeptanz sowie auf die sportfachliche und operative Eignung. Kosten und Finanzierung sowie „Vision und Legacy“ wurden dagegen nicht in die Punktzahl einbezogen, sondern lediglich auf grundsätzliche Erfüllung geprüft. Damit konnte ein Bewerber im Ranking vorn liegen, ohne dass seine langfristigen Kosten, öffentlichen Haftungsrisiken oder Nachnutzungspläne nach demselben Maßstab besser wären. Für den späteren IOC-Dialog sind aber gerade eine belastbare Finanzierung, politische Verlässlichkeit und eine glaubwürdige langfristige Wirkung entscheidend.
Finanzielle Glaubwürdigkeit
Wenn Kostenrisiken nicht vergleichbar bewertet werden, kann die nationale Auswahl später durch Nachfragen von Bund, Ländern, Kommunen oder Öffentlichkeit wieder infrage gestellt werden. Unklarheiten bei Sicherheitskosten, Kostensteigerungen, privaten Finanzierungszusagen und der Haftung für Defizite können die Bewerbung politisch destabilisieren. Eine deutsche Bewerbung muss dem IOC und internationalen Partnern zeigen, dass sie nicht nur sportlich attraktiv, sondern auch finanziell belastbar ist. Ein Auswahlverfahren, das diese Punkte nicht ausreichend und nicht differenziert prüft, verlagert das Problem lediglich in die nächste Bewerbungsphase.
Konflikt zwischen DOSB und Verbänden
Der DOSB entwickelte die Bewertungsmechanik und war zugleich institutionell stark in das Verfahren eingebunden. Kritiker sehen darin ein mögliches Unabhängigkeits- und Interessenkonfliktrisiko. Zudem war das Gewicht der Bewertungen zwischen DOSB und olympischen Spitzenverbänden nicht in allen Kategorien gleich verteilt. Dadurch könnte bei unterlegenen Bewerbern der Eindruck entstehen, dass nicht allein die Qualität der Konzepte, sondern auch die institutionelle Perspektive des DOSB über den Ausgang entschied. Ein solcher Eindruck schwächt die Geschlossenheit der späteren Bewerbung.
Gefahr einer Delegiertenentscheidung ohne ausreichende Information
Bei der Wahl sind nach Paragraf 16 der DOSB-Satzung nur bestimmte Organisationen stimmberechtigt; insbesondere die olympischen Spitzenverbände haben großes Gewicht. Landessportbünde/-verbände, nichtolympische Spitzenverbände und Verbände mit besonderen Aufgaben sind ausgeschlossen.
Wenn ein kleinerer Kreis eine weitreichende Entscheidung trifft, ohne sämtliche Bewertungsdetails, Finanzrisiken und Bürgerakzeptanzdaten rechtzeitig prüfen zu können, entsteht ein Demokratiedefizit. Das kann später als Argument gegen die Legitimität der deutschen Bewerbung verwendet werden.
Akzeptanzrisiko bei Bürgerbeteiligung
Das Verfahren verglich unterschiedliche Formen der Bürgerbeteiligung:
– München und KölnRheinRuhr verfügten über Bürgerentscheide beziehungsweise
Ratsbürgerentscheide;
– Berlin setzte stärker auf Online-Beteiligung, Bürgerforum, Jugendforum und
„Bürgercharta“.
Diese Formen messen nicht dasselbe. Ein Bürgerentscheid liefert eine direkte „Ja-Nein-Entscheidung“, während ein Bürgerforum Bedingungen und Empfehlungen formuliert. Wenn daraus trotzdem vergleichbare Akzeptanzwerte abgeleitet werden, kann die Bewertung methodisch angreifbar sein.
Für die spätere Bewerbung ist breite Akzeptanz allerdings unverzichtbar. Wird ein Beteiligungsverfahren als unfair oder nur symbolisch wahrgenommen, kann sich der Widerstand nach der Auswahl verstärken.
Gefahr der Polarisierung zwischen Regionen
Die Bewerbung KölnRheinRuhr ist regional verteilt, München kompakter und Berlin auf die Hauptstadtregion konzentriert. Eine Bewertungsmatrix, die Reisezeiten und operative Kompaktheit stark berücksichtigt, kann regionale Modelle strukturell benachteiligen. Umgekehrt kann eine regionale Bewerbung den Vorteil haben, vorhandene Sportstätten breiter zu nutzen und – auch länderübergreifend – mehrere Kommunen einzubinden.
Wenn sich ein regionaler Bewerber aufgrund der Bewertungsmethodik benachteiligt fühlt, kann die nationale Auswahl einen politischen Konflikt zwischen Süd, West und Hauptstadtregion verschärfen. Das erschwert anschließend die notwendige Unterstützung des gesamten deutschen Sports.
Kommunikationsrisiko
Die Punktwerte 87,03, 85,02 und 74,64 wirken objektiv und exakt, obwohl sie auch qualitative Einschätzungen enthalten. Diese Scheingenauigkeit kann die öffentliche Debatte verengen: Statt über Kosten, Nachhaltigkeit oder gesellschaftlichen Nutzen zu sprechen, wird vor allem über wenige Hundertstel oder Punkteabstände diskutiert.
Eine solche Kommunikation kann die Bewerbung schwächen, wenn der unterlegene Standort seine Niederlage als Ergebnis einer künstlichen Rechenlogik darstellt. Die Bewertungsmatrix wird dann selbst zum Gegenstand des Konflikts.
Risiko für internationale Verhandlungen
Das IOC bewertet nicht bloß eine nationale Punktzahl. Es interessiert sich unter anderem für:
– politische Stabilität;
– verbindliche staatliche Garantien;
– gesellschaftliche Zustimmung;
– Sportstätten und Infrastruktur;
– Finanzierung;
– Nachhaltigkeit;
– langfristige Partnerschaftsfähigkeit;
– Fähigkeit, eine Bewerbung dauerhaft zu vertreten.
Wenn die nationale Auswahl mit Streit, Intransparenz oder fehlender Kostenklarheit endet, kann Deutschland im internationalen Dialog an Glaubwürdigkeit verlieren. Der IOC-Prozess sieht zunächst einen kontinuierlichen und später einen strategischen Dialog vor; die deutsche Bewerbung muss deshalb über mehrere Jahre konsistent auftreten.
Risiko eines späteren Rückzugs
Ein unzureichend geprüftes oder politisch nicht ausreichend abgesichertes Konzept kann später zu Nachbesserungen, Verzögerungen oder sogar einem Rückzug führen. Das wäre besonders schädlich, weil Deutschland in der Vergangenheit bereits mehrere Olympia-Bewerbungsprozesse nicht erfolgreich abschließen konnte. Eine neue Bewerbung müsste daher Verlässlichkeit und langfristige Planungssicherheit besonders überzeugend nachweisen.
Was die DOSB-Kommission hätte verbessern können
Zur Verringerung dieser Risiken wären insbesondere sinnvoll gewesen:
- Veröffentlichung der vollständigen Bewertungsmatrix vor der Abstimmung;
- Offenlegung aller Einzelbewertungen und Gewichtungen;
- unabhängige externe Leitung oder Kontrolle des Verfahrens;
- getrennte Bewertung von Durchführungskosten, Infrastrukturkosten und Folgekosten;
- einheitliche Standards für Bürgerakzeptanz;
- Szenarien für 2036, 2040 und 2044;
- klare Darstellung staatlicher Garantien und Haftungsrisiken;
- Veröffentlichung von Minderheitspositionen und abweichenden Einschätzungen;
- ausreichende Beratungszeit für alle stimmberechtigten Delegierten;
- gemeinsame Verpflichtung aller Bewerber, den Auswahlentscheid anschließend zu unterstützen.
Das Evaluationsverfahren war als interne Vorauswahl nützlich, weil es drei sehr unterschiedliche Konzepte vergleichbar machte. Als Grundlage für eine international erfolgreiche Bewerbung wäre es jedoch nur dann ausreichend , wenn die offenen Finanzierungs-, Akzeptanz- und Transparenzfragen umfassend geklärt worden wären.
Ein wesentlicher Mangel ist somit nicht darin zu sehen, dass die Kommission München, KölnRheinRuhr oder Berlin falsch bewertet hätte. Er liegt vielmehr darin, dass ein knappes Ergebnis und ein teilweise intransparentes Verfahren die politische Geschlossenheit, öffentliche Legitimität und finanzielle Glaubwürdigkeit der deutschen Bewerbung beschädigen könnte.
Wie war die DOSB-Evaluationskommission zusammengesetzt und wer hat sie nach welchen Kriterien berufen?
Die DOSB-Evaluierungskommission bestand aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern und drei Beisitzenden ohne Stimmrecht. Sie wurde durch Beschluss der 22. DOSB-Mitgliederversammlung vom 6. Dezember 2025 eingesetzt mit dem Auftrag, die Bewertung der drei Bewerbungen zu überprüfen und zu bestätigen.
Stimmberechtigte Mitglieder waren
– Thomas Weikert, Präsident des DOSB; Vorsitzender der Kommission
– Otto Fricke, Vorstandsvorsitzender des DOSB
– Babette Kibele, Abteilungsleiterin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt
– Josephine Ortleb, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
– Mona Küppers, Präsidentin des Deutschen Segler-Verbandes; stellvertretende Vorsitzende
– Ingo Weiss, Präsident des Deutschen Basketball Bundes und Sprecher der „Konferenz der Spitzensportverbände“
[Im Verlauf des Verfahrens gab es zudem noch personelle Änderungen: Babette Kibele ersetzte bis zum Abschluss des Verfahrens die zuvor zuständige Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein; Ingo Weiss trat an die Stelle von Andreas Michelmann, dem Präsidenten des Deutschen Handballbundes und früherem Sprecher der „Konferenz der Spitzensportverbände“]
Beisitzende ohne Stimmrecht
– Kim Bui, Athletenvertreterin im IOC;
– Jürgen Scholz, Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg;
– Idriss Gonschinska, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Behindertensportverbands.
Die Beisitzenden konnten die Beratungen fachlich begleiten, hatten aber auch bei der Bestätigung der Ergebnisse der Evaluation kein Stimmrecht.
Wer berief die Mitglieder?
Die Kommission wurde nicht vollständig durch eine unabhängige Auswahlkommission berufen. Die DOSB-Mitgliederversammlung beschloss zunächst deren Einrichtung und legte die institutionelle Zusammensetzung fest. Die einzelnen Mitglieder wurden anschließend von den jeweils zuständigen Verbänden oder Institutionen eigenverantwortlich und fristgerecht benannt.
Das bedeutete im Einzelnen:
– DOSB-Präsident und DOSB-Vorstandsvorsitzender kamen aus dem DOSB;
– die politischen Mitglieder wurden von der Bundesregierung beziehungsweise vom
Bundestag benannt;
– die Sportverbandsvertreter wurden durch Verbände bestimmt;
– die Athletenvertretung, der Landessportverband und der Deutsche
Behindertensportverband benannten ihre Beisitzenden.
Die DOSB-Mitgliederversammlung hatte am 6. Dezember 2025 mit 98,13 Prozent für die Einsetzung der Kommission gestimmt. Außerdem wurde festgelegt, dass alle Mitglieder bis zum 31. Januar 2026 namentlich benannt werden sollten.
Nach welchen Kriterien wurde sie zusammengesetzt?
Die veröffentlichten Beschlüsse nennen keine detaillierte, öffentlich überprüfbare Berufungsmatrix mit Anforderungen wie Unabhängigkeit, Berufserfahrung, Geschlechterquote oder regionaler Repräsentation. Erkennbar war jedoch ein institutioneller Repräsentationsansatz
Die Zusammensetzung sollte damit Sport, Politik, Athleten, Landessportbünde/-verbände und Behindertensport zusammenführen. Eine vollständig unabhängige Expertenkommission außerhalb des DOSB war jedoch nicht vorgesehen.
Auftrag der DOSB-Evaluierungskommission
Zunächst hatten der DOSB und die olympischen Spitzenverbände die Aufgabe, ein Verfahren zu verabschieden, wonach die erwartbaren Bewerbungen zu evaluieren sind. Dieses Verfahren wurde 2025 verabschiedet. Im Zentrum des Verfahrens stand eine Bewertungsmatrix, die der DOSB gemeinsam mit dem zuständigen Bundesministerium entwickelt hatte.
Die ebenfalls im Jahr 20,25 berufene DOSB-Evaluierungskommission sollte anschließend die Ergebnisse überprüfen und ggfls. bestätigen. Sie konnte auf dieser Grundlage für die DOSB-Mitgliederversammlung eine Wahlempfehlung abgeben, musste dies aber nicht. Die Kommission bestätigte letztlich die Ergebnisse, sprach jedoch keine formelle Empfehlung für München, KölnRheinRuhr oder Berlin+ aus.
Problem der Unabhängigkeit
Die Zusammensetzung der Kommission erzeugte einen möglichen Interessenkonflikt: Der DOSB war zugleich
- Initiator des Bewerbungsverfahrens;
- Mitentwickler der Bewertungsmatrix;
- Mitbewerter der Konzepte;
- Organisator der Evaluierung;
- Träger der abschließenden Auswahl.
Zwei der sechs stimmberechtigten Mitglieder gehörten unmittelbar zur DOSB-Führung. Die Kommission war deshalb eher ein institutionell repräsentatives Kontrollgremium als eine vollständig unabhängige externe Prüfungskommission. Das erklärt auch die Kritik an Transparenz und Unabhängigkeit des Verfahrens. Berufungskriterien wie Fachkompetenz, Unabhängigkeit oder Interessenkonflikte wurden nicht in einer detaillierten öffentlichen Matrix offengelegt.
Wie oft hat die Kommission getagt?
Die genaue Zahl der Sitzungen ist öffentlich nicht ausgewiesen. Sicher dokumentiert sind mindestens zwei Plenarsitzungen:
- Februar 2026: konstituierende Sitzung der Evaluierungskommission.
- September 2026: letzte Sitzung, in der die Ergebnisse abschließend beraten beziehungsweise bestätigt wurden.
Dazwischen arbeitete die Kommission vermutlich über mehrere Monate. Es ist wahrscheinlich, dass es weitere Sitzungen, Arbeitsgespräche oder schriftliche Abstimmungen gab; öffentlich zugängliche Quellen nennen jedoch weder eine vollständige Sitzungszahl noch Termine und Protokolle aller Treffen.
Der DOSB veröffentlichte zwar die Zusammensetzung und den Auftrag der Kommission, aber keine vollständige Liste mit:
– Anzahl aller Sitzungen;
– Datum und Dauer jedes Treffens;
– Anwesenheit der Mitglieder;
– Tagesordnungen;
– Sitzungsprotokollen;
– Abstimmungsergebnissen;
– Minderheitsvoten.
Wer hat der Kommission zugearbeitet? Welche externen Agenturen haben dabei mitgewirkt?
Die öffentlich belegte Mitwirkung bestand vor allem aus DOSB-internen Arbeitsgruppen, den olympischen Spitzenverbänden, dem Bundesministerium und den drei Arbeitsgruppen zur Konzeptprüfung. Eine vollständige Liste externer Agenturen oder Beratungsunternehmen, die der Evaluierungskommission unmittelbar zugearbeitet haben, wurde vom DOSB nicht veröffentlich.
DOSB und olympische Spitzenverbände
Die eigentliche Bewertung der finalen Konzepte führte der DOSB gemeinsam mit den olympischen Spitzenverbänden durch. Sie bewerteten insbesondere die internationale Wettbewerbsfähigkeit und nationale Akzeptanz und die sportfachliche und operative Eignung.
Bundesregierung / Bundeskanzleramt
Die Bundesregierung war an der Entwicklung der Bewertungsmatrix beteiligt. Die gemeinsame Leitung der Arbeitsgruppen für „Vision und Legacy“ sowie „Kosten und Finanzierung“ lag beim DOSB und beim für Sport zuständigen Bundeskanzleramt.
Außerdem wirkten weitere zuständige Bundesministerien an der Prüfung mit. Das betraf insbesondere Fragen der Nachhaltigkeit; die langfristigen gesellschaftlichen und sportlichen Entwicklungsziele; Budgets und Finanzierungsmodelle und infrastrukturelle Sonderprojekte.
Arbeitsgruppe „Vision und Legacy“
Diese Arbeitsgruppe prüfte, ob die langfristigen Wirkungsversprechen der Bewerber plausibel waren und mit gesellschaftlichen sowie sportlichen Entwicklungszielen übereinstimmten. Dazu gehörten u.a. Nachhaltigkeit; Förderung des Sports; Nachnutzung von Sportstätten; soziale und städtebauliche Wirkungen; langfristiger Nutzen für Regionen und Bevölkerung.
Arbeitsgruppe „Kosten und Finanzierung“
Diese Arbeitsgruppe prüfte die Budgets der Bewerber. Sie befasste sich mit
Einnahmen und Ausgaben; Finanzierungsquellen; öffentlichen und privaten Beiträgen;
Plausibilität der Planansätze; möglichen infrastrukturellen Zusatzprojekten.
Diese Prüfung führte allerdings nicht zu einer Punktwertung. Kosten und Finanzierung wurden als erfüllt oder nicht erfüllt beurteilt, gingen aber nicht mit einer eigenen Punktzahl in das Ranking ein.
Bundesministerien und Infrastrukturprüfung
Die zuständigen Ministerien waren außerdem an der Betrachtung der infrastrukturellen Sonderprojekte beteiligt. Diese Projekte hatten laut DOSB keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung der Bewerbungskonzepte und waren deshalb nicht unmittelbar bewertungsrelevant.
Welche externen Agenturen haben mitgewirkt?
Nach den öffentlich verfügbaren DOSB-Unterlagen ist keine namentliche Liste externer Agenturen ausgewiesen, die direkt für die Evaluierungskommission gearbeitet haben. Bekannt sind vor allem die Organisationen, die auf Bewerberseite einzelne Konzepte, Planungen oder Beteiligungsprozesse unterstützten – etwa Zebralog bei Berlin oder verschiedene Architektur- und Planungspartner in München und KölnRheinRuhr. Das macht sie aber nicht automatisch zu Beratern der DOSB-Kommission.
Die öffentlich genannten Bewerberbüros und Agenturen sind daher von den Zuarbeitern des DOSB-Evaluationsverfahrens zu unterscheiden.
Bei den externen Zuarbeiten besteht jedoch eine Transparenzlücke. Nicht veröffentlicht sind unter anderem:
– Namen aller externen Gutachter;
– Namen beauftragter Beratungsunternehmen;
– konkrete Leistungsbeschreibungen;
– Vergabeverfahren;
– Honorare;
– Unterauftragnehmer;
– Sitzungs- und Arbeitsgruppenprotokolle;
– individuelle Beiträge zur Endbewertung.
Welche Transparenzlücke weist die Arbeit der DOSB-Kommission auf?
Die Arbeit der DOSB-Evaluierungskommission war teilweise transparent, aber nicht vollständig nachvollziehbar. Positiv ist, dass der DOSB die Mitglieder, den Auftrag, die Bewertungsbereiche und schließlich die Punktwerte veröffentlichte. Kritisch bleibt, dass zentrale Informationen zunächst offenbar erst nach der Wahl veröffentlicht werden sollen und detaillierte Arbeitsunterlagen, Protokolle sowie externe Zuarbeiten nicht vollständig offengelegt werden.
Öffentlich nachvollziehbar sind vor allem:
– die Zusammensetzung der Kommission;
– ihr Auftrag;
– die drei geprüften Bewerbungen;
– die fünf Bewertungsbereiche;
– die Punktzahlen;
– die Einstufungen „sehr gut“ beziehungsweise „gut“;
– die Aussage, dass keine bindende Wahlempfehlung ausgesprochen wurde.
Die Veröffentlichung der detaillierten Ergebnisse vor der Abstimmung war eine Reaktion auf öffentliche Kritik. Es wurde beanstandet, dass die Fakten den Delegierten erst nach der Wahl zugänglich gemacht werden sollten.
Der DOSB veröffentlichte daraufhin die Stellungnahme der Kommission und veröffentlichte die Ergebnisse noch vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Damit wurde ein wesentlicher Transparenzmangel zumindest teilweise korrigiert.
Nicht vollständig offengelegt wurden
– Sitzungsprotokolle;
– Zahl und Termine aller Sitzungen;
– Anwesenheit und individuelle Beiträge;
– Einzelstimmen der Kommissionsmitglieder;
– mögliche Minderheitsvoten;
– genaue Bewertungsbögen;
– interne Begründungen für jede Punktzahl;
– Auftrag und Identität externer Berater;
– Honorare und Vergabeverfahren;
– vollständige Unterlagen zu Kosten und Finanzierung.
Damit ist das Endergebnis sichtbar, aber der Weg dorthin nur teilweise rekonstruierbar.
Die Kommission veröffentlichte die Gesamtwerte, doch die genaue Entstehung jeder Punktzahl bleibt nur begrenzt nachvollziehbar. Zwar sind Kriterien wie Reisezeiten, Hotelkapazitäten, Unterbringung, internationale Wettbewerbsfähigkeit und regionale Unterstützung bekannt, aber die Öffentlichkeit kann nicht jede Teilbewertung vollständig prüfen. Folgende Fragen bleiben zum Beispiel ungeklärt:
– Welche Daten wurden verwendet?
– Wie wurden qualitative Einschätzungen in Punkte übersetzt?
– Wie stark wurden einzelne Unterkriterien gewichtet?
– Wie wurden unterschiedliche Bürgerbeteiligungsformen verglichen?
– Wie wurden die Bewertungen zwischen DOSB und Spitzenverbänden
zusammengeführt?
Besonders problematisch ist, dass Kosten und Finanzierung nicht in die Punktzahl eingingen, sondern nur auf grundsätzliche Plausibilität geprüft wurden. Für die Öffentlichkeit bleibt dadurch offen, wie die Kommission folgende finanzielle Risiken bewertete:
– Sicherheitskosten;
– Kostensteigerungen;
– staatliche Garantien;
– private Finanzierungszusagen;
– Infrastrukturinvestitionen;
– Betrieb und Nachnutzung;
– mögliche Defizithaftung.
Auch die persönliche Verantwortlichkeit ist nur begrenzt sichtbar. Die DOSB-Kommission bestand aus stimmberechtigten Mitgliedern aus DOSB, Politik und Sportverbänden sowie Beisitzenden ohne Stimmrecht. Es wurde aber nicht offengelegt, welches Mitglied welche Bewertung vertreten oder ob es abweichende Auffassungen gegeben hat.
Das erschwert die Beurteilung möglicher Interessenkonflikte. Der DOSB war zugleich Träger des Verfahrens, an der Bewertungsmatrix beteiligt und in der Kommission selbst vertreten.
Für eine hohe Verfahrens-Transparenz wären über die vorliegenden hinaus mindestens folgende Informationen erforderlich gewesen:
- Sitzungsprotokolle
- Minderheitsvoten
- Externe Gutachter
- Honorare und Vergaben
- Kostenrisiken je Bewerber
- Grundlage der Bürgerakzeptanzwerte
Die Kommission weist damit eine Ergebnis-Transparenz, aber nur begrenzte Prozess- und Begründungstransparenz auf.
Die Transparenz wurde im Verlauf des Verfahrens zwar verbessert, insbesondere durch die Veröffentlichung der Ergebnisse vor der Abstimmung. Dennoch bleibt sie hinter einem vollständig überprüfbaren Evaluationsverfahren zurück.
Wie ist die fachliche Kompetenz der Mitglieder der DOSB-Kommission zu beurteilen?
Die Kommission war institutionell breit, aber nur teilweise fachlich spezialisiert besetzt. Sie vereinte Sportführung, Politik, Verbandsmanagement, Athleten- und Behindertensport; für eine komplexe Olympia-Machbarkeitsprüfung fehlten jedoch erkennbar eigenständige Spezialisten für Kostenrechnung, Großprojektmanagement, Stadtplanung, Verkehr, Sicherheit, Umwelt und Vergaberecht.
Das ist insofern relevant, weil die Kommission vor allem prüfen sollte, ob ein bereits erarbeitetes Evaluierungsergebnis nachvollziehbar und regelkonform ist.
Die sechs stimmberechtigten Mitglieder kamen aus DOSB, Bundesverwaltung, Bundestag und olympischen Spitzenverbänden. Die drei Beisitzenden ohne Stimmrecht repräsentierten Athletinnen und Athleten, Landessportbünde/-verbände und Behindertensport.
Die Kommission war stark darin, die Bewerbung aus Sicht des organisierten Sports zu beurteilen. Präsidenten und leitende Vertreter des DOSB und olympischer Spitzenverbände kennen:
– Verbandsstrukturen;
– internationale Sportbeziehungen;
– Anforderungen des IOC;
– Organisation von Meisterschaften;
– Interessen der Fachverbände;
– Sportstätten- und Wettkampfanforderungen.
Mit dem Bundeskanzleramt und einer Bundestagsvizepräsidentin waren staatliche und parlamentarische Perspektiven vertreten. Das ist wichtig, weil eine Olympia-Bewerbung nicht allein ein Sportprojekt ist, sondern staatliche Garantien, öffentliche Finanzierung und politische Entscheidungen erfordert.
Die Einbindung von Kim Bui und Idriss Gonschinska stärkte die Perspektive der Athletinnen und Athleten sowie der Paralympics. Gerade bei einer gemeinsamen Olympia- und Paralympics-Bewerbung ist dies ein fachlich wichtiger Bestandteil.
Allerdings waren beide nur Beisitzende ohne Stimmrecht. Ihre Perspektiven konnten damit eingebracht werden, hatten aber keinen unmittelbaren Einfluss auf das formale Kommissionsergebnis
Fachliche Lücken
In der öffentlich ausgewiesenen Besetzung findet sich kein erkennbares Mitglied mit ausgewiesener Spezialisierung auf:
– Großveranstaltungsbudgets;
– Kosten-Nutzen-Analysen;
– öffentliche Finanzierungsmodelle;
– Risikoreserven;
– Baukostencontrolling;
– Wirtschaftlichkeitsberechnungen;
– Haftungs- und Garantiestrukturen
– Bautechnik und Architektur
Gerade weil „Kosten und Finanzierung“ als eigener Prüfbereich vorgesehen war, wäre die Einbindung unabhängiger Finanz- oder Wirtschaftsprüfer fachlich naheliegend gewesen.
Olympische Bewerbungen umfassen komplexe Fragen zu:
Sportstätten; Verkehrsnetzen; Wohnungsbau; „Olympischem Dorf“; regionaler Entwicklung; temporären Bauten und Nachnutzung. Doch kein stimmberechtigtes Mitglied ist öffentlich vor allem als Stadtplaner, Architekt, Verkehrsingenieur oder Großprojektleiter ausgewiesen. Das ist eine erkennbare Lücke, auch wenn die Kommission auf Facharbeitsgruppen und externe Zuarbeiten zurückgreifen konnte.
Sicherheitskosten und Sicherheitsanforderungen gehören zu den größten Unsicherheiten einer Olympia-Bewerbung. In der öffentlich genannten Kommissionsbesetzung ist jedoch kein ausgewiesener Sicherheitsexperte aus Polizei, Katastrophenschutz, Cybersecurity oder Veranstaltungsschutz erkennbar.
Das schwächt die unmittelbare fachliche Beurteilung eines besonders risikoreichen Bereichs.
Nachhaltigkeit und „Legacy“ waren zentrale Bestandteile der Bewertung. Ein eigenständiger Umweltwissenschaftler, Klimafachmann oder Experte für Nachhaltigkeitszertifizierung war in der veröffentlichten Besetzung nicht erkennbar.
Auch hier bleibt offen, in welchem Umfang externe Fachleute zuarbeiteten und ob deren Bewertungen unabhängig veröffentlicht wurden.
Repräsentation oder Sachverständigengremium?
Die Zusammensetzung war eher eine Repräsentation des deutschen Sports und der politischen Institutionen als ein klassisches unabhängiges Sachverständigengremium. Das lässt sich an der Verteilung erkennen:
– drei Vertreter aus Sport beziehungsweise DOSB;
– zwei politische Vertreter;
– eine Vertreterin der Bundesverwaltung;
– drei nicht stimmberechtigte Repräsentanten von Athleten, Landessport und
Behindertensport.
Damit war die Kommission geeignet, die institutionelle Tragfähigkeit einer Bewerbung einzuschätzen. Weniger geeignet war sie für eine vollständig unabhängige technische Prüfung aller Kosten-, Bau-, Verkehrs- und Sicherheitsfragen.
Die Bewertung muss allerdings am tatsächlichen Auftrag gemessen werden. Die Kommission sollte nicht selbst jedes Detail einer möglichen Bewerbungen beachten. Ihre Kernaufgabe war:
– die Einhaltung der vereinbarten Kriterien zu prüfen;
– die Nachvollziehbarkeit der Bewertung zu kontrollieren;
– gegebenenfalls eine nicht bindende Empfehlung auszusprechen.
Für diesen engeren Prüfauftrag war die institutionelle Zusammensetzung grundsätzlich plausibel. Wenn man dagegen erwartet, dass die Kommission eine unabhängige Machbarkeits-, Kosten- und Risikoanalyse erstellt, war sie fachlich zu wenig spezialisiert.
Die Kommission war ein legitimiertes sportpolitisches Kontroll- und Repräsentationsgremium, aber kein vollständig unabhängiges multidisziplinäres Expertengremium für die technische, finanzielle und infrastrukturelle Prüfung einer Olympia-Bewerbung.
Ihre Aussagekraft ist deshalb am größten für die Frage, ob die Konzepte aus Sicht des organisierten Sports und der beteiligten Institutionen plausibel und international vorzeigbar waren. Für die endgültige Entscheidung über öffentliche Kosten, Risiken und langfristigen Nutzen wären zusätzliche unabhängige Gutachten erforderlich.
Wie teuer war das vom DOSB ausgewählte Evaluationsverfahren?
Das Evaluationsverfahren des DOSB selbst wurde öffentlich nicht mit einer eigenen Gesamtsumme ausgewiesen. Bekannt sind jedoch die Kosten, die die Bewerber für die Erstellung ihrer Konzepte, Machbarkeitsnachweise und Bürgerbeteiligungen bis zur nationalen Auswahl eingeplant beziehungsweise ausgegeben haben: insgesamt rund 50,04 Millionen Euro.
Diese Summe ist nicht identisch mit den Kosten der DOSB-Evaluierungskommission. Sie umfasst den gesamten nationalen Bewerbungswettbewerb der vier ursprünglichen Bewerber – Hamburg, München, KölnRheinRuhr und Berlin – einschließlich der jeweiligen Bewerbungsorganisationen und Beratungsleistungen:
- Hamburg ca. 18,07 Mio. €
- KölnRheinRuhr ca. 17,00 Mio. €
- München ca. 8,05 Mio. €
- Berlin ca. 6,00 Mio. €
Leipzig, Kiel, Rostock/Warnemünde – Partner- beziehungsweise Nebenangaben sind in der Gesamtsumme enthalten.
Gesamt ca. 50,04 Mio.
Bei München werden in der veröffentlichten Übersicht rund 7,7 Millionen Euro als bereits getätigte Ausgaben und weitere 350.000 Euro als Zuschuss beziehungsweise zusätzlicher Betrag genannt. Die Angaben sind deshalb nicht ganz einheitlich und sollten als gerundete Bewerbungsaufwendungen verstanden werden.
Die rund 50 Millionen Euro dienten unter anderem der:
– Erstellung und Überarbeitung der Olympia- und Paralympics-Konzepte;
– Beauftragung externer Beratungs- und Planungsbüros;
– Prüfung von Sportstätten und Verkehrswegen;
– Entwicklung von Finanzierungs- und Organisationsmodellen;
– Bürgerbeteiligung und Akzeptanzuntersuchungen;
– politischen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;
– Vorbereitung der Unterlagen für das DOSB-Verfahren.
Was kostete die Kommission?
Für die Arbeit der Evaluierungskommission, einschließlich ihrer Sitzungen, Prüfungen, Arbeitsgruppen, externen Expertise und Berichtserstellung, ist derzeit keine gesonderte öffentliche Kostenrechnung bekannt.
Auch die Kosten des DOSB für:
– die Entwicklung der Bewertungsmatrix;
– die Prüfung der Bewerbungsunterlagen;
– die Arbeitsgruppen zu Sport, Akzeptanz sowie Kosten und Finanzierung;
– externe Sachverständige;
– die Erstellung des Abschlussberichts;
– die Organisation der Mitgliederversammlung
werden nicht separat in einer öffentlich zugänglichen Summe ausgewiesen.
Wie hoch waren die Kosten für die Bürgerbeteiligung?
Eine bundesweit einheitlich ausgewiesene Summe für sämtliche Bürgerbeteiligungsformate gibt es nicht. Belastbar beziffert sind vor allem die Kosten der förmlichen Bürgerentscheide beziehungsweise Referenden:
- München: 6,7 Mio. €
- Köln Rhein Ruhr: 11,3 Mio. € für die Ratsbürgerentscheide in den beteiligten Kommunen
- Hamburg: 7,1 Mio. €
Damit lagen die bezifferten Kosten der Bürgerentscheide in München, Hamburg und KölnRheinRuhr zusammen bei ungefähr 25 Millionen Euro
Berlin führte keinen vergleichbaren Bürgerentscheid durch. In der Berliner Landesverfassung ist ein entsprechendes Verfahren für die Olympia-Bewerbung nicht vorgesehen. Die Berliner Bewerbungskosten von etwa 6 Millionen Euro können daher nicht als Bürgerbeteiligungskosten interpretiert werden.
Neben den Abstimmungen gab es weitere Beteiligungsformate:
– Informationsveranstaltungen;
– Bürgerdialoge;
– Online-Beteiligung;
– öffentliche Anhörungen;
– repräsentative Befragungen;
– Kommunikations- und Informationskampagnen;
– Beteiligung von Sportvereinen, Verbänden und Initiativen.
Für diese einzelnen Formate wurde keine einheitliche, transparente Gesamtsumme veröffentlicht. Sie flossen meist in die allgemeinen Bewerbungskosten der jeweiligen Bewerber ein. Deshalb kann man nicht exakt sagen, wie viel von den insgesamt rund 50 Millionen Euro Bewerbungskosten ausschließlich auf Bürgerbeteiligung entfiel.
Welche externen Berater und Planungsbüros waren beteiligt?
Öffentlich eindeutig dokumentiert sind vor allem Zebralog für Berlin+, MCube Consulting und die Technische Universität München für Teile der Münchner Planung sowie planquadrat Elfers Geskes Krämer, geskes.hack, das Fraunhofer-Institut und GROPYUS für zentrale Elemente der Rhein-Ruhr-Bewerbung. Eine vollständige, für alle drei Bewerber identische Liste sämtlicher externer Berater und Planungsbüros wurde bislang nicht veröffentlicht.
München arbeitete bei detaillierten Steckbriefen für Stadtentwicklungsprojekte mit MCube Consulting und Expertinnen und Experten der Technischen Universität München (TUM) zusammen. Beratungsthemen waren unter anderem:
– Mobilität;
– Grünanlagen;
– Unterbringung und Wohnen;
– städtebauliche Einordnung;
– langfristige Stadtentwicklung.
Die Stadt nennt diese Partner ausdrücklich bei der Konkretisierung ihres Olympia-Konzepts.
Die TUM ist dabei keine klassische externe private Beratungsfirma, sondern eine wissenschaftliche Partnerinstitution. MCube ist ein Münchner Innovations- und Forschungscluster mit Schwerpunkt auf Mobilität und Verkehr; die genaue Abgrenzung zwischen wissenschaftlicher Expertise, Beratung und Planungsleistung bleibt in der öffentlichen Darstellung allerdings offen.
Für die Münchner Bewerbung wurden außerdem Wissenschaft, Wirtschaft, organisierter Sport und verschiedene städtische Referate einbezogen. In den öffentlich zugänglichen Kurzangaben werden jedoch nicht alle beauftragten Büros, Gutachter und Dienstleister namentlich genannt.
KölnRheinRuhr
Für das Olympische und Paralympische Dorf sowie die Athletes Performance Centers war das Darmstädter Büro planquadrat Elfers Geskes Krämer GmbH maßgeblich beteiligt. Herbert Elfers präsentierte die entsprechenden Planungen im Rahmen der Vorstellung des regionalen Konzepts.
An der Gestaltung des geplanten Dorf- und Quartierskonzepts war außerdem das Berliner Landschaftsarchitekturbüro geskes.hack beteiligt. Die Zusammenarbeit bezog sich insbesondere auf Landschaftsarchitektur, Freiraumplanung und die Einbindung der Anlagen in die städtebauliche Umgebung.
Das Fraunhofer-Institut wurde als wissenschaftlicher Partner genannt. Seine Beteiligung bezog sich auf Aspekte der technischen, ökologischen und innovativen Planung des Dorf- und Quartierskonzepts. Welches einzelne Fraunhofer-Institut mit welchem konkreten Auftrag beteiligt war, ist in den öffentlich zugänglichen Kurzbeschreibungen nicht vollständig aufgeschlüsselt.
Das PropTech-Unternehmen GROPYUS war ebenfalls in die Planung eingebunden. Das Unternehmen steht für digitale, industrialisierte und nachhaltige Baukonzepte und sollte offenbar bei Fragen des modularen, ressourcenschonenden und zukunftsorientierten Bauens unterstützen.
Die Rhein-Ruhr-Bewerbung arbeitete außerdem mit den beteiligten Städten; der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen; dem Landessportbund NRW; dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW; Fachleuten für Mobilität und Verkehr; und weiteren Sportstätten- und Umweltplanern zusammen.
Für Berlin ist Zebralog GmbH am klarsten dokumentiert. Zebralog konzipierte, plante und begleitete den mehrstufigen Beteiligungsprozess. Dazu gehörten:
– Online-Beteiligung;
– Stakeholder-Workshops;
– Kiez-Tour durch die Bezirke;
– Jugendforum;
– Bürgerforum;
– methodische Auswertung;
– Dokumentation und Überführung der Ergebnisse in die Bürgercharta.
Zebralog war damit vor allem Beteiligungs- und Prozessberater, nicht das zentrale Architektur- oder Sportstättenplanungsbüro.
Berlin arbeitete darüber hinaus mit Organisationen und Interessenvertretungen aus Sport, Kultur, Wirtschaft, Umwelt und Sozialbereich. Die „Bürgercharta für Olympia“ entstand aus diesem Beteiligungsprozess. Eine vollständige Liste sämtlicher beauftragter Architektur-, Verkehrs-, Sicherheits- und Finanzierungsberater ist auf den öffentlich zugänglichen Bewerbungsseiten bislang nicht eindeutig ausgewiesen.
Die verfügbaren Informationen zeigen, dass die Bewerbungen mit unterschiedlichen Typen externer Expertise arbeiteten. München griff sichtbar auf wissenschaftliche und mobilitätsbezogene Beratung zurück, KölnRheinRuhr auf ein architektonisch-landschaftsplanerisches und technologisches Planungsteam, während Berlin vor allem den Beteiligungsprozess professionell durch Zebralog strukturieren ließ.
Eine vollständige Auskunft über alle Aufträge, Honorare und Unterauftragnehmer wäre nur anhand der Vergabeakten, Haushaltsunterlagen oder vollständigen Bewerbungsdossiers möglich. Die öffentlich genannten Namen bilden daher eine belegte Auswahl, nicht zwingend das gesamte Berater- und Planungsnetzwerk.
Welche konkreten Beteiligungsform neben den Bürgerentscheiden gab es?
Neben den Bürgerentscheiden gab es mehrere dialogorientierte, digitale und repräsentative Beteiligungsformate. Sie unterschieden sich je nach Bewerber deutlich und hatten meist nicht die Funktion, unmittelbar über „Olympia ja oder nein“ zu entscheiden, sondern Inhalte und Bedingungen der Bewerbung mitzugestalten.
DOSB: bundesweiter Dialog
Bereits 2023 initiierte der DOSB unter dem Titel „DEINE IDEEN. DEINE SPIELE.“ ein bundesweites Dialogangebot. Dazu gehörten:
– eine digitale Beteiligung über Website und Social-Media-Kanäle;
– neun Fachtalks;
– fünf analoge Dialogforen;
– Beiträge und Vorschläge aus der Bevölkerung.
Diese Dialoginitiative sollte klären, welche Erwartungen, Bedenken und Bedingungen Bürgerinnen und Bürger mit möglichen Olympischen und Paralympischen Spielen in Deutschland verbinden.
München
München setzte neben dem Bürgerentscheid vor allem auf Informations- und Dialogveranstaltungen.
„Marktplatz Olympia“
Am sogenannten „Marktplatz Olympia“ konnten sich Bürgerinnen und Bürger informieren, Fragen stellen und mit Verantwortlichen diskutieren. Das Format bestand aus:
– Talkrunden;
– Kurzvorträgen;
– einem Informationsmarkt;
– Gesprächen mit Fachleuten und politischen Verantwortlichen;
– Möglichkeiten zur direkten Diskussion.
Parallel wurde auf der Online-Plattform „unser.muenchen.de“ ein Diskussionsangebot eingerichtet. Dort konnten Interessierte Chancen und Risiken der Olympiabewerbung kommentieren und erörtern.
Weitere Münchner Formate
Darüber hinaus waren vorgesehen beziehungsweise durchgeführt:
– Informationsveranstaltungen;
– Experten- und Dialogformate;
– Online-Portale mit Faktenchecks;
– Informationsangebote zur Bewerbung und zum Bürgerentscheid;
– Einbindung von Sportvereinen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen.
Die Münchner Formate dienten überwiegend der Information und Diskussion. Eine eigenständige, repräsentativ zusammengesetzte Bürgerjury oder Bürgercharta wie in Berlin ist öffentlich nicht in gleicher Weise dokumentiert.
KölnRheinRuhr
Die Bewerbung KölnRheinRuhr verband die Ratsbürgerentscheide mit regionalen Dialog- und Informationsangeboten. Die Bewerbungsorganisation bezeichnete ausdrücklich folgende Instrumente als Bestandteile der Bürgerbeteiligung:
– Dialogformate;
– Informationsveranstaltungen;
– Informationen zu den regionalen Austragungsorten;
– Gespräche mit Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern;
– digitale Informationsangebote;
– Möglichkeiten, die Bewerbung im persönlichen Umfeld zu unterstützen.
Nach den Ratsbürgerentscheiden konnten Bürgerinnen und Bürger weiterhin als Unterstützerinnen und Unterstützer aktiv bleiben, etwa durch die Verbreitung von Informationen und die Beteiligung am öffentlichen Diskurs.
Die regionale Struktur machte die Beteiligung allerdings komplexer als in München oder Berlin. Die Entscheidung wurde in mehreren beteiligten Kommunen getroffen; die konkrete Ausgestaltung von Dialogformaten und Informationsveranstaltungen lag teilweise bei den einzelnen Städten.
Berlin+
Berlin verfügte über das am stärksten ausdifferenzierte Beteiligungsmodell. Der Prozess war ausdrücklich nicht nur als Abstimmung über die Bewerbung angelegt, sondern als Mitgestaltung der Bedingungen, unter denen Olympische und Paralympische Spiele in Berlin stattfinden sollten.
Online-Beteiligung
Über die Plattform mein.berlin.de konnten Bürgerinnen und Bürger:
– Ideen einreichen;
– Vorschläge kommentieren;
– Beiträge anderer bewerten;
– Wünsche und Bedingungen formulieren;
– Perspektiven zu Sport, Verkehr, Stadtentwicklung, Umwelt und sozialer Nachhaltigkeit
einbringen.
Die Ergebnisse sollten in die weitere Konzeptentwicklung einfließen.
Kiez-Tour
Mit einer Kiez-Tour wurde der Dialog in alle zwölf Berliner Bezirke getragen. Dadurch sollte die Beteiligung nicht auf zentrale Veranstaltungen oder politisch besonders aktive Gruppen beschränkt bleiben.
Im Mittelpunkt standen Fragen wie:
– Was würde Olympia für den jeweiligen Bezirk bedeuten?
– Welche Chancen ergeben sich für Sportstätten und Vereine?
– Welche Risiken bestehen bei Verkehr, Wohnen und Stadtentwicklung?
– Welche Bedingungen müsste die Bewerbung erfüllen?
Zusätzlich wurden bei Workshops Organisationen, Vereine, Institutionen und Interessenvertretungen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einbezogen:
– Sport;
– Kultur;
– Wirtschaft;
– Soziales;
– Umwelt;
– Stadtgesellschaft und Nachbarschaftsinitiativen.
Diese Workshops sollten Fachwissen und unterschiedliche Interessen systematisch zusammenführen.
Bürgerforum
Ein repräsentativ ausgelostes Bürgerforum verdichtete die Beiträge aus Online-Beteiligung, Kiez-Tour und Workshops. Das Forum sollte nicht lediglich die lautesten oder am besten organisierten Gruppen abbilden, sondern möglichst unterschiedliche Teile der Berliner Bevölkerung einbeziehen.
Es formulierte gemeinsame Empfehlungen für die Bewerbung und die Bedingungen einer möglichen Austragung.
Ein ebenfalls repräsentativ zusammengesetztes Jugendforum entwickelte eigene Vorschläge. Damit sollten die Perspektiven jüngerer Menschen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt möglicher Spiele 2036, 2040 oder 2044 besonders lange mit den Folgen der Entscheidungen leben müssten.
Aus den verschiedenen Beteiligungsschritten entstand eine „Bürgercharta für Olympia“. Sie enthielt konkrete Handlungsempfehlungen für die Bewerbung und formulierte Bedingungen für eine nachhaltige, faire und sozial verträgliche Durchführung.
Thematisiert wurden unter anderem:
– langfristige Förderung des Vereinssports;
– bessere Zugänge zu Sportstätten;
– stärkere Verbindung von Schulen, Vereinen und Leistungssport;
– Nutzung von Schulhöfen und Sportflächen außerhalb der regulären Zeiten;
– nachhaltige Stadtentwicklung;
– Berücksichtigung sozialer und ökologischer Interessen.
Bewertung
Die Beteiligungsmodelle unterschieden sich in ihrer politischen Funktion:
München setzte stärker auf Information, öffentliche Diskussion und einen anschließenden Bürgerentscheid.
KölnRheinRuhr kombinierte regionale Informations- und Dialogformate mit Ratsbürgerentscheiden in mehreren Kommunen.
Berlin legte den Schwerpunkt auf eine strukturierte Mitgestaltung des Bewerbungskonzepts und entwickelte mit Bürgerforum, Jugendforum und „Bürgercharta“ das umfassendste deliberative Verfahren.
Der DOSB organisierte einen bundesweiten Grundlagendialog, der allgemeine Erwartungen und Bedingungen für Olympische Spiele in Deutschland erfassen sollte.
Abschließende Bemerkung
Das von der DOSB-Führung ausgewählte Verfahren zu einer deutschen Bewerbung für zukünftige olympische Spiele hat sich bis zum heutigen Tag als folgenreich erwiesen. Die Hauptstadt Deutschlands und eine weitere bedeutsame Metropole sind bei dem bisherigen Bewerbungsverfahren mit teilweise fatalen Folgen vorzeitig ausgeschieden. Ganz gleich für welchen Bewerber die Mitgliederversammlung des DOSB sich bei einer geheimen Abstimmung aussprechen wird, dem Sieger, der aus diesem fragwürdigen und teuren Wettbewerb hervorgehen wird, ist für die weitere Bearbeitung seiner Bewerbung viel Kreativität und eine umfassende politische Unterstützung zu wünschen, damit er erfolgreich in der internationalen Konkurrenz, die zu erwarten ist, bestehen kann. Dem DOSB, der als NOK für Deutschland, die deutsche Bewerbung vor dem IOC zu vertreten hat, muss abverlangt werden, dass er endlich seine Mission mit genau begründeten, nachvollziehbaren und überprüfbaren Ziele benennt, warum er sich für Olympische Spiele in Deutschland bewerben möchte.
Letzte Bearbeitung: 25. 9. 2026